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200855 · Bürgerbrief

Bürgerbrief: Kanalsanierung bzw. Kanalerneuerung Niebuhrstraße

Nummer
200855
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
11.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Niebuhrstraße in der Bonner Südstadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird eine Sanierung des Abwasserkanals in der
Niebuhrstraße durchführen. Es ist vorgesehen, drei Kanalschächte sowie sieben
Sinkkastenleitungen zu erneuern. Im Anschluss wird der Kanal mit einem sogenannten Liner in
unterirdischer Bauweise auf einer Länge von ca. 320 Meter saniert.
Der Baubeginn ist für den 12. Mai 2020 vorgesehen.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer
1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Der Verkehr kann den Baustellenbereich jedoch auch während
der Durchführung der Arbeiten passieren.
Anliegerbeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Niebuhrstraße Beiträge von den Eigentümern und
Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8
des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten
der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der
Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, ist auf der Grundlage der letzten drei
Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung
ermittelt worden.
Diese beträgt:
3,00 € bis 6,00 € je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 € bis 9,00 €)
4,00 € bis 8,00 € je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 € bis 11,00 €)
5,00 € bis 9,00 € je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 € bis 12,50 €)
5,50 € bis 10,00 € je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 € bis 13,50 €).Seite 1 von 2

Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende August 2020 fertig gestellt sein. Es ist jedoch
nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch
schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn
Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 2E, Aufzugsgruppe 3
Ralf Waßmann, Telefon 0228 - 77 41 63
ralf.wassmann@bonn.de
Alle Fragen zu den Anlieger- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
beiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2
Julia Wieler, Telefon 0228 - 77 24 88
julia.wieler@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Aufgrund der aktuellen Situation
(Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder
telefonisch zu stellen.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Mai 2020
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“
zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de