← Vorlagen

200864-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kleingartenanlage "Burgsiedlung" in Bonn-Auerberg, Osloer Straße Hier: Stellplätze

Nummer
200864-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 200864 Kleingartenanlage "Burgsiedlung" in Bonn-Auerberg, Osloer Straße Hier: Stellplätze

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.830 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200864-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Kleingartenanlage "Burgsiedlung" in Bonn-
Auerberg, Osloer Straße
Hier: Stellplätze
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Kleingartensiedlung „Burgsiedlung“ an der Osloer Straße besteht nach
hiesigen Erkenntnissen seit den 1930er Jahren und wurde mit Rechtskraft des
Bebauungsplanes Nr. 7525-49 als „Dauerkleingärten“ festgeschrieben. Mit
diesem Bebauungsplan wurden neben der geplanten nordwestlichen
Erweiterung der Kleingartenfläche (Richtung Sportplatz) auch Flächen für ein
Vereinshaus sowie für die Herstellung eines für die Kleingartenanlage
erforderlichen Parkplatzes (Zufahrt von der Osloer Straße) neben den
Gebäudegrundstücken Nrn. 15 und 17 festgesetzt.
Im Übrigen werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Bei der Neuerrichtung von Kleingartenanlagen wird auf der Basis und in
analoger Anwendung der inzwischen außer Kraft getretenen Richtzahlen für
den Stellplatzbedarf (VVBauO NRW 2000 zu § 51) ein Stellplatzbedarf
festgelegt.
Zu 2.:
Nach der o.a. Vorschrift wird 1 Stellplatz für 3 Kleingärten gefordert.
Zu 3.:
Hieraus resultiert bei 31 Kleingartenparzellen ein Bedarf von 10 Stellplätzen.
Zu 4.:
Bei der Errichtung der Anlage in den 1930er Jahren wurden offensichtlich noch
keine Stellplätze gefordert.
Zu 5.:
Auf dieser Fläche sieht der Bebauungsplan eine entsprechende Stellplatzfläche
vor, die den Bedarf (s. Ziffer 3) aufnehmen könnte.Seite 1 von 2

Seite 2
Grundsätzlich wäre die Einrichtung von Stellplätzen auf dem städtischen
Grundstück denkbar, Mittel hierfür sind im Haushalt jedoch nicht etatisiert. Ein
Bedarf wurde durch den Verein bisher nicht an die Verwaltung herangetragen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de