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200885 · Mitteilungsvorlage

Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 1. Quartal 2020

Nummer
200885
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
28.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 04.06.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 22.06.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200885
Der Oberbürgermeister
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach
dem 1. Quartal 2020
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.06.2020 Kenntnisnahme
Rat 18.06.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Nach Ablauf des ersten Quartals 2020 legt die Verwaltung den Bericht zur
haushaltswirtschaftlichen Lage auf Basis der Kostenarten der Bundesstadt
Bonn vor.
Der Inhalt umfasst u.a.:
 Ausführungen und Darstellungen über die Entwicklung der Erträge und
Aufwendungen des Haushalts 2020 im Vergleich zu 2019.
 Erläuterungen zu besonderen Veränderungen einzelner Erträge und
Aufwendungen.
 Soweit möglich, Aussagen zur voraussichtlichen Über- bzw.
Unterschreitung von Haushaltsansätzen am Jahresende 2020.
 Ausführungen über den Schuldenstand.
 Sachstand über die Verwendung der Fördermittel nach dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Kapitel 1).
Der Bericht wird nachgereicht.
Anlage/n
1 Quartalsbericht 1. Quartal 2020 final (öffentlich)Seite 1 von 25

Bericht
zur haushaltswirtschaftlichen Lage
nach dem 1. Quartal 2020
Stadtkämmerei
Bundesstadt BonnSeite 2 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1 Ausgangslage ....................................................................................................... 3
2 Haushaltsvollzug 1. Quartal 2020 ......................................................................... 3
2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 6
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 6
2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 6
2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 7
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 7
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 8
2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 8
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 9
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ..... 9
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ................................................ 9
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ............................................................. 9
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a.
für laufende Zwecke ............................................................... 10
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................. 10
2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 11
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 11
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 11
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 12
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 12
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 13
2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 14
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 14
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 14
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 15
2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 15
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 16
2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 18
2.4 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 18
3 Schuldenstand .................................................................................................... 19
4 Sachstand über die Verwendung der Fördermittel nach dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (1. Kapitel) ........................................... 21Seite 3 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 3
1 Ausgangslage
Der Doppelhaushalt 2019/2020 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz-
planung sowie der zweiten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum
Jahr 2024 wurde in der Ratssitzung am 09.10.2018 verabschiedet. Die Ergebnisplanung
für die Jahre 2020 bis 2024 stellt sich danach wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR):
Plan
2020
Plan
2021
Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
- 45,7 5,2 5,6 10,5 20,6
Somit konnte die Auflage der Bezirksregierung, ab 2021 wieder einen ausgeglichenen
Haushalt zu erreichen, eingehalten werden. Die Genehmigung des Haushaltes durch die
Regierungspräsidentin erfolgte mit Schreiben vom 23.01.2019. Darin werden allerdings
die erneut gestiegenen Jahresfehlbeträge in den Jahren 2019 und 2020, die gestiegenen
Personalaufwendungen, die nach wie vor sehr hohen Aufwendungen für den
Kulturbereich und die mit dem hohen Investitionsbedarf verbundene Neuverschuldung als
besonders kritisch angesehen. Aus diesem Grund sollen alle investiven Maßnahmen
einer kritischen Prüfung unterzogen werden, mit dem Ziel, eine weitere Neuverschuldung
zu vermeiden. Über den Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes ist der Aufsichts-
behörde halbjährlich zu berichten.
Derzeit laufen die Vorbereitungen zur Einbringung des nächsten Doppelhaushaltes
2021/2022. Der Entwurf des Haushaltes sollte ursprünglich in der Sitzung des Rates am
01.09.2020 eingebracht werden. Aufgrund der gravierenden finanziellen Belastungen
durch die Corona-Pandemie haben der Oberbürgermeister und die Stadtkämmerin jedoch
entschieden, die Einbringung vorerst auszusetzen, damit die krisenbedingten Folgen
besser abgeschätzt und die angekündigten Unterstützungsleistungen durch Bund und
Land berücksichtigt werden können. Nach der neuen Terminplanung könnte der Haushalt
dann in die Ratssitzung im Dezember 2020 eingebracht werden und die Verabschiedung
im Februar 2021 erfolgen. Eine entsprechende Mitteilungsvorlage für die Ratssitzung am
18.06.2020 ist in Vorbereitung.
2 Haushaltsvollzug 1. Quartal 2020
Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das laufende Haushaltsjahr
folgende prognostizierte Ergebnisveränderungen:Seite 4 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 4
Bezeichnung Planansatz Abweichung +/- Prognose
Steuern u ähnl. Abgaben 640,3 Mio. EUR - 26,0 Mio. EUR  614,3 Mio. EUR
Zuwend. u. allgem. Umlagen 271,5 Mio. EUR + 17,4 Mio. EUR  288,9 Mio. EUR
Sonst. Transfererträge 11,5 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR  11,5 Mio. EUR
Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 208,0 Mio. EUR - 7,1 Mio. EUR  200,9 Mio. EUR
P.-rechtl. Leistungsentgelte 32,6 Mio. EUR - 4,9 Mio. EUR  27,7 Mio. EUR
Kostenerst. u. -umlagen 119,5 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR  119,5 Mio. EUR
Sonst. ordentl. Erträge 55,5 Mio. EUR + 1,6 Mio. EUR  57,1 Mio. EUR
Aktivierte Eigenleistungen 1,0 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR  1,0 Mio. EUR
Summe
Ordentliche Erträge 1.340,0 Mio. EUR - 19,0 Mio. EUR

 1.321,0 Mio. EUR
Personal- u. Vers.aufwend. - 378,7 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR - 378,7 Mio. EUR
Aufw. f. Sach- u. Dienstleist. - 204,7 Mio. EUR - 1,5 Mio. EUR  - 206,2 Mio. EUR
Bilanzielle Abschreibungen - 67,9 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR  - 67,9 Mio. EUR
Transferaufwendungen - 559,1 Mio. EUR - 5,0 Mio. EUR  - 564,1 Mio. EUR
Sonst. ordentl. Aufwend. - 149,2 Mio. EUR - 5,0 Mio. EUR  - 154,2 Mio. EUR
Summe
Ordentl. Aufwendungen - 1.359,6 Mio. EUR - 11,5 Mio. EUR

 - 1.371,1 Mio. EUR
Finanzergebnis - 26,0 Mio. EUR +6,8 Mio. EUR

 - 19,2 Mio. EUR
Gesamtergebnis - 45,7 Mio. EUR - 23,7 Mio. EUR

 - 69,4 Mio. EUR
Bei den ordentlichen Erträgen wird insgesamt mit Mindererträgen von rd. 19,0 Mio.
