200881 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Antrag auf Fördermittel aus dem Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“
Kerndaten
- Nummer
- 200881
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 26.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 200881 Der Oberbürgermeister Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Antrag auf Fördermittel aus dem Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ Beratungsfolge Rat 18.06.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Frist zur Einreichung eines entsprechenden Antrages beim Landschaftsverband Rheinland endet am 29.05.2020. Eine Beschlussfassung durch die politischen Gremien ist nicht mehr rechtzeitig möglich. Darüber hinaus ist der Aufruf zur Mittelbeantragung zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem eine rechtzeitige Einbringung in die politischen Gremien vor Ende der Antragsfrist beim Landschaftsverband Rheinland nicht möglich war. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW 1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landschaftsverband Rheinland einen Antrag auf Fördermittel aus dem Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zu stellen. 2. Unter dem Vorbehalt der Förderzusage werden im Amt für Kinder, Jugend und Familie drei, bis zum 31.12.2020 befristete Stellen als Koordinierungsstelle eingerichtet. Über die Wertigkeiten der Stellen wird im Rahmen der Antragsstellung eine Entscheidung getroffen. Bei der Kostenannahme wurde von Höchstwerten ausgegangen. Die Stelle wird zu etwa 80 Prozent durch das Land NRW gefördert. Der kommunale Eigenanteil i.H.v. 20 Prozent wird aus Mitteln des Amtes für Kinder, Jugend und Familie gedeckt, welche für die Präventionsarbeit zur Verfügung stehen. Begründung Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) hat am 17.04.2020 die Kommunen aufgerufen, Anträge auf Fördermittel des Landes im Rahmen des neuen FörderprogrammsSeite 1 von 4 Seite 2 „kinderstark – NRW schafft Chancen“ einzureichen. Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt das Land den Aufbau so genannter kommunaler Präventionsketten. Ziel des Programms ist es, für alle Kinder und Jugendlichen in NRW die Chancen für ein gelingendes Aufwachsen und gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Zudem soll „kinderstark“ einen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut leisten. Im Rahmen des Landesprogramms wird vorrangig die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Stärkung der Vernetzung und strategischen Steuerung im Bereich der Präventionsketten gefördert. Durch sie sollen die Kräfte vor Ort gebündelt sowie die Zusammenarbeit und der Austausch aller Akteure wesentlich verbessert werden. Profitieren sollen von diesem Programm alle Kinder ab 4 Jahre bis zum Übergangssystem Schule-Beruf/Studium. Förderfähig sind diesbezüglich sowohl Personal- als auch Sachkosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich die Jugendämter der Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Antragsfrist ist der 29.05.2020. Für Bonn stehen für das Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von maximal 290.185 € zur Verfügung, die Stadt Bonn hat einen Eigenanteil i.H.v. 20 % zu erbringen, so dass für dieses Programm in Bonn insgesamt ca. 360.000 € zur Verfügung stehen würden Das Förderprogramm ist zunächst befristet bis zum 31.12.2020. Die Stellen werden entsprechend befristet eingerichtet. Eine Abbildung der Stellen im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 ist insoweit nicht erforderlich. Laut Landesministerium soll die Förderung aber den Einstieg in eine dauerhafte Stärkung kommunaler Prävention mit Unterstützung des Landes darstellen, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers auch für künftige Haushaltsjahre. Sollte das Förderprogramm verlängert werden, wird ein erneuter Beschluss erwirkt. Die Verwaltung beabsichtigt, die Fördermittel aus dem neuen Landesprogramm in erster Linie für die Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle zu verwenden. Zu den Aufgaben der neuen Koordinierungsstelle soll zunächst unter anderem die systematische Bestandsaufnahme der bereits sehr zahlreich vorhandenen Maßnahmen und bestehenden Netzwerke im Bereich der Prävention in der Bonner Jugendhilfelandschaft gehören. Auf dieser Grundlage soll sie perspektivisch passgenaue kommunale Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche entwickeln bzw. initiieren. Die Koordinierungsstelle trägt außerdem zu einer übergreifenden Abstimmung von Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Soziales und Gesundheit bei. Damit arbeitet sie auf eine gemeinsame kommunale Präventionsstrategie für Kinder und Jugendliche hin, die einer fachlichen Segmentierung und isolierten Einzelmaßnahme entgegenwirkt. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung soll entsprechend den Vorgaben des Landesprogramms die gesamte Entwicklungsbiographie von Kindern und Jugendlichen in den Blick genommen werden – vom vierten Lebensjahr bis zum Übergang Schule/Beruf. Das Förderprogramm „kinderstark“ schließt zudem unmittelbar an das bestehende System der „Frühen Hilfen“ an, sodass von vornherein eine enge Zusammenarbeit mit der Netzwerkkoordinierung „Frühe Hilfen“ geplant ist.Seite 2 von 4 Seite 3 Angesichts der umfangreichen Aufgaben ist eine personelle Ausstattung der Koordinierungsstelle mit 3,0 Vollzeitstellen erforderlich und vorgesehen. Die organisatorische Anbindung der Koordinierungsstelle soll bei der Jugendhilfeplanung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie erfolgen, wo die Steuerung von Maßnahmen zu den originären Aufgaben gehört und eine enge Verzahnung bereits bestehender und zusätzlich erforderlicher Bestands- und Bedarfserhebungen gewährleistet ist. Um die Fördermittel schnellstmöglich abrufen zu können, ist beabsichtigt die Projektstellen im Wege der Abordnung zunächst durch interne Mitarbeitende zu besetzen. Insoweit wird gegebenenfalls an anderer Stelle eine Nachbesetzung von Stellen in Anlehnung an die Projektlaufzeit erforderlich. Darüber hinaus ist beabsichtigt, Fördermittel für die erweiterte Nutzung des Online-Tools „Guter Start NRW“ zu beantragen. Die internetbasierte Informationsplattform wird in Bonn bereits seit längerem im Bereich der Frühen Hilfen (Eltern mit Kindern in einem Alter von bis zu 3 Jahren) genutzt. Die bisherigen Erfahrungen hierzu sind durchweg positiv. Mit zusätzlichen finanziellen Mitteln könnte die Zielgruppe ausgeweitet und beispielsweise auch Hilfs- und Unterstützungsangebote für Eltern mit Kindern bis zu 6 Jahren aufgenommen werden. Es ist davon auszugehen, dass die o.g. Fördersumme in 2020 aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht ausgeschöpft werden kann. Das genaue Antragsvolumen steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, sondern kann erst im Rahmen der konkreten Antragstellung exakt beziffert werden. Da der erforderliche Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent für das Jahr 2020 im Haushalt des Amtes für Kinder, Jugend und Familie insgesamt zur Verfügung steht, enthält die nachstehende Darstellung den max. Förderbetrag. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien 1.51.30.06.05.01 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen DeckungSeite 3 von 4 Seite 4 Auszahlungen / Aufwendungen in 2020 120.706,02 € 242.025,23 € 151000605/ 70.1000 151000605/ 74.1000 362.731,25 € 151000605/ 61.1000: 290.185,00 € 151000605/ 73.1000: 72.546,25 € Einzahlungen / Erträge 290.185,00 € 151000605/ 61.1000 Haushaltsbelastung jährlich 72.546,25 € 20.05.2020/26.05.2020 gez. Sridharan gez. Gold Datum Oberbürgermeister Stadtverordnete/r Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de