200882-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Zukünftiges Vorgehen bei der Klärschlammentsorgung der Bonner Kläranlagen; Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 24.Juni 2019 (1911624EB13)
Kerndaten
- Nummer
- 200882-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200882-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III 13.05.2020 BBB-Anfrage: Zukünftiges Vorgehen bei der Klärschlammentsorgung der Bonner Kläranlagen; Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 24.Juni 2019 (1911624EB13) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 03.06.2020 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.06.2020 Kenntnisnahme Hauptausschuss 10.06.2020 Kenntnisnahme Rat 18.06.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wann gedenkt der Oberbürgermeister, dem Rat den noch ausstehenden Beschlussvorschlag zur Frage eines Beitritts zur geplanten KKR-GmbH mit der abschließenden Bewertung der in Frage kommenden Handlungsoptionen zur künftigen Klärschlammentsorgung vorzulegen? Antwort: Dem Rat wird ein Beschlussvorschlag unterbreitet, wenn die GmbH-Gründung ansteht. Die Gründung ist an eine Standortfindung gekoppelt. Diese sollte nach ursprünglicher Planung bis Ende 2019 abgeschlossen sein, der GmbH-Vertrag sollte im 1. Quartal 2020 aufgestellt werden. Da bis heute kein Standort gefunden werden konnte, verschiebt sich die geplante Gründung der GmbH. 2. Kann die Stadt Bonn den eigentlich bis spätestens Mitte Mai 2020 zu signierenden KKR-GmbH-Vertrag (Vgl. DS 1911624) und den ergänzenden Kooperationsvertrag noch unterzeichnen und wenn nein, aus welchem Grunde hat der Oberbürgermeister dem Rat nicht rechtzeitig einen diesbezüglichen Beschlussvorschlag unterbreitet bzw. den Rat in dieser wichtigen Angelegenheit nicht -wie es nach Gemeindeordnung seine Pflicht gewesen wäre- informiert? Antwort: Die GmbH-Gründung verschiebt sich auf unbestimmte Zeit. Da dies eine Folge der Verhandlungsgespräche zwischen den Standortbetreibern und der KKR ist, entstehen für keinen der beteiligten Partner der KKR irgendwelche Nachteile. Auch weiterhin ist eine Beteiligung an der zu gründenden GmbH möglich.Seite 1 von 2 Seite 2 3. Für den Fall, dass der Stadt Bonn durch schuldhaftes Unterlassen des Oberbürgermeisters eine gleichberechtigte Teilnahme an der KKR-Lösung künftig nicht mehr möglich ist, welche Handlungsoptionen zur Beseitigung des in Bonn anfallenden Klärschlamms verfolgt der Oberbürgermeister aus welchem Grunde? Antwort: Durch die Verzögerung der Standortfindung ergeben sich keine Nachteile oder gar ein Ausschluss der Stadt Bonn aus der KKR. Weiterhin ist abzuwarten, welche Ergebnisse bei den Verhandlungsgesprächen zwischen den Standortbetreibern und der KKR erzielt werden. Sobald gesicherte Ergebnisse vorliegen, wird darüber gesondert informiert. 4. Welche in Bonn anfallenden Klärschlammengen hat die Verwaltung seit Juni 2019 gemessen? Antwort: Eine Angabe zu den Klärschlammmengen liegt nur für ein ganzes Kalenderjahr vor. Im Jahr 2019 sind insgesamt ca. 6.500 t TS angefallen. Darin enthalten sind ca. 370 t TS der Stadt Königswinter, welche in der Klärschlammverbrennungsanlage Salierweg mit verwertet werden. Ebenfalls enthalten sind ca. 560 t TS, die auf den Bonner Kläranlagen angefallen sind aber aufgrund von Betriebsstörungen fremdentsorgt werden mussten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de