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200857-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Masterplan Innere Stadt Bonn; Projekt Nr. 16 "Künstlerische Gestaltung der Abgänge am Hauptbahnhof" und zusätzliche Kostenbelastung der Stadt Bonn aus der Überbauung des Nordfelds

Nummer
200857-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 20.08.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses 27.08.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 200857 BBB-Anfrage: Masterplan Innere Stadt Bonn; Projekt Nr. 16 "Künstlerische Gestaltung der Abgänge am Hauptbahnhof" und zusätzliche Kostenbelastung der Stadt Bonn aus der Überbauung des Nordfelds

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200857-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
BBB-Anfrage: Masterplan Innere Stadt Bonn;
Projekt Nr. 16 "Künstlerische Gestaltung der
Abgänge am Hauptbahnhof" und zusätzliche
Kostenbelastung der Stadt Bonn aus der
Überbauung des Nordfelds
Beratungsfolge
Hauptausschuss 27.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Zugänge zur Stadtbahn von der B-Ebene
1.1 Durch Baumaßnahmen auf wessen Veranlassung wurden die Zugänge
von der B-Ebene (in Verlängerung der nördlichen Bahnsteigunterführung
am Hauptbahnhof) zu den Bahnsteigen der Stadtbahn am Haltepunkt
Hauptbahnhof in einen Rohbauzustand verwandelt?
Im Zuge des Abrisses der damaligen Wache GABI im Untergeschoss kam es
notwendiger Weise zu einem Teil-Abriss der Wände in den U-Bahn-Abgängen.
Dies wurde im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag mit „die developer
Projektentwicklung GmbH“ zum Bauprojekt Nordfeld veranlasst.
Im Bereich der Abgänge mussten aus statischen Gründen zwischen den
Stützen des Bestandes tragende Wandscheiben hergestellt werden. Um den
Anschluss der neuen Wandscheiben an die Stützen herzustellen, musste die
Verkleidung der Stützen entfernt werden. Die Deckenverkleidung musste
ursprünglich nur für den Ausbau der alten Bunkertore entfernt werden. Da man
Asbest vorfand und die Deckenverkleidung in einem sehr schlechten Zustand
war, hat man sich für den Rückbau der alten Lamellendecke entschieden.
1.2 In welchem Vertrag wurde durch wen von Seiten der Stadt vereinbart,
dass "bei den Abgängen von der B-Ebene zur Bahnsteigebene der
Stadtbahn die gesamten Baukosten zulasten der Stadt gehen" (Vgl.
Drucksache 1911980ST7 zu Projekt Nr. 16: Künstlerische Gestaltung der
Abgänge Hauptbahnhof), obwohl sich die Zugänge vor Beginn derSeite 1 von 5

