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200863 · Mitteilungsvorlage

Grundstück Dornheckenstr. 32 in Bonn – Beuel - Oberkassel - Neubau Wohnbebauung – Haus 1 bis 3 (AZ 459034)

Nummer
200863
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
13.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200863
Der Oberbürgermeister
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück Dornheckenstr. 32 in Bonn – Beuel -
Oberkassel
- Neubau Wohnbebauung – Haus 1 bis 3 (AZ
459034)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Das Vorhaben wurde in der Sitzung des Unterausschusses Bauplanung am
29.04.2020 beraten. Beratungsergebnis war, die Bauvoranfrage negativ zu
bescheiden, weil das Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB liegt und
bei einer Genehmigung als Folgewirkung eine ungeordnete Bebauung
ausgelöst werden könnte. Die Bezirksvertretung Beuel soll über dieses
Ergebnis informiert werden.
Beabsichtigt war die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses zzgl.
Staffelgeschoss mit drei (nebeneinander angeordneten) Wohneinheiten sowie
eines 3er-Carports und drei weiterer Stellplätze.
Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgte auf Grundlage von § 35
Baugesetzbuch (BauGB), da der Standort des Vorhabens im Außenbereich
gemäß § 35 BauGB liegt. Der Außenbereich beginnt hier rückwärtig der
Gebäude Dornheckenstr. 34, 34a. Die Gebäude Dornheckenstr. 28a sowie 26
befinden sich demnach ebenfalls im Außenbereich.
Das Vorhaben ist nicht als privilegiert im Sinne von § 35 Abs. 1 bzw. 4 BauGB
zu werten.
Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen
werden. Der betreffende Bereich wird zwar im Flächennutzungsplan als
Wohnbaufläche dargestellt und liegt nicht im Geltungsbereich eines
Landschaftsplanes. Durch die geplante Bebauung würde jedoch eine neue
Baureihe bzw. eine neue faktische Baugrenze gebildet, die als negatives
Vorbild für eine weitere Inanspruchnahme von Flächen südöstlich der
Straßenrandbebauung dienen könnte und damit eine weitere ungeordnete
Bebauung auslösen könnte. Aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht
bestehen daher Bedenken und es wird ein Planerfordernis gesehen.
Die Bauvoranfrage wurde daher abgelehnt.Seite 1 von 3

Seite 2
Anlage/n
1 Lageplan Dornheckenstr. 32 (öffentlich)Seite 2 von 3

Maßstab 11:: 11000000 Datum:: 2288..0022..22002200
5500 mSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 02:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de