200882 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Zukünftiges Vorgehen bei der Klärschlammentsorgung der Bonner Kläranlagen; Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 24.Juni 2019 (1911624EB13)
Kerndaten
- Nummer
- 200882
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 13.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 200882 Fragesteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 13.05.2020 BBB-Anfrage: Zukünftiges Vorgehen bei der Klärschlammentsorgung der Bonner Kläranlagen; Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 24.Juni 2019 (1911624EB13) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 03.06.2020 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.06.2020 Kenntnisnahme Hauptausschuss 10.06.2020 Kenntnisnahme Rat 18.06.2020 Kenntnisnahme Fragestellung Wie lautet der aktuelle Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 24.Juni 2019 zum Beitritt zur Klärschlamm Kooperation Rheinland (KKR)? Hierbei ist insbesondere die Beantwortung folgender Detailfragen von besonderem Interesse: 1. Wann gedenkt der Oberbürgermeister, dem Rat den noch ausstehenden Beschlussvorschlag zur Frage eines Beitritts zur geplanten KKR-GmbH mit der abschließenden Bewertung der in Frage kommenden Handlungsoptionen zur künftigen Klärschlammentsorgung vorzulegen? 2. Kann die Stadt Bonn den eigentlich bis spätestens Mitte Mai 2020 zu signierenden KKR-GmbH-Vertrag (Vgl. DS 1911624) und den ergänzenden Kooperationsvertrag noch unterzeichnen und wenn nein, aus welchem Grunde hat der Oberbürgermeister dem Rat nicht rechtzeitig einen diesbzgl. Beschlussvorschlag unterbreitet bzw. den Rat in dieser wichtigen Angelegenheit nicht -wie es nach Gemeindeordnung seine Pflicht gewesen wäre- informiert? 3. Für den Fall, dass der Stadt Bonn durch schuldhaftes Unterlassen des Oberbürgermeister eine gleichberechtigte Teilnahme an der KKR-Lösung künftig nicht mehr möglich ist, welche Handlungsoptionen zur Beseitigung des in Bonn anfallenden Klärschlamms verfolgt der Oberbürgermeister aus welchem Grunde? 4. Welche in Bonn anfallenden Klärschlammengen hat die Verwaltung seit Juni 2019 gemessen?Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Der Rat hat am 24.Juni 2019 auf Vorlage des Oberbürgermeisters Folgendes (Vgl. DS 1911624EB13) beschlossen: 1.Der Rat beschließt den Beitritt zur Klärschlamm Kooperation Rheinland (KKR), in der Beitrittsoption 1 mit Frist zum 30.06.2019. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass bis zum noch zu fassenden Ratsbeschluss über einen Eintritt in die geplante GmbH eine abschließende Bewertung der in Frage kommenden Handlungsoptionen vorgenommen wird. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de