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200877 · Dringlichkeitsantrag

Schließzeiten städtischer Kindertagesstätten in den Sommerferien 2020

Nummer
200877
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
12.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 12.05.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 26.05.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.05.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 56,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200877-1 AA Schließzeiten städtischer Kindertagesstätten in den Sommerferien 2020 Antrag zur Vorlage 200877 - Einrichtung von Notgruppen

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
200877
Antragsteller/in:
Dörthe Ewald
M.A. Gieslint Grenz
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
12.05.2020
Schließzeiten städtischer Kindertagesstätten in den
Sommerferien 2020
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.05.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Eltern müssen für diesen Sommer Planungssicherheit erhalten, wie eine
durchgängige Betreuung ihrer Kinder gewährleistet werden kann. Hierfür muss
die Verwaltung umgehend Schritte für eine Umsetzung einleiten.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Die Verwaltung klärt, in Abstimmungen mit den Erzieher*innen, der
Personalvertretung und dem Jugendamtselternbeirat, wie eine Kita-
Betreuung von Kindern, während der regulären Ferienschließzeit
städtischer Kindertagesstätten in den Sommerferien 2020, ermöglicht
werden kann.
2. Die Verwaltung berichtet dem Rat in seiner Sitzung am 18.06.2020 über
die genaue Umsetzung.
Begründung
Von den Auswirkungen der Corona-Pandemie sind besonders Eltern mit
Kindern in einem sehr großen Ausmaß betroffen. Neben der Betreuungslücke,
die bei gleichzeitigem Ausüben des Berufs kaum zu stemmen ist, mussten sehr
viele Eltern bereits Kontingente ihres Jahresurlaubs zur Sicherung der
Betreuung ihrer Kinder in Anspruch nehmen. Besonders der Umstand, dass in
sehr großem Ausmaß der Sommerurlaub in diesem Jahr nicht für Reisen
genutzt wird bzw. werden kann, muss den Kindern eine Möglichkeit des Kita-
Besuches ermöglicht werden. Neben der Betreuungsfrage ist es auch für die
Entwicklung der Kinder wichtig, wieder einen geregelten Kita-Besuch in
Anspruch nehmen zu können.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de