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200840-6 AA · Änderungsantrag

Fortschreibung des Nahverkehrsplans – Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 (Teilweise Fortführung der Lead City Angebotsverbesserungen) Antrag zur Vorlage 200840

Nummer
200840-6 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
16.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.06.2020 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 200840 Fortschreibung des Nahverkehrsplans – Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 (Teilweise Fortführung der Lead City Angebotsverbesserungen)

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Änderungsantrag
öffentlich
200840-6 AA
Antragsteller/in:
CDU-Stadtratsfraktion
Bert Moll
Dipl.-Ing. Henriette Reinsberg
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rolf (Rudolf) Beu
Hartwig Lohmeyer
Fraktion Freie Demokratische Partei
Frank Thomas
16.06.2020 gez. Poppe-Reiners, gez. Thorand, gez. Jansen, gez. Déus
Fortschreibung des Nahverkehrsplans –
Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember
2020 (Teilweise Fortführung der Lead City
Angebotsverbesserungen)
Antrag zur Vorlage 200840
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 16.06.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Beschlussvorlage wird ergänzt um
1. Die ehemaligen Lead-City-Maßnahmen zur Verbesserung des Nahverkehrsangebotes
(Fahrplanausweitungen) werden mit Ausnahme der tariflichen Maßnahmen zunächst bis zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2021 weitergeführt.
2. Auch die Buslinie 632 wird ein Jahr weitergeführt.
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die durch die von der Verwaltung vorgeschlagenen
Angebotseinschränkung am Wochenende frei werdende Mittel für effiziente Verbesserungen
eingesetzt werden können.
4. Die Evaluation der im Rahmen von Lead City getroffenen Maßnahmen ist fortzuführen und sobald
möglich im nächsten Jahr vorzulegen mit dem Ziel das Verkehrskonzept auf Grundlage der Ergebnisse
konsequent weiterzuentwickeln.
Begründung
Zu 1: In Anbetracht der ausstehenden vollständigen Evaluation ist eine Befristung der
Maßnahmen geboten. Eine Verlängerung der Tarifangebote wird nicht berücksichtigt,
da sie der Entscheidung des VRS obliegt.Seite 1 von 2

Seite 2
Zu 2: Die Akzeptanz von Linien- und Taktänderungen durch die Fahrgäste wurden auch in
Bonn bisher immer nach rund zwei Jahren erhoben und bewertet. Dies ist auch
sachgerecht, da Änderungen im Leistungsangebot erst eine längere Vorlaufzeit benötigen,
bis die Allgemeinheit der Fahrgäste diese angenommen haben. Fahrgasterhebungen von
wenigen Monaten können nicht zu verlässlichen Ergebnissen führen.
Zu 3: Nicht effiziente Maßnahmen sollten möglichst zugunsten effizienter Maßnahmen aufgegeben
werden. Dabei sollen frei werdenden Mittel wieder in die Verbesserung des ÖPNV-Systems investiert
werden.
Zu 4: Erst nach Abschluss der Evaluation aller Lead City- Maßnahmen ist eine
vollständige Bewertung möglich, aus der Anpassungen beziehungsweise weitere Verbesserungen des
Verkehrskonzept ableiten lassen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de