EUR gerechnet. Dies ist insbesondere auf die coronabedingten Auswirkungen bei der
Einkommenssteuer sowie den Gebühreneinnahmen zurückzuführen, wobei die Einbußen
zum Teil durch Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen ausgeglichen werden können.
Bei der Gewerbesteuer wird ebenfalls mit einem deutlichen Rückgang gerechnet. Diese
Belastung in Höhe von rund 40 Mio. Euro (netto) ist bei der Prognose allerdings
bereits neutralisiert, da der Bund angekündigt hat, die Ausfälle im Rahmen eines
Solidarpaktes pauschal zu kompensieren.
Bei den ordentlichen Aufwendungen wird mit einem Mehrbedarf von rd. 11,5 Mio.
EUR gerechnet. Ursächlich hierfür sind ebenfalls Mehraufwendungen aufgrund der
Corona-Krise sowie höhere Transferleistungen bei der Integrationsassistenz.
Das Finanzergebnis wird sich aufgrund des weiterhin sehr niedrigen Zinsniveaus
voraussichtlich um rd. 6,8 Mio. EUR verbessern.
Insgesamt wird nach derzeitigem Erkenntnisstand davon ausgegangen, dass sich
das für 2020 in der Ergebnisrechnung veranschlagte Defizit in Höhe von -45,7 Mio.
EUR um rd. 23,7 Mio. EUR auf dann rd. -69,4 Mio. EUR erhöhen wird.Seite 5 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 5
Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die
Auswertungen für den vorliegenden Quartalsbericht wurden zum Stichtag 31.03.2020
vorgenommen. Hierbei ist zu beachten, dass noch nicht gebuchte Beträge – sofern
möglich und sie noch dem ersten Quartal zuzurechnen sind – bereits berücksichtigt
wurden. Die Beträge werden grundsätzlich in Mio. EUR angegeben.
Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass eine belastbare Prognose für das
laufende Haushaltsjahr aufgrund der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie
zum jetzigen Zeitpunkt kaum möglich ist.
Sofern jedoch bereits jetzt bei einzelnen Positionen aufgrund aktueller Informationen mit
deutlichen Abweichungen von den Planwerten gerechnet werden muss, wird hierauf im
Text eingegangen.
Für den zweiten Quartalsbericht wird - wie in den vergangenen Jahren - eine detaillierte
Abfrage aller Fachämter vorgenommen, so dass danach eine verbesserte Aussage zum
voraussichtlichen Ergebnis des laufenden Haushaltsjahres möglich sein wird.
Die aufgeführten Rechnungsergebnisse 2019 als Vergleichswerte haben den Stand
19.05.2020.Seite 6 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 6
2.1 Ordentliche Erträge
Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung in den ersten drei Monaten
insgesamt wie folgt dar, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Erträge nicht gleichmäßig
verteilt über das Jahr eingehen:
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – März Ist/Jahresre. 2020 Jan. – März Ist/Ansatz
1.406,5 314,8 22,4 % 1.340,0 316,7 23,6 %
Damit sind bisher 23,6 % des Planwertes eingegangen. Derzeit wird davon ausgegangen,
dass der Ansatz um rd. 19,0 Mio. EUR unterschritten wird. Dies ist insbesondere auf
niedrigere Steuereinnahmen bei der Einkommenssteuer sowie geringere Gebühren-
einnahmen zurückzuführen, wobei die Gewerbesteuerverluste neutralisiert wurden.
Die Zusammensetzung der ordentlichen Erträge ergibt sich aus den nachfolgenden
Positionen:
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich bis zum 31.03.2020 auf rd. 149,6
Mio. EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 640,3 Mio. EUR einen
Anteil von 23,4 % aus.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – März Ist/Jahresre. 2020 Jan. – März Ist/Ansatz
653,2 154,7 23,7 % 640,3 149,6* 23,4 %
* anteilige Abschlagszahlungen für das 1. Quartal mit Eingang April (EkSt., USt., Kompensationszahlung) sind
berücksichtigt.
2.1.1.1 Grundsteuer
Die Grundsteuern A und B, die sich auf die Beschaffenheit und den Wert eines Grund-
stückes beziehen, sind zuletzt mit Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die
Realsteuern 2015 und 2016 vom 12.05.2015 erhöht worden. Der Hebesatz für die
Grundsteuer A beträgt seitdem 340 v.H. und der Hebesatz für die Grundsteuer B
680 v.H.
