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200850-1 · Mitteilungsvorlage

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung und Standortsanierung in Lengsdorf und Medinghoven

Nummer
200850-1
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
29.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 08.12.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200850 Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung und Standortsanierung in Lengsdorf und Medinghoven

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200850-1
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Baumersatzpflanzung und Standortsanierung in
Lengsdorf und Medinghoven
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung wurde per Beschluss vom 28.01.2020 (Drucksachen-Nr.:
191090) beauftragt, „die erforderlichen Pflanzungen entlang der Lengsdorfer
Hauptstraße nach Abschluss der Sanierung der Fahrbahn sowie die Pflege der
Pflanzbereiche in dieser Pflanzperiode spätestens bis Ende März 2020
durchzuführen…“. Mit Beschluss vom 16.06.2020 hat die Bezirksvertretung
Hardtberg der Einleitung des Vergabeverfahrens zur „Baumersatzpflanzung
und Standortsanierung in Lengsdorf und Medinghoven“ (Drucksachen-Nr.:
200850) zugestimmt. Dieses Vergabeverfahren beinhaltete auch die
Baumersatzpflanzung von 8 Bäumen an der Lengsdorfer Hauptstraße.
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens war eine Pflanzung in der
vergangenen Pflanzperiode nicht mehr möglich. Die Verwaltung informiert
hiermit über notwendig gewordene Änderungen.
Es war schon zu Beginn der Planungen dieser Maßnahme klar, dass aufgrund
vorhandener Wasser- und Gasleitungen eine erforderliche Vergrößerung von 7
vorhandenen Baumbeeten nur begrenzt möglich sein wird. Beeterweiterungen
erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00 m. Bei
einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ große
Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten
werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine
Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere
Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im
Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die
Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes
Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur
Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL
beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“.
Dennoch sollten diese Standorte im Zuge der Maßnahme genauer untersucht,
das heißt, mit Hilfe von Suchgräben sollten die Pflanzmöglichkeiten eruiert
werden. Entsprechende Leitungspläne liegen zu Beginn einer solchen
Maßnahme vor, die Erfahrung zeigt jedoch, dass diese meist von den örtlichen
Gegebenheiten abweichen.Seite 1 von 3

Seite 2
Nur die Erstellung von Suchgräben kann letztlich genaue Informationen liefern.
So zeigte sich dann nach der Beauftragung und der Erstellung dieser
Suchgräben, dass in ca. 30-70 cm Tiefe – und somit anders als in den Plänen
dargestellt - mehrere 10-KV-Stromleitungen verlaufen, welche einen
großvolumigen Erdaustausch bis zur erforderlichen Tiefe von 1,50 Metern für
Baumpflanzungen unmöglich machen. Weiterhin ist es nicht gestattet, Bäume
unmittelbar auf derartige Leitungen zu pflanzen. Ein Verschieben der
Baumbeete ist ebenso nicht möglich, da die Leitungstrassen parallel zur
Straße, bzw. zum Pflanzbereich verlaufen.
Die Verlegung der Versorgungsleitungen mit den Anbindungen der einzelnen
Hausanschlüsse an das Versorgungsnetz und insbesondere die Verlegung der
10-kV-Leitung wäre mit einer größeren Baumaßnahme im Straßenraum
verbunden, als es eine Fahrbahnsanierung darstellt. Insbesondere müsste eine
solche Verlegung von den Versorgungsträgern konkret geplant sowie
gesondert ausgeschrieben werden und wäre mit sehr erheblichen Kosten
verbunden. Dieses Geld und die erforderlichen Personalkapazitäten stünden
dann für weitere Baumpflanzungen nicht mehr zur Verfügung, weshalb in
diesem Fall zu diesem Zeitpunkt von solchen aufwändigen
Leitungsverlegungen im Zusammenhang mit Baumneu- und -
ersatzpflanzungen Abstand genommen wird.
Die Situation betrifft 7 geplante Baumpflanzungen in der Lengsdorfer
Hauptstraße. Die Verwaltung hat deshalb entschieden, an diesen Standorten
Sträucher (Judasbaum und Apfeldorn als Solitärsträucher) zu pflanzen, inkl. der
entsprechenden Bodendecker als Unterpflanzung. Lediglich das Beet neben
der Einfahrt des Technischen Hilfswerkes kann planmäßig (ohne Wegfall eines
Parkplatzes) mit einem Alleebaum bepflanzt werden.
Detaillierte Begründung der Nicht-Wiederbepflanzbarkeit der Baumstandorte in
der Lengsdorfer Hauptstraße:
Vor Hausnummer: Begründung:
6 Strom-, Starkstrom- und Gasleitung
6 Strom-, Starkstrom- und Gasleitung
25 geplante private Baumaßnahme
41 Strom- und Starkstromleitung, Hausanschluss Gas und
Wasser
44 Strom-, Starkstrom- und Gasleitung
46a Strom-, Starkstrom- und Gasleitung, Hausanschluss Gas
und Wasser
51 Strom-, Starkstrom- und Wasserleitung
Die in der Lengsdorfer Hauptstraße nun entfallenen 7 Bäume werden
ersatzweise im Rahmen dieses Auftrages im Stadtbezirk Hardtberg an
folgenden Stellen gepflanzt:
6 Bäume in der Provinzialstrasse und 1 Baum Auf der Kaiserfuhr vor Haus 33
Die restlichen Bäume aus dieser Maßnahme können wie geplant an den in der
Beschlussvorlage dargestellten Standorten gepflanzt werden.Seite 2 von 3

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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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