200857-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Masterplan Innere Stadt Bonn; Projekt Nr. 16 "Künstlerische Gestaltung der Abgänge am Hauptbahnhof" und zusätzliche Kostenbelastung der Stadt Bonn aus der Überbauung des Nordfelds
Kerndaten
- Nummer
- 200857-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200857-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB BBB-Anfrage: Masterplan Innere Stadt Bonn; Projekt Nr. 16 "Künstlerische Gestaltung der Abgänge am Hauptbahnhof" und zusätzliche Kostenbelastung der Stadt Bonn aus der Überbauung des Nordfelds Beratungsfolge Hauptausschuss 27.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Zugänge zur Stadtbahn von der B-Ebene 1.1 Durch Baumaßnahmen auf wessen Veranlassung wurden die Zugänge von der B-Ebene (in Verlängerung der nördlichen Bahnsteigunterführung am Hauptbahnhof) zu den Bahnsteigen der Stadtbahn am Haltepunkt Hauptbahnhof in einen Rohbauzustand verwandelt? Im Zuge des Abrisses der damaligen Wache GABI im Untergeschoss kam es notwendiger Weise zu einem Teil-Abriss der Wände in den U-Bahn-Abgängen. Dies wurde im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag mit „die developer Projektentwicklung GmbH“ zum Bauprojekt Nordfeld veranlasst. Im Bereich der Abgänge mussten aus statischen Gründen zwischen den Stützen des Bestandes tragende Wandscheiben hergestellt werden. Um den Anschluss der neuen Wandscheiben an die Stützen herzustellen, musste die Verkleidung der Stützen entfernt werden. Die Deckenverkleidung musste ursprünglich nur für den Ausbau der alten Bunkertore entfernt werden. Da man Asbest vorfand und die Deckenverkleidung in einem sehr schlechten Zustand war, hat man sich für den Rückbau der alten Lamellendecke entschieden. 1.2 In welchem Vertrag wurde durch wen von Seiten der Stadt vereinbart, dass "bei den Abgängen von der B-Ebene zur Bahnsteigebene der Stadtbahn die gesamten Baukosten zulasten der Stadt gehen" (Vgl. Drucksache 1911980ST7 zu Projekt Nr. 16: Künstlerische Gestaltung der Abgänge Hauptbahnhof), obwohl sich die Zugänge vor Beginn derSeite 1 von 5 Seite 2 Baumaßnahmen auf dem Nordfeld in einem ordnungsgemäßen und betriebsbereiten Zustand befanden? Die Abgänge zur Stadtbahn waren zum einen bereits im Zusammenhang mit dem Abriss der Wache GABI beschädigt worden. Zudem war es aber auch Wunsch der Stadt, dass die Abgänge gestalterisch zur Passage unter der Poststraße und zum Abgang von der Poststraße in die -1-Ebene passen sollen. Verhandlungen mit den SWB mit dem Ziel einer Kostentragung durch die SWB waren bisher nicht zielführend. 1.3 Baukosten in welcher Höhe werden für die Wiederherstellung dieser Zugänge von der Stadt Bonn für welche konkreten Maßnahmen und von welchem Rechnungssteller (z.B. auch vom Investor?) zu übernehmen sein? Die Baukosten geschätzt in Höhe von ca. 1 Mio. € (für beide Abgänge) werden soweit sie nicht über Fördermittel gedeckt werden können, von der Stadt zu tragen sein. Die Investoren haben keine Verpflichtung zur Neugestaltung der Abgänge zur Stadtbahn übernommen. 2. Zugang zur Stadtbahn von der Thomas-Mann-Straße 2.1 Welche Vereinbarung zur Kostentragung wurde für die Wiederherstellung des ebenfalls vor Bebauung des Nordfelds bereits vorhandenen und voll nutzbaren Zugangs von der Thomas-Mann-Straße zur Ebene der Stadtbahn durch wen seitens der Stadt mit dem Investor abgeschlossen? Hierzu gibt es keinerlei Vereinbarungen mit dem Investor. Die Maßnahmen werden zunächst zurückgestellt, bis Fördermittelzusagen vorliegen. Zur Entfluchtung der U-Bahnhaltestelle mussten die Rollsteige ausgebaut werden und durch eine Treppe ersetzt werden. Die SWB teilen hierzu Folgendes mit: Im Bereich des Haltestellenzuganges Thomas-Mann-Straße mussten bedingt durch die Baumaßnahme Nordfeld die vorhandenen Fahrtreppen ausgebaut werden, damit das Deckenfeld jenseits der Achse 0.2 statisch-konstruktiv dahingehend ertüchtigt werden konnte, dass die neu eingebrachten Lasten aus der Überbauung (Hotel) sicher aufgenommen werden konnten. Mit dem Investor ddp wurde vereinbart, dass die Fahrtreppen durch eine Fachfirma auszubauen und auf dem Werksgelände fachgerecht einzulagern seien, so dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingebaut werden könnten. Eine Erneuerung der Fahrtreppen war von Seiten der SWB nicht vorgesehen. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass für den Zeitraum der EinlagerungSeite 2 von 5 Seite 3 notwendige Stillstandswartungen erbracht würden. Ebenfalls erfolgte der Hinweis, dass durch die teilweise Überbauung des Haltestellenzugangs eine neue Einbausituation entstünde, welche den späteren Wiedereinbau ggf. erschwere. Im weiteren Projektverlauf wurde Mitte des Jahres 2019 durch den Investor ddp mitgeteilt, dass die ausgebauten Fahrtreppen nur unter erheblichen Aufwendungen wieder montiert werden könnten und die geforderten Stillstandswartungen nicht durchgeführt wurden. Lösungsansatz seitens ddp war / ist neue Fahrtreppen zu beschaffen, welche in der Konstruktion geteilt sind, um die Einbaulänge zu reduzieren und diese dann einzubringen. Seitens der SWB wurde diesem Vorgehen zugestimmt, jedoch ist es erforderlich, dass die neuen Fahrtreppen in entsprechender Qualität und den notwendigen technischen Spezifikationen ausgeschrieben und baulich umgesetzt werden. Darüber hinaus werden die hierfür erforderlichen Kosten seitens der SWB vollumfänglich im Verantwortungsbereich von ddp gesehen. Entsprechende Abstimmungen erfolgen zwischen dem Investor und den Fachabteilungen der SWB. 2.2 Welche konkreten Maßnahmen mit welchen Gesamtkosten und mit welchen Kosten für die Stadt Bonn sind nach der neuen Vorlage der Verwaltung mit der Drucksache 200560 für die "Gestaltung der Abgänge / Kunst am Hbf, hier: Thomas Mann Straße" zur Finanzierung durch den Steuerzahler nach den Gesprächen mit der Bezirksregierung für 2021 vorgesehen? Es besteht der politische Wunsch (DS Nr. 1811486EB4, Pkt.4), die Abgänge an der Thomas-Mann-Straße genauso zu gestalten, wie die Abgänge an der Haltestelle HBF. Eine belastbare Kostenberechnung liegt noch nicht vor. Nach vorläufiger Schätzung wird von Kosten in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro ausgegangen. Die Verwaltung prüft derzeit ob die Abgänge Thomas-Mann-Straße über die Städtebauförderung (DS 200560) mit dem zu stellenden Förderantrag am 30.09.2020 für die Förderperiode 2021-2025 gefördert werden können. 3. Weitere Abgänge 3.1 Um welche "übrige Abgänge" handelt es sich, bei denen nach Auffassung der Verwaltung "die bauliche Vorbereitung bis zur Erstellung der Glasverkleidung zu Lasten der Investoren geht und städtischerseits nur die Mehrkosten für das Aufdrucken der künstlerischen Gestaltung zu tragen sind"? Handelt es sich dabei um den auf Wunsch der Investoren zur Vergrößerung ihrer unterirdischen Ladenflächen eingebauten und denSeite 3 von 5 Seite 4 vom Bonner Express als "Treppe des Grauens" getauften halsbrecherisch steilen Zugang zur Poststraße? Es handelt sich um die drei Abgänge von der Poststraße (2x) bzw. Am Hauptbahnhof (1x) auf die B-Ebene. Die Tatsache, dass die Treppe relativ steil ist, ergab sich nicht aufgrund von unterirdischen Ladenflächen sondern aufgrund bereits vorher vorhandener unterirdischer Bauten im Zusammenhang mit dem U-Bahn-Tunnel. Die Developer vertreten die Auffassung, dass der Abgang fertig hergestellt ist und sind nicht bereit, die Glasverkleidung herzustellen. Vertraglich besteht hierzu auch keine eindeutige Verpflichtung. Daher muss die Stadt nun die komplette Wandverkleidung bezahlen. 3.2 Wie lautet die Vertragsformulierung, auf die die Verwaltung diese ihre Vertragsinterpretation stützt, dass diese Baukosten nicht zu Lasten der Stadt gehen dürfen? sh. nichtöffentliche Stellungnahme der Verwaltung, 200857-2 ST. 3.3 Wie werden aktuell die Kosten für die Stadt bei einer Umsetzung unter Zugrundelegung der Vertragsinterpretation der Stadt und alternativ unter Zugrundelegung der Vertragsinterpretation des/der Investoren von der Verwaltung geschätzt? Die Verwaltung hatte den Vertrag so interpretiert, dass die Treppe einschließlich der Glasverkleidung durch die Investoren auf deren Kosten hergestellt werden muss. Für die Glasverkleidung einschließlich künstlerischer Gestaltung liegen Schätzkosten in Höhe von 500.000 € (Poststraße gesamt) vor. 4. Hat die Bezirksregierung den von der Stadt Bonn nach Drucksache 1911980ST7 für das Jahr 2020 vorgelegten Antrag zur "Künstlerischen Gestaltung der Abgänge am Hauptbahnhof" mit förderfähigen Gesamtkosten von 1,662 Mio. Euro in das Programm für Städtebaufördermittel 2020-2027 aufgenommen? Der Förderantrag vom 30.09.2019 für den Förderzeitraum 2020-2027 wurde seitens der Bezirksregierung Köln in Kategorie C eingruppiert. Nach Konsultationen mit der Bezirksregierung muss der Gesamte Förderantrag nachgebessert und präzisiert werden. Daher konnte eine Umsetzung desSeite 4 von 5 Seite 5 Projektes Nr.16 „Künstlerische Gestaltung der Abgänge am Hauptbahnhof“ nicht über die Städtebauförderung realisiert werden. 5. Ansätze in welcher Höhe sind für die von der Stadt zu finanzierenden Ausgaben für den Bau und die Gestaltung der o.a. Abgänge im Haushalt bereitgestellt? Es wurde der Haushaltsrest in Höhe von 1,5 Mio. EUR konsumtiv für HH-Jahr 2020 zur künstlerischen Gestaltung für die Abgänge von der Poststraße und der Straße „Am Hauptbahnhof“ in die Passage in der B-Ebene sowie von der B- auf die C-Ebene gemäß DS 1811486 gebildet. Unter Berücksichtigung des Umfangs der Wandflächen ist für die Abgänge von der Thomas-Mann-Straße von Kosten in mindestens gleicher Höhe auszugehen (s. a. Antwort zu 2.2). Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de