Die Grundsteuern sind für das Jahr 2020 mit einem Betrag in Höhe von 95,1 Mio. EUR
eingeplant. Sie erreichen in den ersten drei Monaten mit Erträgen von rd. 22,3 Mio. EUR
eine Quote von 23,4 %.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – März Ist/Jahresre. 2020 Jan. – März Ist/Ansatz
95,3 21,4 22,5 % 95,1 22,3 23,4 %
Nach der aktuellen Aufkommenserwartung ist davon auszugehen, dass der Ansatz
erreicht wird.Seite 7 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 7
2.1.1.2 Gewerbesteuer
Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 490 v.H. und wurde zuletzt 2013 erhöht. Die
Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen. Aufgrund
ihrer Schwankungsanfälligkeit durch konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch steuerliche
Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie die immer wieder vorgenommenen
gesetzlichen Eingriffe in die Bemessungsgrundlage, stellt sie die am schwierigsten zu
prognostizierende Ertragsquelle dar.
Im Vorjahr konnte - im Vergleich zu 2017 und 2018 - der Planwert nicht erreicht werden.
Die Gewerbesteuereinnahmen betrugen rd. 242,9 Mio. EUR und lagen damit um 8,4 Mio.
EUR unter dem Planwert von 251,3 Mio. EUR.
Der Planwert für 2020 beläuft sich auf 226,3 Mio. EUR. Nach den ersten drei Monaten
beträgt das Ist der Gewerbesteuer rd. 53,7 Mio. EUR und liegt damit bei einer Quote von
21,4 % gegenüber dem Planansatz.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – März Ist/Jahresre. 2020 Jan. – März Ist/Ansatz
242,9 53,7 22,1 % 226,3 48,2 21,3 %
Auch für das Jahr 2020 wird mit einer Unterschreitung des Planansatzes gerechnet.
Ursächlich hierfür sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie. So wird aufgrund der
aktuellen Steuerschätzung von Mai 2020 für das laufende Jahr eine negative Steige-
rungsrate von -24,8 % erwartet. Damit werden für Bonn Einnahmeausfälle in Höhe von
rd. 43,3 Mio. EUR prognostiziert. Unter Berücksichtigung der Einsparungen bei der
Gewerbesteuerumlage ergibt sich aktuell eine Nettobelastung von -40,2 Mio. EUR.
Der Bundesminister für Finanzen hat am 15.05.2020 jedoch angekündigt, diese
Belastungen durch einen Kommunalen Solidarpakt abzufedern. Die Eckpunkte sehen
eine pauschalierte Kompensation der Gewerbesteuerausfälle i.H.v. 11,8 Mrd. EUR vor,
wobei Details der Verteilung auf die Kommunen noch nicht feststehen. Insofern wird bei
der Prognose bereits unterstellt, dass die Unterstützungsleistungen noch in diesem Jahr
fließen werden.
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein
Anteil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der
Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – März Ist/Jahresre. 2020 Jan. – März Ist/Ansatz
201,9 51,3 25,4 % 212,6 54,0* 25,4 %
*anteilige Abschlagszahlung für das 1. Quartal mit Eingang April in Höhe ist berücksichtigt.Seite 8 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 8
Der Gemeindeanteil für das erste Quartal 2020 wird Ende April überwiesen. Berück-
sichtigt man diese Zahlung, so überschreitet das Ergebnis zum 31.03.2020 den Betrag
des Vorjahres um rd. 2,7 Mio. EUR. Insgesamt sind 25,4 % des Planansatzes von 212,6
Mio. EUR eingegangen.
Auf Grundlage dieser ersten Zahlung hätte man davon ausgehen können, dass der
Planansatz für 2020 erreicht werden kann. Allerdings zeigen sich die Auswirkungen der
Corana-Pandemie durch erhöhte Arbeitslosigkeit und geringerer Einkommen erst
zeitverzögert. Auch hier muss aufgrund der aktuellen Steuerschätzung davon
ausgegangen werden, dass der Planansatz deutlich unterschritten wird. Während bei der
Haushaltsplanung noch von einer Steigerungsrate von 4,4 % ausgegangen wurde, liegt
diese nun bei -7,9 %. Es wird daher bei der Einkommenssteuer für das laufende Jahr mit
Mindererträgen von rd. 26,6 Mio. EUR gerechnet.
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich für die ersten drei Monate auf 12,5
Mio. EUR, womit bereits 28,0 % des Ansatzes erreicht sind.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – März Ist/Jahresre. 2020 Jan. – März Ist/Ansatz
48,4 12,2 25,2 % 44,6 12,5* 28,0 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 1. Quartal mit Eingang April ist berücksichtigt.
In dem Planansatz sind auch die zusätzlichen Bundesmittel (Eingliederungshilfe und
erhöhte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft) berücksichtigt. Hiervon sind im ersten
Quartal rd. 5,5 Mio. EUR eingegangen und in dem o.a. Betrag enthalten.
Die Übernahme der Flüchtlings-KdU durch den Bund war ursprünglich bis 2019 befristet
und wurde für 2020 und 2021 verlängert. Da diese Unterstützungsleistungen bei der
Planung nicht berücksichtigt wurden, führt dies zu einer Verbesserung, die auch die
negativen Auswirkungen durch die Corona-Krise auffangen kann. Es wird mit einer
Ansatzüberschreitung i.H.v. rd. 3,3 Mio. EUR gerechnet.
2.1.1.5 Sonstige Steuern
Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer,
Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 31.03.2020 rd. 2,0 Mio. EUR.
