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200840-4 AA · Änderungsantrag

Fortschreibung des Nahverkehrsplans – Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 (Teilweise Fortführung der Lead City Angebotsverbesserungen) Antrag zur Vorlage 200840

Nummer
200840-4 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
16.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 17.06.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 18.06.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 200840 Fortschreibung des Nahverkehrsplans – Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 (Teilweise Fortführung der Lead City Angebotsverbesserungen)

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Änderungsantrag
öffentlich
200840-4 AA
Antragsteller/in:
CDU-Stadtratsfraktion
Bert Moll
Dipl.-Ing. Henriette Reinsberg
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rolf (Rudolf) Beu
Hartwig Lohmeyer
Fraktion Freie Demokratische Partei
Frank Thomas
Fortschreibung des Nahverkehrsplans –
Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember
2020 (Teilweise Fortführung der Lead City
Angebotsverbesserungen)
Antrag zur Vorlage 200840
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
17.06.2020 Empfehlung
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die
Die Beschlussvorlage wird ergänzt um
1. Die ehemaligen Lead-City-Maßnahmen zur Verbesserung des
Nahverkehrsangebotes (Fahrplanausweitungen) werden mit Ausnahme der
tariflichen Maßnahmen zunächst bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021
weitergeführt.
2. Auch die Buslinie 632 wird ein Jahr weitergeführt.
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die durch die von der
Verwaltung vorgeschlagenen Angebotseinschränkung am Wochenende frei
werdende Mittel für effiziente Verbesserungen eingesetzt werden können.
4. Die Evaluation der im Rahmen von Lead City getroffenen Maßnahmen ist
fortzuführen und sobald möglich im nächsten Jahr vorzulegen mit dem Ziel das
Verkehrskonzept auf Grundlage der Ergebnisse konsequent
weiterzuentwickeln.
BegründungSeite 1 von 2

Seite 2
Zu 1: In Anbetracht der ausstehenden vollständigen Evaluation ist eine
Befristung der Maßnahmen geboten. Eine Verlängerung der Tarifangebote wird
nicht berücksichtigt, da sie der Entscheidung des VRS obliegt.
Zu 2: Die Akzeptanz von Linien- und Taktänderungen durch die Fahrgäste
wurden auch in Bonn bisher immer nach rund zwei Jahren erhoben und
bewertet. Dies ist auch sachgerecht, da Änderungen im Leistungsangebot erst
eine längere Vorlaufzeit benötigen, bis die Allgemeinheit der Fahrgäste diese
angenommen haben. Fahrgasterhebungen von wenigen Monaten können nicht
zu verlässlichen Ergebnissen führen.
Zu 3: Nicht effiziente Maßnahmen sollten möglichst zugunsten effizienter
Maßnahmen aufgegeben werden. Dabei sollen frei werdenden Mittel wieder in
die Verbesserung des ÖPNV-Systems investiert werden.
Zu 4: Erst nach Abschluss der Evaluation aller Lead City- Maßnahmen ist eine
vollständige Bewertung möglich, aus der Anpassungen beziehungsweise
weitere Verbesserungen des Verkehrskonzept ableiten lassen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de