200862 · Antrag
Freihalten des Fahrradstreifens Rampe Zweite Fährgasse
Kerndaten
- Nummer
- 200862
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 12.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Antrag öffentlich 200862 Antragsteller/in: Hanno von Raußendorf Holger Schmidt 11.05.2020 gez. Poppe-Reiners Freihalten des Fahrradstreifens Rampe Zweite Fährgasse Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Anregung Inhalt des Antrags 1. Auf der Rampe der Zweiten Fährgasse von der Adenauerallee kommend wird rheinseitig ab Biegung das Abstellen von PKWs untersagt. Dort gilt zukünftig Halteverbot, um den Fahrradstreifen nach einer Biegung und bei abschüssiger Strecke freizuhalten. 2. Sollte sich nach sechs Monaten ergeben, dass dieses Halteverbot nicht eingehalten bzw. auch nicht (wirklich) durch Ordnungskräfte kontrolliert wird, sollen dort Poller errichtet werden. Begründung Der dort aufgezeichnete Radstreifen wird eigentlich immer von dort abgestellten PKWs mindestens eingeschränkt, wenn nicht nahezu gänzlich beparkt. Unabhängig davon, dass dies generell nicht im Sinne eines „Radstreifens“ sein kann, kommt an dieser Stelle hinzu, dass Radfahrende bergab und mit vorhergehender Biegung auch keinen ganz gefahrlosen Weg haben. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de