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Baumaßnahmen auf dem Nordfeld in einem ordnungsgemäßen und
betriebsbereiten Zustand befanden?
Die Abgänge zur Stadtbahn waren zum einen bereits im Zusammenhang mit
dem Abriss der Wache GABI beschädigt worden. Zudem war es aber auch
Wunsch der Stadt, dass die Abgänge gestalterisch zur Passage unter der
Poststraße und zum Abgang von der Poststraße in die -1-Ebene passen sollen.
Verhandlungen mit den SWB mit dem Ziel einer Kostentragung durch die SWB
waren bisher nicht zielführend.
1.3 Baukosten in welcher Höhe werden für die Wiederherstellung dieser
Zugänge von der Stadt Bonn für welche konkreten Maßnahmen und von
welchem Rechnungssteller (z.B. auch vom Investor?) zu übernehmen
sein?
Die Baukosten geschätzt in Höhe von ca. 1 Mio. € (für beide Abgänge) werden
soweit sie nicht über Fördermittel gedeckt werden können, von der Stadt zu
tragen sein. Die Investoren haben keine Verpflichtung zur Neugestaltung der
Abgänge zur Stadtbahn übernommen.
2. Zugang zur Stadtbahn von der Thomas-Mann-Straße
2.1 Welche Vereinbarung zur Kostentragung wurde für die
Wiederherstellung des ebenfalls vor Bebauung des Nordfelds bereits
vorhandenen und voll nutzbaren Zugangs von der Thomas-Mann-Straße
zur Ebene der Stadtbahn durch wen seitens der Stadt mit dem Investor
abgeschlossen?
Hierzu gibt es keinerlei Vereinbarungen mit dem Investor. Die Maßnahmen
werden zunächst zurückgestellt, bis Fördermittelzusagen vorliegen.
Zur Entfluchtung der U-Bahnhaltestelle mussten die Rollsteige ausgebaut
werden und durch eine Treppe ersetzt werden. Die SWB teilen hierzu
Folgendes mit:
Im Bereich des Haltestellenzuganges Thomas-Mann-Straße mussten bedingt
durch die Baumaßnahme Nordfeld die vorhandenen Fahrtreppen ausgebaut
werden, damit das Deckenfeld jenseits der Achse 0.2 statisch-konstruktiv
dahingehend ertüchtigt werden konnte, dass die neu eingebrachten Lasten aus
der Überbauung (Hotel) sicher aufgenommen werden konnten. Mit dem
Investor ddp wurde vereinbart, dass die Fahrtreppen durch eine Fachfirma
auszubauen und auf dem Werksgelände fachgerecht einzulagern seien, so
dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingebaut werden könnten. Eine
Erneuerung der Fahrtreppen war von Seiten der SWB nicht vorgesehen.
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass für den Zeitraum der EinlagerungSeite 2 von 5

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notwendige Stillstandswartungen erbracht würden. Ebenfalls erfolgte der
Hinweis, dass durch die teilweise Überbauung des Haltestellenzugangs eine
neue Einbausituation entstünde, welche den späteren Wiedereinbau ggf.
erschwere.
Im weiteren Projektverlauf wurde Mitte des Jahres 2019 durch den Investor ddp
mitgeteilt, dass die ausgebauten Fahrtreppen nur unter erheblichen
Aufwendungen wieder montiert werden könnten und die geforderten
Stillstandswartungen nicht durchgeführt wurden. Lösungsansatz seitens ddp
war / ist neue Fahrtreppen zu beschaffen, welche in der Konstruktion geteilt
sind, um die Einbaulänge zu reduzieren und diese dann einzubringen. Seitens
der SWB wurde diesem Vorgehen zugestimmt, jedoch ist es erforderlich, dass
die neuen Fahrtreppen in entsprechender Qualität und den notwendigen
technischen Spezifikationen ausgeschrieben und baulich umgesetzt werden.
Darüber hinaus werden die hierfür erforderlichen Kosten seitens der SWB
vollumfänglich im Verantwortungsbereich von ddp gesehen. Entsprechende
Abstimmungen erfolgen zwischen dem Investor und den Fachabteilungen der
SWB.
2.2 Welche konkreten Maßnahmen mit welchen Gesamtkosten und mit
welchen Kosten für die Stadt Bonn sind nach der neuen Vorlage der
Verwaltung mit der Drucksache 200560 für die "Gestaltung der Abgänge /
Kunst am Hbf, hier: Thomas Mann Straße" zur Finanzierung durch den
Steuerzahler nach den Gesprächen mit der Bezirksregierung für 2021
vorgesehen?
Es besteht der politische Wunsch (DS Nr. 1811486EB4, Pkt.4), die Abgänge an
der Thomas-Mann-Straße genauso zu gestalten, wie die Abgänge an der
Haltestelle HBF. Eine belastbare Kostenberechnung liegt noch nicht vor. Nach
vorläufiger Schätzung wird von Kosten in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro
ausgegangen.
Die Verwaltung prüft derzeit ob die Abgänge Thomas-Mann-Straße über die
Städtebauförderung (DS 200560) mit dem zu stellenden Förderantrag am
30.09.2020 für die Förderperiode 2021-2025 gefördert werden können.
3. Weitere Abgänge
3.1 Um welche "übrige Abgänge" handelt es sich, bei denen nach
Auffassung der Verwaltung "die bauliche Vorbereitung bis zur Erstellung
der Glasverkleidung zu Lasten der Investoren geht und städtischerseits
nur die Mehrkosten für das Aufdrucken der künstlerischen Gestaltung zu
tragen sind"? Handelt es sich dabei um den auf Wunsch der Investoren
zur Vergrößerung ihrer unterirdischen Ladenflächen eingebauten und denSeite 3 von 5

