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200835 · Mitteilungsvorlage

Freibadsaison 2020

Nummer
200835
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
07.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200835
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Freibadsaison 2020
Beratungsfolge
Rat 07.05.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Krisenstab hatte am 24. April entschieden, dass für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Bäderbetriebes ab dem 11. Mai Kurzarbeit angeordnet
wird. Diese Entscheidung ist unter der Annahme getroffen worden, dass
aufgrund der herrschenden Pandemiebedingungen keine Freibadsaison
durchgeführt werden kann. Der Krisenstab hatte allerdings auch beschlossen,
dass die Kurzarbeit neu bewertet und ggfs. vorzeitig beendet wird, wenn eine
Lockerung der Rahmenbedingungen insoweit erfolgen wird, dass ein
eingeschränkter Betrieb der Freibäder möglich sein wird.
Nach der gestrigen Telefonkonferenz zwischen der Bundeskanzlerin und den
Regierungschefs der Länder hat der Ministerpräsident des Landes NRW in
einer Pressemitteilung verkündet, dass u.a. Freibäder ab dem 20. Mai unter
strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen dürfen. Es ist davon
auszugehen, dass die Auflagen für Freibäder in den nächsten Tagen
landesseitig noch konkretisiert werden.
Vor dem Hintergrund dieser Ankündigung ist das Verfahren zur Beantragung
von Kurzarbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bäderbetriebes
bereits gestoppt worden. Stattdessen werden die Freibäder weiterhin für eine
Öffnung vorbereitet.
Das Sport- und Bäderamt hat ein Konzept für die Inbetriebnahme der Freibäder
unter Pandemiebedingungen erarbeitet und sich insbesondere an dem
Pandemieplan Bäder der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen sowie
den Empfehlungen der IAKS für eine stufenweise Öffnung der kommunalen
Bäder orientiert. Das Konzept bedarf nach Kenntnis möglicher Landesvorgaben
noch einer konkreten infektionshygienischen Bewertung und soll dann zeitnah
umgesetzt werden.
Bestandteile dieses Konzeptes sind u.a.
• Maßnahmen zur Auf- bzw. Umrüstung der Funktionsbereiche (Kassenbereich,
Umkleidebereich, Beckenumgänge und Liegewiese)
• Hygienemaßnahmen über die gültigen Reinigungs- und Desinfektionspläne
hinaus
• Begrenzung der Besucherzahl und Verhaltensregeln für die Besucher
• Einführung von Zeittarifen
• Maßnahmen in Bezug auf das Personal
• Sicherstellung der erhöhten Personalbedarfe zur Umsetzung und Kontrolle
der Abstands- und Hygieneregelungen
Das Konzept für die Inbetriebnahme der Freibäder soll dem Sportausschuss in
seiner Sitzung am 20. Mai vorgestellt werden.Seite 1 von 2

Seite 2
Das Panoramabad Rüngsdorf soll am 21. Mai den Betrieb aufnehmen. Der
Start der übrigen Bäder ist für den 30. Mai vorgesehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de