200854-1 · Beschlussvorlage
Ausweitung der „Parkplatz-Terrassen“ für Gastronomie
Kerndaten
- Nummer
- 200854-1
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 200854-1 Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Ausweitung der „Parkplatz-Terrassen“ für Gastronomie Beratungsfolge Rat 18.06.2020 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Der Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 19.5.2020 sollte zu Gunsten der Gastronomie eine möglichst zeitnahe Auswirkung entfalten. Die Gastronomen sollten dadurch befugt sein, die bisher bestehende Regelung zur Nutzung von Pkw-Stellplätzen während der diesjährigen Sommersaison ausweiten zu können, um dadurch die in der Coronaschutzverordnung NRW festgelegten Abstandsregeln für die Gastronomiemöblierung einhalten zu können, ohne eine erhebliche Sitzplatzanzahl einzubüßen. Diesem Ziel einer Soforthilfe könnte nicht ausreichend Rechnung getragen werden, wenn der Rat den Beschluss erst nach der Sommerpause fassen könnte. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, die bestehenden Regularien für die Nutzung von Pkw-Stellplätzen als Außengastronomien in diesem Jahr auszuweiten. Bis zum 31.10.2020 sollen Gastronomen, die bisher aufgrund des Beschlusses des Hauptausschusses vom 29.01.2015 (DS.-Nr.: 1312996NV3) berechtigt waren, einen einzelnen Pkw-Stellplatz vor Ihrer Betriebsstätte zu Außengastronomiezwecken zu nutzen, nach vorheriger Erlaubnis der Verwaltung zwei derartige Stellplätze zu demselben Zweck in Anspruch nehmen dürfen. Auf die Erhebung von Sondernutzungserlaubnissen für diese Ausdehnung wird im Jahr 2020 verzichtet. Begründung: Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 19.5.2020 folgendes beschlossen: „Die Bezirksvertretung Bonn legt dem Rat der Stadt Bonn nahe, die Regularien für die Parkplatzterrassen in diesem Jahr auszuweiten. Zukünftig sollen gastronomische Betriebe, die einen Parkplatz vor ihrer Gastronomie bestellen wollen, befristet bis zum 31.10.2020 für den selben Preis mehrere Parkflächen als Außengastronomie nutzen dürfen.“ In seiner Sitzung am 29.01.2015 hatte der Hauptausschuss beschlossen, die als Modellversuch in den Sommermonaten des Jahres 2014 im Bereich der Inneren Nordstadt mit Erfolg praktizierte Nutzung von jeweils einem einzelnen Pkw-Stellplatz vor Gaststätten auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten. Von dieser Regelung profitieren seither im Zeitraum vom 01.04. - 31.10. jährlich wiederkehrend solche Gastronomien, die andernfalls weder auf Privatgrund noch auf öffentlicher Verkehrsfläche die Gelegenheit hätten, Außengastronomie in Anspruch zu nehmen. DerzeitSeite 1 von 2 Seite 2 nehmen im gesamten Stadtgebiet 46 gastronomische Betriebe die Möglichkeit in Anspruch, einen Stellplatz vor ihren Betriebsstätten zu Außengastronomiezwecken zu nutzen. Aus Sicht der betroffenen Gewerbetreibenden böte eine räumliche Ausweitung auf jeweils einen zusätzlichen Stellplatz die Chance, die in der jeweils geltenden Coronaschutzverordnung NRW geforderten Mindestabstände zwischen Tischen, Sitzgelegenheiten und Personen einzuhalten und dabei wieder eine vergleichbare Sitzplatzanzahl anzubieten wie vor der Beginn der Corona- Pandemie. Zu Gunsten der Gastronomie wäre die Ausweitung der Flächen daher jedenfalls zu befürworten. Die Verwaltung wird von den Gastronomiebetrieben in der laufenden Saison für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen keine Sondernutzungsgebühren erheben. Dies gälte im Fall der Beschlussfassung auch für die in Rede stehende Erweiterung auf zusätzliche Pkw-Stellplätze. Unter der nicht unwahrscheinlichen Voraussetzung, dass jeder von der genannten Regelung betroffene Gastronomiebetrieb seine Stellplatz-Außengastronomien würde erweitern wollen, würden für den Fall eines geänderten Beschlusses in diesem Jahr stadtweit nahezu 100 Stellplätze zulasten der Allgemeinheit entfallen. Eine zusätzliche Ausweitung auch auf Gaststätten, die bereits anderweitige Möglichkeiten haben, Außengastronomie anzubieten und deshalb von dem Hauptausschuss-Beschluss vom 29.01.2015 nicht priviligiert worden waren, erscheint aus Sicht der Verwaltung allerdings nicht empfehlenswert. Die Mehrzahl der Stellplatznutzungen für Außengastronomien befindet sich nämlich in Bereichen des Stadtgebietes, in denen ohnedies bereits erhöhter Parkdruck herrscht, wie in der Inneren Nordstadt und der Südstadt. Diese Parkplatzknappheit wird derzeit noch dadurch verstärkt, dass sich wegen der Coronakrise zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner im Homeoffice befinden. Ein Ende dieses Zustandes ist nicht absehbar. Das Arbeiten von zu Hause aus erzeugt einen zusätzlich erhöhten Stellplatzbedarf. In dieser Situation wäre nach Auffassung der Verwaltung der Entzug einer nicht näher eingrenzbaren Anzahl von Pkw-Stellplätzen gegenüber betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern, aber auch gegenüber anderen Parkplatzsuchenden schwierig zu vermitteln. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de