Das sind 29,0 % des Haushaltsansatzes von 6,9 Mio. EUR.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – März Ist/Jahresre. 2020 Jan. – März Ist/Ansatz
8,2 2,2 26,8 % 6,9 2,0 29,0 %
Derzeit wird bei den sonstigen Steuern damit gerechnet, dass die eingeplanten Erträge
aufgrund der coronabedingten Auswirkungen um rd. 0,5 Mio. EUR unterschritten werden.Seite 9 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 9
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich)
Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des
Familienleistungsausgleichs in Höhe von 18,6 Mio. EUR eingeplant. Die erste Abschlags-
zahlung erfolgt Ende April in Höhe von rund 4,6 Mio. EUR und wurde bereits berücksichtigt.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – März Ist/Jahresre. 2020 Jan. – März Ist/Ansatz
19,1 4,7 24,6 % 18,6 4,6* 24,7 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 1. Quartal mit Eingang April ist berücksichtigt.
Auf Grund des Festsetzungsbescheides vom 07.04.2019 ist bereits bekannt, dass die
Stadt Bonn im Jahr 2020 insgesamt rd. 19,6 Mio. EUR erhalten wird. Dies bedeutet eine
Überschreitung des Planansatzes von rd. 0,9 Mio. EUR.
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für
Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – März Ist/Jahresre. 2020 Jan. – März Ist/Ansatz
37,3 9,2 24,7 % 36,2 6,0 16,6 %
Von dem geplanten Betrag in Höhe von 36,2 Mio. EUR sind für die ersten drei Monate rd.
6,0 Mio. EUR eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 16,6 % vom Planwert.
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2020 mit einem Ertrag in
Höhe von 271,5 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 263,2 Mio. EUR).
Derzeit sind insgesamt 88,2 Mio. EUR (= 32,5 %) ertragswirksam zugeflossen.
Bei den Zuflüssen ist zu beachten, dass diese nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt
eingehen. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden
Positionen:
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – März Ist/Jahresre. 2020 Jan. – März Ist/Ansatz
102,6 38,5 37,5 % 109,8 48,8 44,4 %Seite 10 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 10
Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als
Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere
Schlüsselzuweisungen erhalten als steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der
Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2020 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation
dieses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom
01.07.2018 bis 30.06.2019.
Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger
Nebenansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz)
dem fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der
Gemeinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steu-
erkraft ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde.
Derzeit sind bereits 48,8 Mio. EUR (= 44,4 %) eingegangen, wobei zu berücksichtigen ist,
dass die Zahlungen nicht gleichverteilt über die Quartale vereinnahmt werden.
Auf Basis des Festsetzungsbescheids vom 23.01.2020 ist bekannt, dass die Stadt in 2020
rd. 130,1 Mio. EUR an Schlüsselzuweisungen erhalten wird (siehe auch Ratsnewsletter
vom 22.04.2020). Dies bedeutet gegenüber dem Planansatz eine Verbesserung um rd.
20,2 Mio. EUR.
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke
Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2020 mit 143,6 Mio. EUR geplant, darunter
z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 76,6 Mio. EUR.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – März Ist/Jahresre. 2020 Jan. – März Ist/Ansatz
134,1 32,0 23,9 % 143,6 34,1 23,7 %
Insgesamt sind bis zum 31.03.2020 rd. 34,1 Mio. EUR und damit 23,7 % eingegangen.
Aufgrund höherer Zuweisungen bei der Schul- und Sportpauschale wird mit Mehrerträgen
von rd. 0,6 Mio. EUR gerechnet.
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten
Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 18,0 Mio. EUR
als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 26,5 Mio. EUR).
Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die
Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden.
Für das erste Quartal sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. rd. 5,4 Mio.
EUR gebucht. Dies entspricht einem Anteil von 30,0 % des Planansatzes.Seite 11 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 11
2.1.3 Sonstige Transfererträge
Unter den sonstigen Transfererträgen, die in Höhe von 11,5 Mio. EUR geplant sind
(Rechnungsergebnis Vorjahr 27,0 Mio. EUR), ist der Ersatz von sozialen Leistungen,
Rückzahlungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprüchen zu verstehen. Bis zum
31.03.2020 sind hiervon rund 2,1 Mio. EUR bzw. 18,3 % ertragswirksam eingegangen.
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrich-
tungen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen
anfallen. Die Leistungsentgelte sind für das Jahr 2020 in Höhe von 208,0 Mio. EUR
geplant.
Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung)
stellen davon die größte Position dar und sind mit 159,2 Mio. EUR geplant. Die Gebüh-
renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und
wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – März Ist/Jahresre. 2020 Jan. – März Ist/Ansatz
216,2 42,5 19,7 % 208,0 42,0* 20,2 %
* einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge.
Für die ersten drei Monate sind rd. 42,0 Mio. EUR ertragswirksam zu berücksichtigen,
was einem Anteil von 20,2 % entspricht.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird auch mit verminderten Erträgen bei den Gebühren
gerechnet. Dies betrifft die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten (Verzicht auf die
Erhebung von Elternbeiträgen ca. 1,25 Mio. EUR Nettobelastung/Monat) sowie die
weiteren Gebühreneinnahmen, die jedoch derzeit noch nicht konkret beziffert werden
können. Aus diesem Grund wird für die Prognose zunächst ein Minus von rd. 7,0 Mio.
EUR berücksichtigt.
