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200871 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für zwei Traubeneichen auf dem Grundstück des Universitätsklinikum Bonn Venusberg-Campus 1, Gebäude 43 und 54, 53127 Bonn, im Rahmen einer Baumaßnahme

Nummer
200871
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 08.06.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200871
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für zwei Traubeneichen auf dem
Grundstück des Universitätsklinikum Bonn
Venusberg-Campus 1, Gebäude 43 und 54, 53127
Bonn, im Rahmen einer Baumaßnahme
Beratungsfolge
Baumkommission 08.06.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage konnte aufgrund interner Abstimmungen nicht rechtzeitig zum
Termin der Einladungserstellung vorgelegt werden. Eine spätere Beratung in
den politischen Gremien (nach der Sommerpause) und eine damit verbundene
weitere Verzögerung, kann dem Bauherrn nicht zugemutet werden.
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für zwei Traubeneichen auf dem Grundstück des
Universitätsklinikum Bonn Venusberg-Campus 1, Gebäude 43 und 54, 53127
Bonn, im Rahmen einer Baumaßnahme wird erteilt.
Begründung
Auf dem Gelände des Universitätsklinikum Bonn wird eine neue
Rohrpostanlage errichtet. Einige Gebäude müssen mit erdverlegten Leitungen
miteinander verbunden werden. Die beantragten Bäume stehen innerhalb
dieser Trasse.
Die Trauben-Eiche (Quercus petraea) weist einen Stammumfang von 264 cm,
einen Kronendurchmesser von 18 m und eine Höhe von 23 m auf. Der Zustand
des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt. (Gebäude 43)
Die zweite Trauben-Eiche (Quercus petraea) weist einen Stammumfang von
209 cm, einen Kronendurchmesser von 14 m und eine Höhe von 18 m auf. Der
Zustand des Baumes wurde mit mangelhaft beurteilt. (Gebäude 54)
Zu diesen beiden Bäume müssen für die Umsetzung der Maßnahme noch drei
weitere satzungsgeschützte Bäume mit Stammumfängen von 101 cm, 105 und
133 cm gefällt werden.Seite 1 von 5

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Da die Verbindung zwischen Rohrpostzentrum III und Hämatologie (Gebäude
43) mit insgesamt 8 Rohrleitungen hergestellt wird, ergibt sich eine
Grabenbreite von mindestens 1,65 m. Nördlich an die Rohrposttrasse ist bereits
eine Kanalumverlegung für das zukünftige Logistikzentrum berücksichtigt
worden. Darüber hinaus verlaufen zwischen den Gebäuden neben der neuen
Trasse auch noch sensible Strom- und Telekommunikationstrassen, die nicht
beeinträchtigt werden dürfen. Eine weiter südlich angelagerte Verlegung der
Trasse ist nicht möglich, da dort ein Logistiktunnel entsteht. Eine alternative
Umsetzung der Maßnahme ist daher nicht möglich.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist
nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur
Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatzpflanzung für die beiden Traubeneichen wird jeweils ein heimischer
Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für die
weiteren drei satzungsgeschützten Bäume werden entsprechende
Ersatzpflanzungen gefordert.
Anlage/n
1 Fotos und Plan Baumaßnahme Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn Rohrpost
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Datenstand: 02.11.2026, 17:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de