200863 · Mitteilungsvorlage
Grundstück Dornheckenstr. 32 in Bonn – Beuel - Oberkassel - Neubau Wohnbebauung – Haus 1 bis 3 (AZ 459034)
Kerndaten
- Nummer
- 200863
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 13.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200863 Der Oberbürgermeister Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück Dornheckenstr. 32 in Bonn – Beuel - Oberkassel - Neubau Wohnbebauung – Haus 1 bis 3 (AZ 459034) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Das Vorhaben wurde in der Sitzung des Unterausschusses Bauplanung am 29.04.2020 beraten. Beratungsergebnis war, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, weil das Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB liegt und bei einer Genehmigung als Folgewirkung eine ungeordnete Bebauung ausgelöst werden könnte. Die Bezirksvertretung Beuel soll über dieses Ergebnis informiert werden. Beabsichtigt war die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses zzgl. Staffelgeschoss mit drei (nebeneinander angeordneten) Wohneinheiten sowie eines 3er-Carports und drei weiterer Stellplätze. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgte auf Grundlage von § 35 Baugesetzbuch (BauGB), da der Standort des Vorhabens im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt. Der Außenbereich beginnt hier rückwärtig der Gebäude Dornheckenstr. 34, 34a. Die Gebäude Dornheckenstr. 28a sowie 26 befinden sich demnach ebenfalls im Außenbereich. Das Vorhaben ist nicht als privilegiert im Sinne von § 35 Abs. 1 bzw. 4 BauGB zu werten. Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden. Der betreffende Bereich wird zwar im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes. Durch die geplante Bebauung würde jedoch eine neue Baureihe bzw. eine neue faktische Baugrenze gebildet, die als negatives Vorbild für eine weitere Inanspruchnahme von Flächen südöstlich der Straßenrandbebauung dienen könnte und damit eine weitere ungeordnete Bebauung auslösen könnte. Aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht bestehen daher Bedenken und es wird ein Planerfordernis gesehen. Die Bauvoranfrage wurde daher abgelehnt.Seite 1 von 3 Seite 2 Anlage/n 1 Lageplan Dornheckenstr. 32 (öffentlich)Seite 2 von 3 Maßstab 11:: 11000000 Datum:: 2288..0022..22002200 5500 mSeite 3 von 3
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