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte
Leistungen. Für 2020 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 32,6 Mio. EUR (Rech-
nungsergebnis 2019 rd. 34,1 EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend
genannten Positionen:Seite 12 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 12
Bezeichnung Plan 2020 Ist 2020
(Jan. – März)
Erträge aus Mieten und Pachten 22,7 2,6
Erträge aus Verkauf 4,3 1,9
Sonstige privatrechtliche Leistungs-
entgelte (Eintrittsgelder, Kursgebühren…)
5,7 2,6*
* inkl. Erträge Konferenzzentrum, Planung i.H.v. 12,8 Mio. EUR erfolgte unter „Erträge aus Mieten u. Pachten“.
Damit sind bis einschließlich März 2020 insgesamt 7,0 Mio. EUR bzw. 21,5 % des
Ansatzes vereinnahmt.
Aufgrund der coranabedingten Mindererträge beim Betrieb des WCCB werden
Einnahmeverluste von rd. 5 Mio. EUR erwartet.
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine
andere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2020 sind
hierfür Erträge in Höhe von 119,5 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen
für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder
die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – März Ist/Jahresre. 2020 Jan. – März Ist/Ansatz
127,5 14,9 11,7 % 119,5 12,8* 10,7 %
* ohne Berücksichtigung der Forderungen i.H.v. 6,9 Mio. EUR für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge
aus den Jahren 2017 bis 2019.
Im ersten Quartal sind bisher rd. 12,8 Mio. EUR eingegangen, was nur einem Anteil von
10,7 % des Planansatzes entspricht.
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2020 in Höhe von 55,5 Mio. EUR geplant
wurden (Rechnungsergebnis Vorjahr: 84,1 Mio. EUR), sind alle Positionen
zusammengefasst, die nicht den vorgenannten Ertragspositionen zugeordnet werden
können.
Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen:Seite 13 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 13
Bezeichnung Plan 2020 Ist 2020
(Jan. – März)
Erträge aus Konzessionen 19,6 4,8
Ordnungsrechtl. Erträge
(Buß-, Zwangsgelder)
9,6 1,7
Nebenforderungen,
Säumniszuschläge
5,9 2,2
Im Ist sind insgesamt Erträge in Höhe von 14,7 Mio. EUR zu berücksichtigen, was einen
Anteil von 26,5 % am geplanten Jahreswert ausmacht.
Es ist davon auszugehen, dass der Haushaltsansatz erreicht wird.
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen
An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2020 ein Betrag von 1,0 Mio. EUR geplant
(Rechnungsergebnis 2019: 1,0 Mio. EUR).
Für die ersten drei Monate sind bisher noch keine Erträge ausgewiesen. Da die aktivierten
Eigenleistungen zum überwiegenden Teil erst im Rahmen des Jahresabschlusses
gebucht werden, sind zunächst ein Viertel des Planansatzes i.H.v. 250.000 EUR
berücksichtigt.Seite 14 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 14
2.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich zum 31.03.2020 auf rd. 332,3 Mio. EUR
und machen damit einen Anteil von 24,4 % an der Jahresplanung aus.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – März Ist/Jahresre. 2020 Jan. – März Ist/Ansatz
1.368,2 315,5 23,1 % 1.359,6 332,3 24,4 %
Insgesamt wird mit einer Ergebnisverschlechterung von derzeit rd. 6,7 Mio. EUR
gerechnet.
Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nachfolgen-
den Positionen:
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen)
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – März Ist/Jahresre. 2020 Jan. – März Ist/Ansatz
383,4 85,5 22,3 % 378,7 89,1* 23,5 %
* inklusive ¼ der Planwerte für Zuführungen zu Rückstellungen, da Buchungen noch nicht vorgenommen wurden.
Die Personalaufwendungen belaufen sich in den ersten drei Monaten insgesamt auf rd.
89,1 Mio. EUR. Rückstellungen werden unterjährig nicht gebucht, sondern erst am Ende
des Jahres exakt ermittelt, so dass ein Viertel der geplanten Zuführungen zu den Perso-
nalrückstellungen dem Ist hinzugerechnet werden.
Die Haushaltsansätze für Personal- und Versorgungsaufwendungen werden aus gegen-
wärtiger Sicht im Jahr 2020 nicht überschritten. Die durch Corona bedingten Mehr-
aufwendungen für Personalaufwendungen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
genannt werden.
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – März Ist/Jahresre. 2020 Jan. – März Ist/Ansatz
201,2 35,6 17,7 % 204,7 43,8 21,4 %
Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für
materielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und der
Aufrechterhaltung des Betriebes dienen. Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen in Höhe von 204,7 Mio. EUR ist in den ersten drei Monaten mit rd. 43,8
Mio. EUR ausgeschöpft worden. Damit liegt die Ausgabequote des sächlichen Verwal-
tungs- und Betriebsaufwandes gegenüber dem Plan derzeit bei 21,4 %.Seite 15 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 15
Aufgrund der Corana-Pandemie wird für den Betrieb des Diagnostikzentrums derzeit mit
Mehraufwendungen von rd. 2.5 Mio. EUR gerechnet. Darüber hinaus werden beim
Rettungsdienst voraussichtlich rd. 2,2 Mio. EUR mehr benötigt.
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen
Die Abschreibungen sind mit 67,9 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 76,3 Mio. EUR)
p.a. geplant. Für das erste Quartal sind hierfür Aufwendungen von rd. 17,6 Mio. EUR zu
berücksichtigen (inkl. ein Viertel des Planwertes für Abschreibungen auf Finanzanlagen,
da diese erst im Rahmen des Jahresabschlusses gebucht werden).
Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Ressourcenverbrauch stellen die
Abschreibungen für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen (Planwert rd.
20,9 Mio. EUR) sowie für Straßen, Wege und Plätze (Planwert rd. 21,2 Mio. EUR) dar.
