200894 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Traubeneiche und einer Winterlinde auf dem Grundstück des Universitätsklinikum Bonn Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn im Rahmen der Baumaßnahme „Neubau Herzzentrum“
Kerndaten
- Nummer
- 200894
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 200894 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Traubeneiche und einer Winterlinde auf dem Grundstück des Universitätsklinikum Bonn Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn im Rahmen der Baumaßnahme „Neubau Herzzentrum“ Beratungsfolge Baumkommission 08.06.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage konnte aufgrund interner Abstimmungen nicht rechtzeitig zum Termin der Einladungserstellung vorgelegt werden. Eine spätere Beratung in den politischen Gremien wäre für den Bauherrn kostenintensiv, da die bereits genehmigte Baumaßnahme solange nicht umgesetzt werden kann. Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Traubeneiche und eine Winterlinde auf dem Grundstück des Universitätsklinikum Bonn, Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn im Rahmen der Baumaßnahme „Neubau Herzzentrum“ wird erteilt. Begründung Der Neubau des Herzzentrums soll nun verwirklicht werden. Im Zuge der Ausführungsplanung der Hauptmaßnahme Herzzentrum mit Darstellung der Baustelleneinrichtung und der Baugrube (Böschung und Verbau) wurde ersichtlich, dass ein erweiterter Bereich für die Lagerfläche und Baustellenlogistik erforderlich wird. Die Fläche zwischen den Bestandsbaukörpern und den vorhandenen Straßen wird großflächig durch den Baukörper selbst und die Baugrube ausgefüllt. Für die Baustelle ist ein Abfall- und Entsorgungsmanagement für eine zentrale Entsorgung auf dem Baufeld vorgesehen inkl. der erforderlichen umfangreichen Containerstellplätze und Verkehrsflächen. Bei den Erdarbeiten und der damit verbundenen Entsorgung sind die Wegeführungen auf eine zentrale Zufahrt mit LKW-Waage und Reifenwaschanlage umgestellt worden, um dem UKB als Entsorger eine definiertere Kontrolle der Beseitigung zu ermöglichen und dieSeite 1 von 6 Seite 2 Verunreinigungen der Verkehrswege so gering wie möglich zu halten. Die Containeranlagen für die Bauleitung und die Fremdfirmen werden im Umfeld zentral angeordnet, wie den Plänen zu entnehmen ist. Die detaillierte Planung der Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik hat gezeigt, dass die Fläche der noch bestehenden Baumgruppe für eine wirtschaftliche, und gefährdungsreduzierte Ver- und Entsorgung der Baustelle benötigt wird. Anderenfalls würden längere Wege und kreuzende Verkehre den Aufwand unverhältnismäßig vergrößern und eine klare Abtrennung der Baustelle vom Klinikbetrieb sowie das erforderliche Abfall- und Entsorgungsmanagement nur unter erheblich erschwerten Bedingungen ermöglichen. Die einzige verbleibende Fläche, die im Zufahrtsbereich der Baustellen-Lkw liegt und von den Baukränen bedient werden kann, stellt die südliche Fläche dar. Auf dieser Fläche befinden sich momentan 10 satzungsgeschützte Bäume (teilweise Ersatzpflanzungen). Alle Bäume müssten gefällt werden. Zwei dieser Bäume weisen einen Stammumfang von mehr als 200 cm auf. Bei dem ersten Baum mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm handelt es sich um eine Traubeneiche mit einem Stammumfang von ca. 250 cm, einem Kronendurchmesser von 19 m und einer Höhe von 21 m. Der Baum weist bereits Schäden auf und ist nach Begutachtung eines Baumdienstes eingeschränkt verkehrssicher. Der zweite Baum ist eine Winterlinde mit einem Stammumfang von ca. 220 cm, einem Kronendurchmesser von 8 m und einer Höhe von 20 m. Der Baum befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Sechs weitere satzungsgeschützte Bäume mit Stammumfängen von 122 cm bis 170 und zwei Ersatzpflanzungen bilden die acht weiteren zu fällenden Bäume. Seinerzeit wurde noch davon ausgegangen, diese Bäume erhalten zu können. Daher sind sie auch für die derzeit bereits laufenden Maßnahmen durch einen Schutzzaun eingefasst. Mit Beginn der Hauptmaßnahme wird jedoch diese Fläche als Lkw-Vorfahrt, Lagerfläche und Standort für Müllcontainer erforderlich. Die sonstigen möglichen Baustellenflächen liegen auf den gegenüberliegenden Straßenseiten und sind lediglich für Büro-, Mannschafts- und Lager-Container nutzbar. Die süd-östliche Fläche ist dabei überwiegend mit Baumbewuchs in der Nutzung eingeschränkt. Die Straßen müssen während der Baumaßnahme in Betrieb bleiben, um die Versorgung des Universitätsklinikums gewährleisten zu können. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.Seite 2 von 6 Seite 3 Als Ersatzpflanzung für die Traubeneiche und die Winterlinde wird jeweils ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für die weiteren acht satzungsgeschützten Bäume werden entsprechende Ersatzpflanzungen gefordert. Anlage/n 1 Pläne und Fotos Fällantrag Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn Herzzentrum (öffentlich)Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 388.10 UK-Bonn Neubau Herzzentrum Baumfällantrag - MiU 4 HDR GmbH Sitz: Düsseldorf | Amtsgericht: Düsseldorf HRB 70051 Geschäftsführer: Guido Meßthaler | Johannes Kresimon | Norbert Schachtner Douglas Wignall | Galen Meysenburg | Charles O’Reilly 17.12.2019 Josef-Gockeln-Straße 10 | 40474 Düsseldorf Seite 2/6 Fon: +49 211 86704-0 | Fax: +49 211 86704-100 38810-erlaeuterungsbericht_ergänzung baumfällantrag miu4.docxSeite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de