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200862 · Antrag

Freihalten des Fahrradstreifens Rampe Zweite Fährgasse

Nummer
200862
Art
Antrag
Veröffentlicht
12.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 12.05.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 24.11.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70,2 KB Öffnen ↗

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Antrag
öffentlich
200862
Antragsteller/in:
Hanno von Raußendorf
Holger Schmidt
11.05.2020 gez. Poppe-Reiners
Freihalten des Fahrradstreifens Rampe Zweite
Fährgasse
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Anregung
Inhalt des Antrags
1. Auf der Rampe der Zweiten Fährgasse von der Adenauerallee kommend
wird rheinseitig ab Biegung das Abstellen von PKWs untersagt. Dort gilt
zukünftig Halteverbot, um den Fahrradstreifen nach einer Biegung und bei
abschüssiger Strecke freizuhalten.
2. Sollte sich nach sechs Monaten ergeben, dass dieses Halteverbot nicht eingehalten
bzw. auch nicht (wirklich) durch Ordnungskräfte kontrolliert wird, sollen dort Poller
errichtet werden.
Begründung
Der dort aufgezeichnete Radstreifen wird eigentlich immer von dort abgestellten
PKWs mindestens eingeschränkt, wenn nicht nahezu gänzlich beparkt. Unabhängig
davon, dass dies generell nicht im Sinne eines „Radstreifens“ sein kann, kommt an
dieser Stelle hinzu, dass Radfahrende bergab und mit vorhergehender Biegung auch
keinen ganz gefahrlosen Weg haben.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de