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vom Bonner Express als "Treppe des Grauens" getauften halsbrecherisch
steilen Zugang zur Poststraße?
Es handelt sich um die drei Abgänge von der Poststraße (2x) bzw. Am
Hauptbahnhof (1x) auf die B-Ebene.
Die Tatsache, dass die Treppe relativ steil ist, ergab sich nicht aufgrund von
unterirdischen Ladenflächen sondern aufgrund bereits vorher vorhandener
unterirdischer Bauten im Zusammenhang mit dem U-Bahn-Tunnel.
Die Developer vertreten die Auffassung, dass der Abgang fertig hergestellt ist
und sind nicht bereit, die Glasverkleidung herzustellen. Vertraglich besteht
hierzu auch keine eindeutige Verpflichtung. Daher muss die Stadt nun die
komplette Wandverkleidung bezahlen.
3.2 Wie lautet die Vertragsformulierung, auf die die Verwaltung diese ihre
Vertragsinterpretation stützt, dass diese Baukosten nicht zu Lasten der
Stadt gehen dürfen?
sh. nichtöffentliche Stellungnahme der Verwaltung, 200857-2 ST.
3.3 Wie werden aktuell die Kosten für die Stadt bei einer Umsetzung unter
Zugrundelegung der Vertragsinterpretation der Stadt und alternativ unter
Zugrundelegung der Vertragsinterpretation des/der Investoren von der
Verwaltung geschätzt?
Die Verwaltung hatte den Vertrag so interpretiert, dass die Treppe
einschließlich der Glasverkleidung durch die Investoren auf deren Kosten
hergestellt werden muss.
Für die Glasverkleidung einschließlich künstlerischer Gestaltung liegen
Schätzkosten in Höhe von 500.000 € (Poststraße gesamt) vor.
4. Hat die Bezirksregierung den von der Stadt Bonn nach Drucksache
1911980ST7 für das Jahr 2020 vorgelegten Antrag zur "Künstlerischen
Gestaltung der Abgänge am Hauptbahnhof" mit förderfähigen
Gesamtkosten von 1,662 Mio. Euro in das Programm für
Städtebaufördermittel 2020-2027 aufgenommen?
Der Förderantrag vom 30.09.2019 für den Förderzeitraum 2020-2027 wurde
seitens der Bezirksregierung Köln in Kategorie C eingruppiert. Nach
Konsultationen mit der Bezirksregierung muss der Gesamte Förderantrag
nachgebessert und präzisiert werden. Daher konnte eine Umsetzung desSeite 4 von 5

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Projektes Nr.16 „Künstlerische Gestaltung der Abgänge am Hauptbahnhof“
nicht über die Städtebauförderung realisiert werden.
5. Ansätze in welcher Höhe sind für die von der Stadt zu
finanzierenden Ausgaben für den Bau und die Gestaltung der o.a.
Abgänge im Haushalt bereitgestellt?
Es wurde der Haushaltsrest in Höhe von 1,5 Mio. EUR konsumtiv für HH-Jahr
2020 zur künstlerischen Gestaltung für die Abgänge von der Poststraße und
der Straße „Am Hauptbahnhof“ in die Passage in der B-Ebene sowie von der B-
auf die C-Ebene gemäß DS 1811486 gebildet.
Unter Berücksichtigung des Umfangs der Wandflächen ist für die Abgänge von
der Thomas-Mann-Straße von Kosten in mindestens gleicher Höhe
auszugehen (s. a. Antwort zu 2.2).
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 21:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de