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200867 · Mitteilungsvorlage

Bericht über den Sachstand des Förderinstruments "Teilhabe am Arbeitsmarkt" nach § 16i SGB II

Nummer
200867
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
13.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 19.08.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200867
Der Oberbürgermeister
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Bericht über den Sachstand des Förderinstruments
"Teilhabe am Arbeitsmarkt" nach § 16i SGB II
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
02.06.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 08.11.2018 das
Teilhabechancengesetz – 10. Änderung zum Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB
II) – beschlossen. Die Regelung des § 16i SGB II kann langzeitarbeitslosen
Personen eine Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt eröffnen.
Mit einem ganzheitlichen Ansatz soll die Beschäftigungsfähigkeit der
Leistungsempfänger/-innen durch intensive Betreuung, individuelle Beratung
und wirksame Förderung verbessert werden. Zugleich werden
arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen vermehrt Beschäftigungsoptionen auf
dem allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt geboten.
Für die Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt hat der Rat der Stadt Bonn in
seiner Sitzung vom 04.07.2019 die Einrichtung von 30 Stellen in der
Wertigkeit nach Entgeltgruppe 2 TVöD-V für die Beschäftigung von
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Sinne des § 16i SGB II beschlossen
(s. DS-Nr. 1911740,
https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/19/1911740.pdf).Seite 1 von 4

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Das sozialpolitische Instrument der geförderten Beschäftigung bietet für die
Stadt Bonn die Möglichkeit zusätzliche Aufgaben/Arbeiten deren Erledigung
wünschenswert wäre und für die bisher in den Fachbereichen kein
verfügbares Personal vorhanden ist, durchzuführen.
Die Beschäftigungsmöglichkeiten nach § 16i SGB II werden vom Jobcenter
gefördert. Der Lohnkostenzuschuss beträgt in den beiden ersten Jahren des
Arbeitsverhältnisses 100% des Tariflohns und sinkt danach um jeweils 10
Prozentpunkte jährlich. Der maximale Förderzeitraum beträgt fünf Jahre.
Gesamtstädtisch bestehen in unterschiedlichen Fachbereichen
Einsatzmöglichkeiten (s. DS-Nr. 1911740). Das dort genannte Portfolio steht
dem Jobcenter zur Verfügung, um geeignete Leistungsbezieher/-innen zu
vermitteln.
Auf Vorschlag durch die Betriebsakquisiteure/-innen des Jobcenters für
einzelne Leistungsempfänger/-innen zu einer der Beschäftigungsmöglichkeiten
bei der Stadt Bonn, findet ein Kennenlerngespräch statt. Neben dem Fachamt
nimmt auch je ein/e Vertreter/-in des Jobcenters Bonn und der
Personalwirtschaft der Stadt Bonn teil. In den Gesprächen wird den
Leistungsempfängern/-innen die Tätigkeit näher erläutert und es wird
herausgearbeitet, ob eine Beschäftigung in dem jeweiligen Arbeitsbereich
sowohl für die/den Leistungsbezieher/-in als auch für den Fachbereich denkbar
erscheint. Dabei wird häufiger ersichtlich, dass es den Leistungsbeziehern/-
innen an einer Vorstellung ermangelt, welche konkreten Tätigkeiten die
Beschäftigungsmöglichkeit mit sich bringt. In einigen Fällen zeigt sich bereits
nach einem ersten Kennenlernen, dass eine Zusammenarbeit nicht zielführend
ist. Bevor es zu einer Einstellung des/der Leistungsberechtigten in den Dienst
der Stadt Bonn kommt, ist ein Praktikum vorgesehen. Denn in den meisten
Fällen reicht ein Kennenlerngespräch – bedingt durch die
Vermittlungshemmnisse – nicht aus, um die Eignung für die Besetzung einer
Stelle zu beurteilen. Die Praktika dauerten zu Beginn des Projektes in der
Regel drei bis vier Wochen. Seit 12/2019 sind diese auf zwei Wochen begrenzt,
um die Einstellungsverfahren insgesamt zu beschleunigen.
Die Praktika ermöglichen es vielen Leistungsempfänger/-innen nach ihrer
Langzeitarbeitslosigkeit erstmalig wieder Einblicke in eine berufliche Tätigkeit
zu gewinnen und sich an einen routinierten Tagesablauf zu gewöhnen. Darüber
hinaus erwerben sie im Praktikum neue Fachkenntnisse und Fertigkeiten, die
zur Beurteilung der Eignung und zur Aufnahme der Tätigkeit erforderlich sind.
Die Erfahrung zeigt, dass das Projekt bei den Fachämtern insbesondere
aufgrund der vorlaufenden Praktika größtenteils auf Zustimmung stößt.
Ist ein Praktikum erfolgreich verlaufen, erfolgt nach Erledigung der
erforderlichen Formalitäten eine Einstellung in den Dienst der Bundesstadt
Bonn.
Insgesamt führt diese Verfahrensweise zum nachhaltigen Erfolg der
Stellenbesetzungen. Vorzeitige Beendigungen von Arbeitsverhältnissen werden
so möglichst vermieden.
Zum Stichtag 06.05.2020 ergibt sich folgende Gesamtübersicht:Seite 2 von 4

