200867 · Mitteilungsvorlage
Bericht über den Sachstand des Förderinstruments "Teilhabe am Arbeitsmarkt" nach § 16i SGB II
Kerndaten
- Nummer
- 200867
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 13.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200867 Der Oberbürgermeister Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Bericht über den Sachstand des Förderinstruments "Teilhabe am Arbeitsmarkt" nach § 16i SGB II Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 02.06.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 08.11.2018 das Teilhabechancengesetz – 10. Änderung zum Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – beschlossen. Die Regelung des § 16i SGB II kann langzeitarbeitslosen Personen eine Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt eröffnen. Mit einem ganzheitlichen Ansatz soll die Beschäftigungsfähigkeit der Leistungsempfänger/-innen durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessert werden. Zugleich werden arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen vermehrt Beschäftigungsoptionen auf dem allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt geboten. Für die Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt hat der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung vom 04.07.2019 die Einrichtung von 30 Stellen in der Wertigkeit nach Entgeltgruppe 2 TVöD-V für die Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Sinne des § 16i SGB II beschlossen (s. DS-Nr. 1911740, https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/19/1911740.pdf).Seite 1 von 4 Seite 2 Das sozialpolitische Instrument der geförderten Beschäftigung bietet für die Stadt Bonn die Möglichkeit zusätzliche Aufgaben/Arbeiten deren Erledigung wünschenswert wäre und für die bisher in den Fachbereichen kein verfügbares Personal vorhanden ist, durchzuführen. Die Beschäftigungsmöglichkeiten nach § 16i SGB II werden vom Jobcenter gefördert. Der Lohnkostenzuschuss beträgt in den beiden ersten Jahren des Arbeitsverhältnisses 100% des Tariflohns und sinkt danach um jeweils 10 Prozentpunkte jährlich. Der maximale Förderzeitraum beträgt fünf Jahre. Gesamtstädtisch bestehen in unterschiedlichen Fachbereichen Einsatzmöglichkeiten (s. DS-Nr. 1911740). Das dort genannte Portfolio steht dem Jobcenter zur Verfügung, um geeignete Leistungsbezieher/-innen zu vermitteln. Auf Vorschlag durch die Betriebsakquisiteure/-innen des Jobcenters für einzelne Leistungsempfänger/-innen zu einer der Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Stadt Bonn, findet ein Kennenlerngespräch statt. Neben dem Fachamt nimmt auch je ein/e Vertreter/-in des Jobcenters Bonn und der Personalwirtschaft der Stadt Bonn teil. In den Gesprächen wird den Leistungsempfängern/-innen die Tätigkeit näher erläutert und es wird herausgearbeitet, ob eine Beschäftigung in dem jeweiligen Arbeitsbereich sowohl für die/den Leistungsbezieher/-in als auch für den Fachbereich denkbar erscheint. Dabei wird häufiger ersichtlich, dass es den Leistungsbeziehern/- innen an einer Vorstellung ermangelt, welche konkreten Tätigkeiten die Beschäftigungsmöglichkeit mit sich bringt. In einigen Fällen zeigt sich bereits nach einem ersten Kennenlernen, dass eine Zusammenarbeit nicht zielführend ist. Bevor es zu einer Einstellung des/der Leistungsberechtigten in den Dienst der Stadt Bonn kommt, ist ein Praktikum vorgesehen. Denn in den meisten Fällen reicht ein Kennenlerngespräch – bedingt durch die Vermittlungshemmnisse – nicht aus, um die Eignung für die Besetzung einer Stelle zu beurteilen. Die Praktika dauerten zu Beginn des Projektes in der Regel drei bis vier Wochen. Seit 12/2019 sind diese auf zwei Wochen begrenzt, um die Einstellungsverfahren insgesamt zu beschleunigen. Die Praktika ermöglichen es vielen Leistungsempfänger/-innen nach ihrer Langzeitarbeitslosigkeit erstmalig wieder Einblicke in eine berufliche Tätigkeit zu gewinnen und sich an einen routinierten Tagesablauf zu gewöhnen. Darüber hinaus erwerben sie im Praktikum neue Fachkenntnisse und Fertigkeiten, die zur Beurteilung der Eignung und zur Aufnahme der Tätigkeit erforderlich sind. Die Erfahrung zeigt, dass das Projekt bei den Fachämtern insbesondere aufgrund der vorlaufenden Praktika größtenteils auf Zustimmung stößt. Ist ein Praktikum erfolgreich verlaufen, erfolgt nach Erledigung der erforderlichen Formalitäten eine Einstellung in den Dienst der Bundesstadt Bonn. Insgesamt führt diese Verfahrensweise zum nachhaltigen Erfolg der Stellenbesetzungen. Vorzeitige Beendigungen von Arbeitsverhältnissen werden so möglichst vermieden. Zum Stichtag 06.05.2020 ergibt sich folgende Gesamtübersicht:Seite 2 von 4 Seite 3 Anzahl geschlossener Arbeitsverhältnisse nach § 16 i SGB II 11 In der Vorbereitung befindliche Einstellungen 4 Aktuell laufende Praktika (ausgesetzt aufgrund Corona-Krise) 1 nach erfolgtem Gespräch in Vorbereitung befindliche Praktika 18 Gespräche in Vorbereitung (ausgesetzt aufgrund Corona-Krise) 21 abgebrochene Vermittlungsverfahren, davon 28 - abgebrochene Vermittlungsverfahren durch die Personalverwaltung: 16 - Kündigungen innerhalb der Probezeit 1 - nach einem Kennenlerngespräch 