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200881 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Antrag auf Fördermittel aus dem Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“

Nummer
200881
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
26.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 18.06.2020 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
200881
Der Oberbürgermeister
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Antrag auf Fördermittel aus dem Landesprogramm
„kinderstark – NRW schafft Chancen“
Beratungsfolge
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Frist zur Einreichung eines entsprechenden Antrages beim
Landschaftsverband Rheinland endet am 29.05.2020. Eine Beschlussfassung
durch die politischen Gremien ist nicht mehr rechtzeitig möglich. Darüber
hinaus ist der Aufruf zur Mittelbeantragung zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem
eine rechtzeitige Einbringung in die politischen Gremien vor Ende der
Antragsfrist beim Landschaftsverband Rheinland nicht möglich war.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landschaftsverband Rheinland
einen Antrag auf Fördermittel aus dem Landesprogramm „kinderstark –
NRW schafft Chancen“ zu stellen.
2. Unter dem Vorbehalt der Förderzusage werden im Amt für Kinder,
Jugend und Familie drei, bis zum 31.12.2020 befristete Stellen als
Koordinierungsstelle eingerichtet. Über die Wertigkeiten der Stellen wird
im Rahmen der Antragsstellung eine Entscheidung getroffen. Bei der
Kostenannahme wurde von Höchstwerten ausgegangen.
Die Stelle wird zu etwa 80 Prozent durch das Land NRW gefördert. Der
kommunale Eigenanteil i.H.v. 20 Prozent wird aus Mitteln des Amtes für
Kinder, Jugend und Familie gedeckt, welche für die Präventionsarbeit
zur Verfügung stehen.
Begründung
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen (MKFFI) hat am 17.04.2020 die Kommunen aufgerufen,
Anträge auf Fördermittel des Landes im Rahmen des neuen FörderprogrammsSeite 1 von 4

Seite 2
„kinderstark – NRW schafft Chancen“ einzureichen. Mit dem neuen
Förderprogramm unterstützt das Land den Aufbau so genannter kommunaler
Präventionsketten. Ziel des Programms ist es, für alle Kinder und Jugendlichen
in NRW die Chancen für ein gelingendes Aufwachsen und gesellschaftliche
Teilhabe zu verbessern. Zudem soll „kinderstark“ einen Beitrag zur
Bekämpfung der Kinderarmut leisten.
Im Rahmen des Landesprogramms wird vorrangig die Einrichtung einer
Koordinierungsstelle zur Stärkung der Vernetzung und strategischen Steuerung
im Bereich der Präventionsketten gefördert. Durch sie sollen die Kräfte vor Ort
gebündelt sowie die Zusammenarbeit und der Austausch aller Akteure
wesentlich verbessert werden. Profitieren sollen von diesem Programm alle
Kinder ab 4 Jahre bis zum Übergangssystem Schule-Beruf/Studium.
Förderfähig sind diesbezüglich sowohl Personal- als auch Sachkosten.
Antragsberechtigt sind ausschließlich die Jugendämter der Städte und Kreise in
Nordrhein-Westfalen. Antragsfrist ist der 29.05.2020.
Für Bonn stehen für das Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von maximal 290.185
€ zur Verfügung, die Stadt Bonn hat einen Eigenanteil i.H.v. 20 % zu erbringen,
so dass für dieses Programm in Bonn insgesamt ca. 360.000 € zur Verfügung
stehen würden Das Förderprogramm ist zunächst befristet bis zum 31.12.2020.
Die Stellen werden entsprechend befristet eingerichtet. Eine Abbildung der
Stellen im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 ist insoweit nicht
erforderlich. Laut Landesministerium soll die Förderung aber den Einstieg in
eine dauerhafte Stärkung kommunaler Prävention mit Unterstützung des
Landes darstellen, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers
auch für künftige Haushaltsjahre. Sollte das Förderprogramm verlängert
werden, wird ein erneuter Beschluss erwirkt.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Fördermittel aus dem neuen Landesprogramm
in erster Linie für die Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle zu
verwenden.
Zu den Aufgaben der neuen Koordinierungsstelle soll zunächst unter anderem
die systematische Bestandsaufnahme der bereits sehr zahlreich vorhandenen
Maßnahmen und bestehenden Netzwerke im Bereich der Prävention in der
Bonner Jugendhilfelandschaft gehören. Auf dieser Grundlage soll sie
perspektivisch passgenaue kommunale Unterstützungsleistungen für Kinder
und Jugendliche entwickeln bzw. initiieren. Die Koordinierungsstelle trägt
außerdem zu einer übergreifenden Abstimmung von Maßnahmen in den
Bereichen Bildung, Soziales und Gesundheit bei. Damit arbeitet sie auf eine
gemeinsame kommunale Präventionsstrategie für Kinder und Jugendliche hin,
die einer fachlichen Segmentierung und isolierten Einzelmaßnahme
entgegenwirkt.
Bei der inhaltlichen Ausgestaltung soll entsprechend den Vorgaben des
Landesprogramms die gesamte Entwicklungsbiographie von Kindern und
Jugendlichen in den Blick genommen werden – vom vierten Lebensjahr bis
zum Übergang Schule/Beruf. Das Förderprogramm „kinderstark“ schließt
zudem unmittelbar an das bestehende System der „Frühen Hilfen“ an, sodass
von vornherein eine enge Zusammenarbeit mit der Netzwerkkoordinierung
„Frühe Hilfen“ geplant ist.Seite 2 von 4

