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200882 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Zukünftiges Vorgehen bei der Klärschlammentsorgung der Bonner Kläranlagen; Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 24.Juni 2019 (1911624EB13)

Nummer
200882
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
13.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 03.06.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses 10.06.2020 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 18.06.2020 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 04.06.2020 Kenntnisnahme
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Große Anfrage
öffentlich
200882
Fragesteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
13.05.2020
BBB-Anfrage: Zukünftiges Vorgehen bei der
Klärschlammentsorgung der Bonner Kläranlagen;
Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom
24.Juni 2019 (1911624EB13)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 03.06.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.06.2020 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 10.06.2020 Kenntnisnahme
Rat 18.06.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
Wie lautet der aktuelle Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom
24.Juni 2019 zum Beitritt zur Klärschlamm Kooperation Rheinland (KKR)?
Hierbei ist insbesondere die Beantwortung folgender Detailfragen von
besonderem Interesse:
1. Wann gedenkt der Oberbürgermeister, dem Rat den noch ausstehenden
Beschlussvorschlag zur Frage eines Beitritts zur geplanten KKR-GmbH mit der
abschließenden Bewertung der in Frage kommenden Handlungsoptionen zur
künftigen Klärschlammentsorgung vorzulegen?
2. Kann die Stadt Bonn den eigentlich bis spätestens Mitte Mai 2020 zu
signierenden KKR-GmbH-Vertrag (Vgl. DS 1911624) und den ergänzenden
Kooperationsvertrag noch unterzeichnen und wenn nein, aus welchem Grunde
hat der Oberbürgermeister dem Rat nicht rechtzeitig einen diesbzgl.
Beschlussvorschlag unterbreitet bzw. den Rat in dieser wichtigen
Angelegenheit nicht -wie es nach Gemeindeordnung seine Pflicht gewesen
wäre- informiert?
3. Für den Fall, dass der Stadt Bonn durch schuldhaftes Unterlassen des
Oberbürgermeister eine gleichberechtigte Teilnahme an der KKR-Lösung
künftig nicht mehr möglich ist, welche Handlungsoptionen zur Beseitigung des
in Bonn anfallenden Klärschlamms verfolgt der Oberbürgermeister aus
welchem Grunde?
4. Welche in Bonn anfallenden Klärschlammengen hat die Verwaltung seit Juni
2019 gemessen?Seite 1 von 2

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Begründung
Der Rat hat am 24.Juni 2019 auf Vorlage des Oberbürgermeisters Folgendes
(Vgl. DS 1911624EB13) beschlossen:
1.Der Rat beschließt den Beitritt zur Klärschlamm Kooperation Rheinland
(KKR), in der Beitrittsoption 1 mit Frist zum 30.06.2019.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass bis zum noch zu
fassenden Ratsbeschluss über einen Eintritt in die geplante GmbH eine
abschließende Bewertung der in Frage kommenden Handlungsoptionen
vorgenommen wird.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de