4 - vor Antreten eines Praktikums 4 - aufgrund erfolgloser Praktika 4 - keine Einsatzmöglichkeit ersichtlich 3 - Leistungsberechtige, die für eine Beschäftigung nicht mehr zur Verfügung stehen: 12 - aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen 3 - da sie eine andere Stelle erhalten haben 3 - da kein Interesse mehr an der Tätigkeit besteht 6 Im Rahmen des Projektes wurden bislang elf Arbeitsverträge geschlossen, davon zwei Verträge im Jahr 2019 und neun Verträge im Jahr 2020. In einem Einzelfall kam es zu einer arbeitgeberseitigen Kündigung innerhalb der Probezeit (Amt 41-4), da die Anforderungen durch die Arbeitnehmerin trotz engmaschiger Begleitung nicht erfüllt worden sind. Die weiteren Einstellungen wurden für die folgenden Bereiche der Stadtverwaltung vorgenommen: Amt 10 Unterstützung der IT-Abteilung Amt 40 Zuarbeit und Hilfstätigkeiten in der Großküche des Robert-Wetzlar- Berufskollegs Amt 41 Unterstützung bei Veranstaltungen Amt 41-7 Unterstützung in der Verwaltung der Musikschule Amt 41-8 Mitarbeit bei der Hausorganisation und im Servicebereich Amt 50 Unterstützung der Registratur in der Sachgruppe Schwerbehindertenrecht Amt 50 Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich der städtischen Seniorenbegegnungsstätten Unterstützung der Hauswirtschaftskräfte in den städtischen Kindertageseinrichtungen Amt 51 Unterstützung im Sekretariat der Schulpsychologie Amt 68 Unterstützung der Gartenmeister in administrativen Tätigkeiten Aktuell befinden sich vier Einstellungen in der Vorbereitung, hiervon drei bei Amt 51 für die Städtischen Kindertageseinrichtungen und eine Einstellung bei Amt 68 (Mitarbeit in der Stadtförsterei). Ein Praktikum wird aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie unterbrochen und baldmöglichst fortgeführt werden. 18 Praktika sind nach erfolgtem Kennenlerngespräch in Vorbereitung. Ein Praktikum soll bei Amt 40, zwei Praktika bei Amt 50, drei Praktika bei AmtSeite 3 von 4 Seite 4 52, acht Praktika bei Amt 51-1 sowie vier Praktika beim Amt 68 stattfinden. Darüber hinaus befinden sich 21 Gespräche in der Vorbereitung, die sich aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie nun leider verzögern. Bislang wurden insgesamt 28 Vermittlungsverfahren abgebrochen. Es wurde eine Kündigung innerhalb der Probezeit ausgesprochen (s. oben), vier Vermittlungsverfahren wurden nach einem Kennenlernen abgebrochen, da die Leistungsempfänger/-innen für die jeweiligen Tätigkeiten offensichtlich nicht geeignet waren. Vier weitere Vermittlungsverfahren wurden noch vor Antreten des Praktikums wegen fehlender gesundheitlicher Eignung, mangelnder Zuverlässigkeit einzelner Leistungsbezieher/-innen oder Kenntnisnahme von Tatsachen im Nachgang des Kennenlerngesprächs, abgebrochen. Vier weitere Vermittlungsverfahren wurden aufgrund erfolgloser Praktika abgebrochen. In drei Fällen waren keine Einsatzmöglichkeiten ersichtlich. Ein Großteil der abgebrochenen Vermittlungsverfahren (zwölf) ist jedoch darin begründet, dass die Leistungsempfänger/-innen angeben, für eine Beschäftigung nicht mehr zur Verfügung zu stehen. In einigen Fällen besteht kein Interesse mehr an einer Tätigkeit in dem konkreten Aufgabenbereich, in anderen Fällen geben die Leistungsbezieher/-innen an, eine andere Arbeitsmöglichkeit erhalten zu haben. Das Jobcenter wird in diesen Fällen von der Personalverwaltung entsprechend informiert. Der Personenkreis, der für die Beschäftigungen nach § 16i SGB II zur Verfügung steht, benötigt bereits im Einstellungsprozess ein hohes Maß an Anleitung, Hilfestellung und Beratung. Hauswirtschaftliche Kräfte, die in einer städtischen Kindertageseinrichtung eingesetzt werden sollen, sind beispielsweise aufgefordert ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen und vorzulegen, eine Einstellungsuntersuchung, eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung und eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz wahrzunehmen. Die Praxis zeigt, dass es oftmals für die Leistungsberechtigten nicht einfach ist, Unterlagen, die für eine Einstellung oder für ein Praktikum erforderlich sind, beizubringen. Zum Teil muss hierbei auch die Unterstützung durch einen Jobcoach hinzugezogen werden. Aufgrund individueller gesundheitlicher Beschwerden des Personenkreises kommt es vereinzelt ebenfalls zu Verzögerungen im Einstellungsprozess. Die Verwaltung hat den Eindruck, dass das Projekt § 16i SGB II insgesamt gut angenommen wird und, dass seitens der Fachämter größtenteils eine positive Resonanz zu verzeichnen ist. Auch wenn die Stellen nur nach und nach besetzt werden, so zeigen die Zahlen neben einem stetigen Anwachsen auch, dass durch das in Bonn praktizierte Vorgehen eine nachhaltige Nutzung des Instrumentes gefunden wurde. Hierdurch profitieren alle Beteiligten. Es wird davon ausgegangen, dass die beschlossenen 30 Stellen derzeit für den Einsatz der Beschäftigten nach § 16i SGB II auskömmlich sind. Sollte ein weiterer Ausbau der Stellen für die Beschäftigung nach § 16i SGB II dennoch erforderlich werden, wird die Verwaltung eine Beschlussvorlage vorlegen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de