200835 · Mitteilungsvorlage
Freibadsaison 2020
Kerndaten
- Nummer
- 200835
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 07.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200835 Der Oberbürgermeister Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Freibadsaison 2020 Beratungsfolge Rat 07.05.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Krisenstab hatte am 24. April entschieden, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bäderbetriebes ab dem 11. Mai Kurzarbeit angeordnet wird. Diese Entscheidung ist unter der Annahme getroffen worden, dass aufgrund der herrschenden Pandemiebedingungen keine Freibadsaison durchgeführt werden kann. Der Krisenstab hatte allerdings auch beschlossen, dass die Kurzarbeit neu bewertet und ggfs. vorzeitig beendet wird, wenn eine Lockerung der Rahmenbedingungen insoweit erfolgen wird, dass ein eingeschränkter Betrieb der Freibäder möglich sein wird. Nach der gestrigen Telefonkonferenz zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder hat der Ministerpräsident des Landes NRW in einer Pressemitteilung verkündet, dass u.a. Freibäder ab dem 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass die Auflagen für Freibäder in den nächsten Tagen landesseitig noch konkretisiert werden. Vor dem Hintergrund dieser Ankündigung ist das Verfahren zur Beantragung von Kurzarbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bäderbetriebes bereits gestoppt worden. Stattdessen werden die Freibäder weiterhin für eine Öffnung vorbereitet. Das Sport- und Bäderamt hat ein Konzept für die Inbetriebnahme der Freibäder unter Pandemiebedingungen erarbeitet und sich insbesondere an dem Pandemieplan Bäder der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen sowie den Empfehlungen der IAKS für eine stufenweise Öffnung der kommunalen Bäder orientiert. Das Konzept bedarf nach Kenntnis möglicher Landesvorgaben noch einer konkreten infektionshygienischen Bewertung und soll dann zeitnah umgesetzt werden. Bestandteile dieses Konzeptes sind u.a. • Maßnahmen zur Auf- bzw. Umrüstung der Funktionsbereiche (Kassenbereich, Umkleidebereich, Beckenumgänge und Liegewiese) • Hygienemaßnahmen über die gültigen Reinigungs- und Desinfektionspläne hinaus • Begrenzung der Besucherzahl und Verhaltensregeln für die Besucher • Einführung von Zeittarifen • Maßnahmen in Bezug auf das Personal • Sicherstellung der erhöhten Personalbedarfe zur Umsetzung und Kontrolle der Abstands- und Hygieneregelungen Das Konzept für die Inbetriebnahme der Freibäder soll dem Sportausschuss in seiner Sitzung am 20. Mai vorgestellt werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Das Panoramabad Rüngsdorf soll am 21. Mai den Betrieb aufnehmen. Der Start der übrigen Bäder ist für den 30. Mai vorgesehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de