Bis zum 31.03.2020 wurden für Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen rd.
5,3 Mio. EUR und für Straßen, Wege und Plätze ebenfalls rd. 5,3 Mio. EUR abge-
schrieben.
Zu berücksichtigen ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im
Wirtschaftsplan des SGB enthalten sind.
2.2.4 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen mit einem Volumen von 559,1 Mio. EUR in 2020 stellen den
größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Hiervon sind in den
ersten drei Monaten rd. 147,1 Mio. EUR zu berücksichtigen. Die Quote beläuft sich damit
auf 26,3 %.
* inkl. Gewerbesteuerumlage und ohne Verbindlichkeiten Theater/SGB.
Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke:
Bezeichnung Plan
Gesamtjahr
Ist
Jan. – März
%-Anteil
Ist/Ansatz
Landschaftsumlage 95,2 24,3 25,5 %
Gewerbesteuerumlage 16,2 3,8* 23,5 %
Städtisches Gebäudemanagement 20,6 6,6** 32,0 %
Theater 29,7 8,9** 30,0 %
Soziale Leistungen 123,3 37,4 30,3 %
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 167,1 42,9 25,7 %
* inkl. Gewerbesteuerumlage für das 1. Quartal mit Zahlung im April.
** ohne Berücksichtigung der Verbindlichkeiten gegenüber Theater 7,1 Mio. und SGB 10,0 Mio. EUR aus 2019.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – März Ist/Jahresre. 2020 Jan. – März Ist/Ansatz
543,1 143,5 26,4 % 559,1 147,1* 26,3 %Seite 16 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 16
Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben per 31.03.2020 in Höhe von 24,3 Mio. EUR
zu Buche und ist gegenüber dem Plan zu rund 25,5 % abgeflossen. Der Umlagesatz für
2020 wurde auf 15,10 % (Vorjahr: 14,43 %) erhöht. Lt. Bescheid vom 02.04.2020 beträgt
die Landschaftsumlage insgesamt rd. 97,3 Mio. EUR. Dies bedeutet eine Mehrbelastung
von rd. 2,1 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsansatz.
Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich für die ersten drei Monate auf rd. 3,8 Mio. EUR.
Da ab 2020 die Umlage „Solidarpakt“ entfällt, beträgt der Vervielfältiger jetzt 35,0 v.H.
(Vorjahr: 64,0 v.H.). Der Haushaltsplanansatz wurde daher bereits gegenüber dem Vor-
jahr deutlich gesenkt (laufendes Jahr 16,2 Mio. EUR, Vorjahr 34,9 Mio. EUR). Die Höhe
der Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Gewerbesteuerentwicklung. Da für das
Jahr 2020 mit deutlich geringeren Gewerbesteuererträgen gerechnet wird, ist davon
auszugehen, dass sich hierdurch die Umlagezahlungen um rd. 3,1 Mio. EUR reduzieren
werden.
Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe
von 20,6 Mio. EUR (Vorjahr: 24,0 Mio. EUR) geplant. In den ersten drei Monaten wurden
bisher rd. 6,6 Mio. EUR benötigt. Hierbei sind bereits die notwendigen Umbuchungen zum
investiven Betriebskostenzuschuss berücksichtigt. Das gesamte konsumtive Budget
beträgt rd. 85,0 Mio. EUR und kann über den Deckungsring ausgeglichen werden. Es wird
derzeit davon ausgegangen, dass dieses Budget insgesamt ausreicht.
Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 29,7 Mio. EUR
(Vorjahr: 30,1 Mio. EUR) handelt es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der
Spielzeit 2019/2020 und die ersten Monate der Spielzeit 2020/2021. Im ersten Quartal
sind Mittel in Höhe von 8,9 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 30,0 % entspricht.
Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale
Leistungen" auf 123,3 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 130,2 Mio. EUR), davon
sind nach dem ersten Quartal bereits 37,4 Mio. EUR abgeflossen. Von den Transferauf-
wendungen für "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" in Höhe von 167,1 Mio. EUR
(Rechnungsergebnis Vorjahr 161,3 Mio. EUR) sind rd. 42,9 Mio. EUR in den ersten drei
Monaten verbraucht. Die Transferaufwandsquote liegt damit für den kompletten Bereich
"Soziale Leistungen"/ "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" bei 27,7 %.
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – März Ist/Jahresre. 2020 Jan. – März Ist/Ansatz
164,2 33,8 20,6 % 149,2 34,7 23,3 %
Zum Stichtag 31.03.2020 werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen rd. 34,7 Mio.
EUR ausgewiesen. Dies sind 23,3 % der geplanten sonstigen ordentlichen Aufwendungen
in Höhe von 149,2 Mio. EUR.Seite 17 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 17
Größte Position sind hierbei die für das komplette Kalenderjahr geplanten Aufwendungen
in Höhe von 92,9 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 88,9 Mio. EUR) für die
Grundsicherung von Arbeitssuchenden (ehemals erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeits-
losenhilfeempfänger), die durch das Jobcenter Bonn betreut werden, wovon in den ersten
drei Monaten rd. 20,7 Mio. EUR abgeflossen sind.
Aufgrund von coronabedingten Mehraufwendungen werden im Bereich des
Rettungsdienstes voraussichtlich +1,0 Mio. EUR und im Bereich des Gesundheitsamtes
voraussichtlich rd. +0,6 Mio. EUR benötigt.