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Anzahl geschlossener Arbeitsverhältnisse nach § 16 i SGB II 11
In der Vorbereitung befindliche Einstellungen 4
Aktuell laufende Praktika (ausgesetzt aufgrund Corona-Krise) 1
nach erfolgtem Gespräch in Vorbereitung befindliche Praktika 18
Gespräche in Vorbereitung (ausgesetzt aufgrund Corona-Krise) 21
abgebrochene Vermittlungsverfahren, davon 28
- abgebrochene Vermittlungsverfahren durch die Personalverwaltung: 16
- Kündigungen innerhalb der Probezeit 1
- nach einem Kennenlerngespräch 4
- vor Antreten eines Praktikums 4
- aufgrund erfolgloser Praktika 4
- keine Einsatzmöglichkeit ersichtlich 3
- Leistungsberechtige, die für eine Beschäftigung nicht mehr zur Verfügung stehen: 12
- aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen 3
- da sie eine andere Stelle erhalten haben 3
- da kein Interesse mehr an der Tätigkeit besteht 6
Im Rahmen des Projektes wurden bislang elf Arbeitsverträge geschlossen,
davon zwei Verträge im Jahr 2019 und neun Verträge im Jahr 2020. In einem
Einzelfall kam es zu einer arbeitgeberseitigen Kündigung innerhalb der
Probezeit (Amt 41-4), da die Anforderungen durch die Arbeitnehmerin trotz
engmaschiger Begleitung nicht erfüllt worden sind.
Die weiteren Einstellungen wurden für die folgenden Bereiche der
Stadtverwaltung vorgenommen:
Amt 10 Unterstützung der IT-Abteilung
Amt 40 Zuarbeit und Hilfstätigkeiten in der Großküche des Robert-Wetzlar-
Berufskollegs
Amt 41 Unterstützung bei Veranstaltungen
Amt 41-7 Unterstützung in der Verwaltung der Musikschule
Amt 41-8 Mitarbeit bei der Hausorganisation und im Servicebereich
Amt 50 Unterstützung der Registratur in der Sachgruppe
Schwerbehindertenrecht
Amt 50 Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich der städtischen
Seniorenbegegnungsstätten
Unterstützung der Hauswirtschaftskräfte in den städtischen
Kindertageseinrichtungen
Amt 51
Unterstützung im Sekretariat der Schulpsychologie
Amt 68 Unterstützung der Gartenmeister in administrativen Tätigkeiten
Aktuell befinden sich vier Einstellungen in der Vorbereitung, hiervon drei bei
Amt 51 für die Städtischen Kindertageseinrichtungen und eine Einstellung bei
Amt 68 (Mitarbeit in der Stadtförsterei). Ein Praktikum wird aufgrund der
aktuellen Corona-Pandemie unterbrochen und baldmöglichst fortgeführt
werden. 18 Praktika sind nach erfolgtem Kennenlerngespräch in Vorbereitung.
Ein Praktikum soll bei Amt 40, zwei Praktika bei Amt 50, drei Praktika bei AmtSeite 3 von 4

