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200854-1 · Beschlussvorlage

Ausweitung der „Parkplatz-Terrassen“ für Gastronomie

Nummer
200854-1
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200854-1
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Ausweitung der „Parkplatz-Terrassen“ für Gastronomie
Beratungsfolge
Rat 18.06.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Der Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 19.5.2020 sollte zu Gunsten der Gastronomie eine
möglichst zeitnahe Auswirkung entfalten. Die Gastronomen sollten dadurch befugt sein, die bisher
bestehende Regelung zur Nutzung von Pkw-Stellplätzen während der diesjährigen Sommersaison
ausweiten zu können, um dadurch die in der Coronaschutzverordnung NRW festgelegten
Abstandsregeln für die Gastronomiemöblierung einhalten zu können, ohne eine erhebliche
Sitzplatzanzahl einzubüßen.
Diesem Ziel einer Soforthilfe könnte nicht ausreichend Rechnung getragen werden, wenn der Rat
den Beschluss erst nach der Sommerpause fassen könnte.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die bestehenden Regularien für die Nutzung von Pkw-Stellplätzen als
Außengastronomien in diesem Jahr auszuweiten. Bis zum 31.10.2020 sollen Gastronomen, die
bisher aufgrund des Beschlusses des Hauptausschusses vom 29.01.2015 (DS.-Nr.: 1312996NV3)
berechtigt waren, einen einzelnen Pkw-Stellplatz vor Ihrer Betriebsstätte zu
Außengastronomiezwecken zu nutzen, nach vorheriger Erlaubnis der Verwaltung zwei derartige
Stellplätze zu demselben Zweck in Anspruch nehmen dürfen.
Auf die Erhebung von Sondernutzungserlaubnissen für diese Ausdehnung wird im Jahr 2020
verzichtet.
Begründung:
Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 19.5.2020 folgendes beschlossen:
„Die Bezirksvertretung Bonn legt dem Rat der Stadt Bonn nahe, die Regularien für die
Parkplatzterrassen in diesem Jahr auszuweiten. Zukünftig sollen gastronomische Betriebe, die
einen Parkplatz vor ihrer Gastronomie bestellen wollen, befristet bis zum 31.10.2020 für den
selben Preis mehrere Parkflächen als Außengastronomie nutzen dürfen.“
In seiner Sitzung am 29.01.2015 hatte der Hauptausschuss beschlossen, die als Modellversuch in
den Sommermonaten des Jahres 2014 im Bereich der Inneren Nordstadt mit Erfolg praktizierte
Nutzung von jeweils einem einzelnen Pkw-Stellplatz vor Gaststätten auf das gesamte Stadtgebiet
auszuweiten. Von dieser Regelung profitieren seither im Zeitraum vom 01.04. - 31.10. jährlich
wiederkehrend solche Gastronomien, die andernfalls weder auf Privatgrund noch auf öffentlicher
Verkehrsfläche die Gelegenheit hätten, Außengastronomie in Anspruch zu nehmen. DerzeitSeite 1 von 2

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nehmen im gesamten Stadtgebiet 46 gastronomische Betriebe die Möglichkeit in Anspruch, einen
Stellplatz vor ihren Betriebsstätten zu Außengastronomiezwecken zu nutzen.
Aus Sicht der betroffenen Gewerbetreibenden böte eine räumliche Ausweitung auf jeweils einen
zusätzlichen Stellplatz die Chance, die in der jeweils geltenden Coronaschutzverordnung NRW
geforderten Mindestabstände zwischen Tischen, Sitzgelegenheiten und Personen einzuhalten und
dabei wieder eine vergleichbare Sitzplatzanzahl anzubieten wie vor der Beginn der Corona-
Pandemie. Zu Gunsten der Gastronomie wäre die Ausweitung der Flächen daher jedenfalls zu
befürworten.
Die Verwaltung wird von den Gastronomiebetrieben in der laufenden Saison für die Nutzung der
öffentlichen Verkehrsflächen keine Sondernutzungsgebühren erheben. Dies gälte im Fall der
Beschlussfassung auch für die in Rede stehende Erweiterung auf zusätzliche Pkw-Stellplätze.
Unter der nicht unwahrscheinlichen Voraussetzung, dass jeder von der genannten Regelung
betroffene Gastronomiebetrieb seine Stellplatz-Außengastronomien würde erweitern wollen,
würden für den Fall eines geänderten Beschlusses in diesem Jahr stadtweit nahezu 100
Stellplätze zulasten der Allgemeinheit entfallen.
Eine zusätzliche Ausweitung auch auf Gaststätten, die bereits anderweitige Möglichkeiten haben,
Außengastronomie anzubieten und deshalb von dem Hauptausschuss-Beschluss vom 29.01.2015
nicht priviligiert worden waren, erscheint aus Sicht der Verwaltung allerdings nicht empfehlenswert.
Die Mehrzahl der Stellplatznutzungen für Außengastronomien befindet sich nämlich in Bereichen
des Stadtgebietes, in denen ohnedies bereits erhöhter Parkdruck herrscht, wie in der Inneren
Nordstadt und der Südstadt. Diese Parkplatzknappheit wird derzeit noch dadurch verstärkt, dass
sich wegen der Coronakrise zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner im Homeoffice befinden.
Ein Ende dieses Zustandes ist nicht absehbar. Das Arbeiten von zu Hause aus erzeugt einen
zusätzlich erhöhten Stellplatzbedarf. In dieser Situation wäre nach Auffassung der Verwaltung der
Entzug einer nicht näher eingrenzbaren Anzahl von Pkw-Stellplätzen gegenüber betroffenen
Anwohnerinnen und Anwohnern, aber auch gegenüber anderen Parkplatzsuchenden schwierig zu
vermitteln.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de