Darüber hinaus wird sich das Ergebnis durch ungeplante Wertberichtigungen nach
aktuellem Stand um rd. 3,2 Mio. EUR verschlechtern. Der erhöhte Aufwand resultiert
insbesondere aus der Aussetzung der Vollziehung zu Forderungen bei der Gewerbe-
steuer.Seite 18 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 18
2.3 Finanzergebnis
Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge
(einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem
sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wert-
papiergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das
Finanzergebnis des Jahres 2020 wurde mit rund -26,0 Mio. EUR geplant (Rechnungs-
ergebnis Vorjahr -28,6 Mio. EUR).
Nach den ersten drei Monaten beträgt das Ergebnis rd. -5,1 Mio. EUR, was einem Anteil
von 19,6 % entspricht, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Zinsaufwendungen nicht
gleichmäßig abfließen.
Im Finanzergebnis der Stadt sind die Zinslasten des Städtischen Gebäudemanagements
nicht enthalten. Rechnet man diese hinzu, dann müssen für das erste Quartal zusätzlich
rund 0,8 Mio. EUR addiert werden. Der Planansatz im Wirtschaftsplan des SGB beträgt
für die Zinsaufwendungen rd. 3,1 Mio. EUR.
Aufgrund des weiterhin extrem niedrigen Zinsniveaus werden Einsparungen bei den
Zinsaufwendungen i.H.v. rd. 6,0 Mio. EUR sowie zusätzliche Zinseinnahmen von rd. 0,8
Mio. EUR erwartet. So erhält die Stadt für ein Volumen von mehr als 300 Mio. EUR an
Liquiditätskrediten derzeit sogar Erträge (negative Zinsen).
Somit wird insgesamt mit einer Verbesserung des Finanzergebnisses um rd. 6,8 Mio. EUR
gerechnet.
2.4 Investitionsmaßnahmen
Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 203,4 Mio. EUR
(Planwert Vorjahr 253,7 Mio. EUR) geplant, wobei Haushaltsreste aus 2019 in Höhe von
rd. 203,3 EUR hinzuzurechnen sind.
In den Investitionsauszahlungen ist auch der Investitionskostenzuschuss in Höhe von
53,0 Mio. EUR (Vorjahr 98,2 Mio. EUR) an das SGB enthalten. Zudem sind die Haus-
haltsmittel, die dem SGB für Tilgungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, i.H.v. rd.
7,2 Mio. EUR investiv als Eigenkapitalaufstockung veranschlagt.
Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf:Seite 19 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 19
Bezeichnung Plan 2020 Ist 2020
(Jan. – März)
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
5,1 1,0
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen über 800 EUR
11,0 2,2
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen bis 800 EUR
0,6 0,1
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen* 65,0 27,6
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 20,9 0,1
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 72,6 13,2
Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 25,9 2,4
Sonstige Investitionsauszahlungen 2,5 0,0
* inklusive Anteile für SGB.
Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 203,4 Mio. EUR in den
ersten drei Monaten lediglich rd. 46,6 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht einem Anteil
von 22,9 % gegenüber dem Planansatz.
3 Schuldenstand
Der Schuldenstand zum 31.03.2020 beläuft sich für
- die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf 1.147,7 Mio. EUR (inklusive
Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 116,5 Mio. EUR),
- die Liquiditätskredite auf 726,3 Mio. EUR.
In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 1.874,0 Mio. EUR. Die
Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.03.2020 beträgt damit 5.719 EUR, wobei die
Einwohnerzahl von 327.689 zum 30.06.2019 (lt. IT.NRW, Basis Fortschreibung Zensus
2011) zugrunde gelegt wurde.
In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt
Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden:Seite 20 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 20
Zu berücksichtigen ist, dass ein Teil der Investitionskredite zunächst über Liquiditäts-
kredite vorfinanziert und erst zeitversetzt als investive Darlehen aufgenommen worden
sind.
Hierbei wird auch offensichtlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft über
dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquiditäts-
engpässe gedachte Instrument finanziert wird. Aus diesem Grund wurde ab dem Jahr
2014 damit begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h. mit einer
Laufzeit von bis zu 10 Jahren, abzuschließen. Aufgrund des historisch niedrigen Zins-
niveaus und der weiterhin negativen Zinsen im Tagesgeldbereich wird aktuell jedoch auch
ein größerer Anteil mit kurzfristiger Laufzeit bis unter einem Jahr aufgenommen, um den
Zinsaufwand zu reduzieren. Im ersten Quartal konnten rd. 340 TEUR an Zinserträgen
vereinnahmt werden.
Eine hohe Verschuldung birgt das Risiko steigender Zinsbelastungen, sollten die Zins-
sätze wieder ansteigen. Insofern müssen sich alle Anstrengungen darauf konzentrieren,
die Neuverschuldung so niedrig wie nötig zu halten und so schnell wie möglich wieder zu
einem ausgeglichenen Haushalt und einem nachhaltigen Abbau der Verschuldung zu
gelangen.Seite 21 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 21
4 Sachstand über die Verwendung der Fördermittel nach dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (1. Kapitel)
Die Stadt Bonn erhält nach dem 1. Kapitel Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
(KInvFG) insgesamt Zuwendungen i.H.v. 12.890.864,98 EUR. Hierbei handelt es sich
um Mittel des Bundes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen, die
über das Land NRW ausgezahlt werden. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt 10% der
förderfähigen Kosten. Nachdem Bundestag und Bundesrat einer Fristverlängerung um
ein weiteres Jahr zugestimmt haben, müssen die angemeldeten Fördermaßnahmen
nunmehr bis zum 31.12.2021 vollständig abgenommen und spätestens im Jahr 2022
vollständig abgerechnet worden sein.