Seite 3
Angesichts der umfangreichen Aufgaben ist eine personelle Ausstattung der
Koordinierungsstelle mit 3,0 Vollzeitstellen erforderlich und vorgesehen. Die
organisatorische Anbindung der Koordinierungsstelle soll bei der
Jugendhilfeplanung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie erfolgen, wo die
Steuerung von Maßnahmen zu den originären Aufgaben gehört und eine enge
Verzahnung bereits bestehender und zusätzlich erforderlicher Bestands- und
Bedarfserhebungen gewährleistet ist.
Um die Fördermittel schnellstmöglich abrufen zu können, ist beabsichtigt die
Projektstellen im Wege der Abordnung zunächst durch interne Mitarbeitende zu
besetzen. Insoweit wird gegebenenfalls an anderer Stelle eine Nachbesetzung
von Stellen in Anlehnung an die Projektlaufzeit erforderlich.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, Fördermittel für die erweiterte Nutzung des
Online-Tools „Guter Start NRW“ zu beantragen. Die internetbasierte
Informationsplattform wird in Bonn bereits seit längerem im Bereich der Frühen
Hilfen (Eltern mit Kindern in einem Alter von bis zu 3 Jahren) genutzt. Die
bisherigen Erfahrungen hierzu sind durchweg positiv. Mit zusätzlichen
finanziellen Mitteln könnte die Zielgruppe ausgeweitet und beispielsweise auch
Hilfs- und Unterstützungsangebote für Eltern mit Kindern bis zu 6 Jahren
aufgenommen werden.
Es ist davon auszugehen, dass die o.g. Fördersumme in 2020 aufgrund der
fortgeschrittenen Zeit nicht ausgeschöpft werden kann. Das genaue
Antragsvolumen steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, sondern kann erst
im Rahmen der konkreten Antragstellung exakt beziffert werden. Da der
erforderliche Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent für das Jahr 2020 im Haushalt
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie insgesamt zur Verfügung steht,
enthält die nachstehende Darstellung den max. Förderbetrag.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Menschen
und Familien
1.51.30.06.05.01 Allgemeine Förderung der
Erziehung in der Familie
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 3 von 4

Seite 4
Auszahlungen /
Aufwendungen
in 2020
120.706,02 €
242.025,23 €
151000605/
70.1000
151000605/
74.1000
362.731,25 € 151000605/
61.1000:
290.185,00 €
151000605/
73.1000:
72.546,25 €
Einzahlungen /
Erträge
290.185,00 € 151000605/
61.1000
Haushaltsbelastung
jährlich
72.546,25 €
20.05.2020/26.05.2020 gez. Sridharan gez. Gold
Datum Oberbürgermeister Stadtverordnete/r
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de