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200873-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Wohnungen mit Mietpreisbindung auf dem LVR-Gelände

Nummer
200873-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 07.09.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 200873 Wohnungen mit Mietpreisbindung auf dem LVR-Gelände

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200873-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Wohnungen mit Mietpreisbindung auf dem LVR-
Gelände
Beratungsfolge
Rat 18.06.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie viele mietpreisgebundene Wohnungen existieren derzeit auf dem
LVR-Gelände und wann läuft deren Bindung offiziell ab?
Von den insgesamt 170 mietpreisgebundenen Wohnungen gelten 136
Wohneinheiten bis zum 31.12.2024 und 34 Wohneinheiten bis zum 31.12.2027
als gefördert.
2. Gibt es seitens der Verwaltung bereits Überlegungen, die
Mietpreisbindungen dieser Wohnungen zu verlängern oder Pläne
dahingehend zu erarbeiten, um den Bestand vergleichsweise günstigen
Wohnraums an diesem Ort sicherzustellen?
Grundsätzlich ist die Verwaltung bestrebt, dem Mangel an geeignetem
Wohnraum im preisgünstigen Segment entgegenzuwirken.
Hierzu nutzt sie die Möglichkeit des Ankaufs von Bindungen, die auf
Beschlüsse des Hauptausschusses zur Konzeption Wohnraumversorgung (DS-
Nr. 0910704) sowie den Auftrag des Rates (DS-Nr. 1613742EB5) zurückgehen.
Auch die NRW.Bank bietet Darlehensnehmern grundsätzlich die Option an,
bestehende Darlehen zu den geltenden günstigen Konditionen über den
ursprünglichen Förderzeitraum hinaus und unter Beibehaltung der Bindungen
fortzuführen.
Im vorliegenden Fall werden die Wohnungen zwar mit durchschnittlich 5,30
Euro/qm zu einer plausiblen Kostenmiete angeboten, jedoch betragen die
Betriebs- und Heizkosten beispielhaft 4,05 Euro pro qm monatlich.
Dies ist der Beschaffenheit der Wohnanlage geschuldet und der Bauweise der
Wohnungen (hohe Decken, große Fenster). Die Heizkosten liegen mit 50 Cent
und mehr pro qm über den Durchschnittskosten von energetisch effizienten
Wohnhäusern, die in den vergangenen Jahren gefördert wurden.
Weiterhin sind die Wohnflächen, die aus der damaligen Förderung eines
Bestandsobjekts in den Jahren 1984 und 1985 hervorgehen, nicht mehr
zeitgemäß: 2 Zi./66,28qm, 2 Zi./69,02qm, 2 Zi./56,28qm, 3 Zi./85,94qm.Seite 1 von 2

Seite 2
Ferner muss regelmäßig der Kontakt durch die Bestands- und
Nutzungskontrolle gesucht werden, um Änderungen im Mieterbestand von der
Hausverwaltung zu erfahren. Dies lässt erkennen, dass die Eigentümer an
einem weiteren Abhängigkeitsverhältnis mit der Verwaltung nach Ende der
Förderung nicht interessiert sind.
Die Verwaltung wird nach aktuellem Stand aus den vorgenannten Gründen
sowie unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Abwägungen nicht den Versuch
unternehmen, in dieser Wohnanlage Mietpreisbindungen nach Ende der
Förderung aus städtischen Mitteln anzukaufen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de