Für eine Förderung nach dem 1. Kapitel KInvFG wurden von der Stadtkämmerei bisher
folgende Maßnahmen angemeldet:Seite 22 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 22
Nr. Maßnahme Amt Fördersumme
1 Kindergarten Ringstraße,
Ü3-Plätze
SGB 1.709.974,41
2 2 Elektro-PKW für allg.
Fahrzeugpool
10-FPM 35.694,88
3 Bushaltestelle
"Agentur für Arbeit"
Amt 66 122.118,66
4 Bushaltestelle "Dreholzstraße" Amt 66 37.593,44
5 LKW (Euro 6) für Amt 66 10-FPM 59.780,62
6 2 LKW (Euro 6) für Amt 52 10-FPM 134.818,81
7 Fahrbahndecke Römerstraße Amt 66 174.471,21
8 2 Elektro-LKW für Amt 68 10-FPM 66.501,91
9 LKW (Euro 6) für Amt 52 10-FPM 65.775,76
10 2 LKW (Euro 6) für Amt 68 10-FPM 197.322,38
11 Umgestaltung des Ria-Maternus-Platzes
(ohne Fahrradabstellplätze)
Amt 66 1.513.813,56
12 1 LKW (Euro 6) für Amt 68 10-FPM 84.919,50
13 Neubau Feuerwehrübungshaus,
Feuerwache II (Bonn-Beuel)
SGB 463.500,00
14 2 LKW (Euro 6) für Amt 66
Hochwasserschutz/Gewässer-
unterhaltung, BN-BN 6662/6679
10-FPM 97.152,16
15 LKW (Euro 6) für Amt 66
Straßenunterhaltung,
BN-BN 6694
10-FPM 35.713,80
16 LKW (Euro 6) für Amt 52
Sportstättenunterhaltung,
BN-BN 5201
10-FPM 62.016,30
17 LKW (Euro 6) für Amt 68 Grünpflege
Rheinaue, BN-BN 6928
10-FPM 63.702,45
18 Elektro-PKW für allg. Fahrzeugpool 10-FPM 18.851,34
20 LKW (Euro 6) für Amt 68 Grünpflege
Rheinaue, BN-BN 6810
10-FPM 72.739,93Seite 23 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 23
21 Vermessungsfahrzeug für Amt 62,
BN-BN 6205
10-FPM 48.983,67
22 2 Forstfahrzeuge für Amt 68,
BN-BN 6993 u. 6994
10-FPM 132.863,11
23 2 Elektro-PKW für allg.
Fahrzeugpool
10-FPM 35.786,07
24 Mobilbagger für Amt 68 Grünpflege
Rheinaue, R-18002
10-FPM 140.020,84
25 Radlader für Amt 68 Grünpflege
Bonn-Nord, R-18004
10-FPM 77.991,44
26 LKW (Euro 6) für Amt 68 Grünpflege
Bonn-Nord, BN-BN 6811
10-FPM 93.673,35
27 Kastenwagen Mercedes Sprinter
(Euro 6) für Amt 41, BN-BN 4101
10-FPM 41.153,40
28 LKW Allrad-Kipper (Euro 6) für
Amt 66 Straßenunterhaltung,
BN-BN 6661
10-FPM 136.228,50
29 Kleinschlepper für Amt 68
Grünpflege Rheinaue, BN-BN 6804
10-FPM 31.329,04
30 Erweiterung des Dienstleistungs-
zentrums im Stadthaus
SGB 1.152.000,00
31 Sanierung der Mehrzweckhalle
Schmittstraße
SGB 1.863.000,00
32 Sanierung der Turnhalle Lannesdorf SGB 1.268.100,00
35 10 Pedelecs für den allg. Fahrzeugpool 10-FPM 31.914,00
36 Werkstattwagen für Amt 66 ,
Straßenunterhaltung, BN-BN 6607
10-FPM 75.451,95
37 LKW (Euro 6-d) für Amt 66, Straßenbau,
BN-BN 6608
10-FPM 71.007,30
38 LKW (Euro 6-d) für das Theater,
BN-BN 4100
10-FPM 216.781,11
39 PKW (EURO 6-d) für Amt 56,
Lebensmittelüberwachung,
BN-BN 5605
10-FPM 20.398,50
40 Teilneubau Feuerwehrhaus Bonn-
Röttgen
SGB 1.071.000,00
41 Sanierung Tribünengebäude Sportpark
Nord
SGB 1.000.000,00Seite 24 von 25

Quartalsbericht I/2020 Seite 24
42 Elektro-LKW Steetscooter für Amt 68
(Wirtschaftshof Grünpflege),
BN-E 9693 E
10-FPM 49.180,50
43 Elektro-Hochdach-Kastenfahrzeug für
Amt 40, BN-E 9401 E
10-FPM 40.184,28
Gesamtsumme der angemeldeten Maßnahmen: 12.613.508,18
davon bereits vollständig abgerechnet:
2017 559.894,36
2018 473.899,16
2019 722.709,34
2020 31.914,00
noch verfügbare Fördermittel: 277.356,80
Für die farblich markierten Maßnahmen hat die Stadt Bonn, da diese vollständig
abgerechnet sind, die Fördermittel bereits erhalten. Die weiteren Maßnahmen werden mit
Vorliegen der Schlussrechnung abgerechnet. Aktuell sind noch Fördergelder für
Maßnahmen i.H.v. 277.356,80 EUR verfügbar, die für weitere Investitionen, wie z.B.
immissionsarme Fahrzeugbeschaffungen, verwendet werden können.Seite 25 von 25

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Datenstand: 02.11.2026, 22:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de