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200890 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Blau-Zeder auf dem Grundstück Grubenstr. 67, 53179 Bonn

Nummer
200890
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 08.06.2020 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
200890
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Blau-Zeder auf dem
Grundstück Grubenstr. 67, 53179 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 08.06.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Blau-Zeder auf dem Grundstück Grubenstr.
67, 53179 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Blau-Zeder (Cedrus atlantica 'Glauca') weist einen Stammumfang von 244
cm, einen Kronendurchmesser von 15 m und eine Höhe von 12 m auf. Der
Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt.
Der Baum befindet sich im hinteren Garten des Grundstücks einige Meter vom
Wohnhaus entfernt und etwa 3 m von der Grenze zum Nachbargrundstück
Grubenstr. 69. Dort befindet sich die Garage. An dieser Garage hat das
Wurzelwerk bereits Schäden verursacht.
Die Aufsitzer in der damals gekappten Krone sind nur eingeschränkt
bruchsicher und somit nur noch eingeschränkt verkehrssicher. Zudem ist der
Baum aufgrund des Zustandes und seines Standortes nicht entwicklungsfähig.
Die Beeinträchtigungen für das Grundstück und das des Nachbarn sind
erheblich.
Für die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und die Beseitigung der sehr
starken Beeinträchtigungen muss die Blau-Zeder zur Fällung freigegeben
werden.
Als Ersatzpflanzung für die Blau-Zeder wird ein heimischer Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Anlage/n
1 Fotos Fällgenehmigung Grubenstr. 67, 53179 Bonn (öffentlich)Seite 1 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 17:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de