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52, acht Praktika bei Amt 51-1 sowie vier Praktika beim Amt 68 stattfinden.
Darüber hinaus befinden sich 21 Gespräche in der Vorbereitung, die sich
aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie nun leider verzögern.
Bislang wurden insgesamt 28 Vermittlungsverfahren abgebrochen. Es wurde
eine Kündigung innerhalb der Probezeit ausgesprochen (s. oben), vier
Vermittlungsverfahren wurden nach einem Kennenlernen abgebrochen, da die
Leistungsempfänger/-innen für die jeweiligen Tätigkeiten offensichtlich nicht
geeignet waren. Vier weitere Vermittlungsverfahren wurden noch vor Antreten
des Praktikums wegen fehlender gesundheitlicher Eignung, mangelnder
Zuverlässigkeit einzelner Leistungsbezieher/-innen oder Kenntnisnahme von
Tatsachen im Nachgang des Kennenlerngesprächs, abgebrochen. Vier weitere
Vermittlungsverfahren wurden aufgrund erfolgloser Praktika abgebrochen. In
drei Fällen waren keine Einsatzmöglichkeiten ersichtlich. Ein Großteil der
abgebrochenen Vermittlungsverfahren (zwölf) ist jedoch darin begründet, dass
die Leistungsempfänger/-innen angeben, für eine Beschäftigung nicht mehr zur
Verfügung zu stehen. In einigen Fällen besteht kein Interesse mehr an einer
Tätigkeit in dem konkreten Aufgabenbereich, in anderen Fällen geben die
Leistungsbezieher/-innen an, eine andere Arbeitsmöglichkeit erhalten zu
haben. Das Jobcenter wird in diesen Fällen von der Personalverwaltung
entsprechend informiert.
Der Personenkreis, der für die Beschäftigungen nach § 16i SGB II zur
Verfügung steht, benötigt bereits im Einstellungsprozess ein hohes Maß an
Anleitung, Hilfestellung und Beratung. Hauswirtschaftliche Kräfte, die in einer
städtischen Kindertageseinrichtung eingesetzt werden sollen, sind
beispielsweise aufgefordert ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen
und vorzulegen, eine Einstellungsuntersuchung, eine arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchung und eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
wahrzunehmen. Die Praxis zeigt, dass es oftmals für die Leistungsberechtigten
nicht einfach ist, Unterlagen, die für eine Einstellung oder für ein Praktikum
erforderlich sind, beizubringen. Zum Teil muss hierbei auch die Unterstützung
durch einen Jobcoach hinzugezogen werden. Aufgrund individueller
gesundheitlicher Beschwerden des Personenkreises kommt es vereinzelt
ebenfalls zu Verzögerungen im Einstellungsprozess.
Die Verwaltung hat den Eindruck, dass das Projekt § 16i SGB II insgesamt gut
angenommen wird und, dass seitens der Fachämter größtenteils eine positive
Resonanz zu verzeichnen ist. Auch wenn die Stellen nur nach und nach besetzt
werden, so zeigen die Zahlen neben einem stetigen Anwachsen auch, dass
durch das in Bonn praktizierte Vorgehen eine nachhaltige Nutzung des
Instrumentes gefunden wurde. Hierdurch profitieren alle Beteiligten. Es wird
davon ausgegangen, dass die beschlossenen 30 Stellen derzeit für den Einsatz
der Beschäftigten nach § 16i SGB II auskömmlich sind. Sollte ein weiterer
Ausbau der Stellen für die Beschäftigung nach § 16i SGB II dennoch
erforderlich werden, wird die Verwaltung eine Beschlussvorlage vorlegen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de