200830-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Bahnhof Mehlem Sachstand Sanierung und Ausbau Drucksachengruppe 200830
Kerndaten
- Nummer
- 200830-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Drachenburgstraße Hauptort
- Mainzer Straße
- Mehlem
- Lannesdorf
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200830-04 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Bahnhof Mehlem Sachstand Sanierung und Ausbau Drucksachengruppe 200830 Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Kenntnisnahme Auf die Große Anfrage antwortet die Verwaltung wie folgt: 1. Sollen die mit der „Modernisierungsoffensive 3“ („MOF 3“) ursprünglich für den Bahnhof Mehlem geplanten Maßnahmen noch umgesetzt werden und wenn nein, welche Pläne verfolgen die Deutsche Bahn AG (DB AG), der Bund als deren Eigentümer und go.Rheinland als hiesiger Aufgabenträger für den SPNV für den Bahnhof aktuell? go.Rheinland antwortet wie folgt: „An der Modernisierungsmaßnahme im Rahmen der MOF 3 wird weiterhin festgehalten.“ 2. Für den Fall, dass der erste Teil der vorstehenden Frage bejaht wird: a) Ab wann ist am Mehlemer Bahnhof mit dem Bau eines vierten Gleises, der Errichtung eines zusätzlichen Bahnsteiges und dem stufenfreien Ausbau des Mittelbahnsteiges zu den Gleisen 1 und 3 zu rechnen? go.Rheinland antwortet wie folgt: „Die Maßnahme aus der MOF 3 wird in Teilen während der geplanten Generalsanierung der linken Rheinstrecke im ersten Halbjahr 2028 umgesetzt. Der Bau eines weiteren Bahnsteiges zur Wende der RB 48 kommt zu einem späteren Zeitpunkt, der noch nicht festgelegt ist. Für den Bau der Mehrgleisigkeit im linksrheinischen Bonner Stadtgebiet gibt es noch keinen Zeitplan.“ Ergänzend folgt die Antwort von DB InfraGO: „Der Mittelbahnsteig wird über einen Aufzug regelkonform barrierefrei an die bestehende Personenunterführung angebunden. Das Bestandsdach wird um ca. 4,95m eingekürzt und die Treppenanlage nahezu im Bestand erneuert. Die Beleuchtung wird erneuert.“ b) Aus welchen Grunde wurden die ursprünglich ab 2025 vorgesehenen Arbeiten zur Umsetzung der in Ziffer 1 beschriebenen Maßnahmen bis heute nicht begonnen? go.Rheinland antwortet wie folgt: „Die MOF 3 Maßnahme war immer für 2028Seite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) eingeplant.“ 3. Muss für die unter Ziffer 1 angefragten Maßnahmen bzw. anderweitig geplante Ausbauten des Mehlemer Bahnhofs die gegen Ende der 1970er Jahre auf Bahngelände gebaute und im Eigentum der Stadt sowie in deren Reinigungspflicht stehende Rampenanlage verändert bzw. abgebrochen und neugebaut werden und wenn ja, wer trägt hierfür mit welchem Anteil Kosten in voraussichtlich welcher Höhe? Ein Termin vor Ort zwischen DB InfraGO, go.Rheinalnd, dem von der DB beauftragten Ingenieurbüro, der Behinderten Gemeinschaft Bonn sowie der Stadt Bonn fand am 24.03.2026 statt. Die Ergebnisse sind unter anderem wie folgt von DB InfraGO zusammengefasst worden: „Die städtischen Rampenanlagen befinden sich auf DB Grundstück. Bei dem Termin wurde deutlich, dass die derzeitigen Rampen mit einer Steigung von 10% bzw. 12% nach derzeitigem Standard nicht barrierefrei ausgebaut sind. Das von der DB beauftragte Ingenieurbüro ist mit der Aufgabe betraut worden, einen Entwurf für beide Rampen nach aktuellen barrierefreien Standards aufzustellen. Der Bodenbelag und die Wände der Personenunterführung werden gemäß dem Gestaltungsleitfaden neu gestaltet. Die Beleuchtungsanlage wird erneuert. DB InfraGO untersucht folgende Varianten: - Herstellung Barrierefreiheit mittels Neubau Rampenanlagen zu den Vorplätzen, - Herstellung Barrierefreiheit mittels Neubau Aufzugsanlagen zu den Vorplätzen.“ Erst nach Erhalt der Planungen zur Herstellung der Barrierefreiheit kann es eine Kostenkalkulation geben. 4. Plant die DB AG zusätzlich zu den oben gefragten Maßnahmen die Überdachung des Bahnsteiges vor Gleis 2 und wenn nein, warum nicht? go.Rheinland antwortet wie folgt: „Ein zusätzliches Bahnsteigdach am Hausbahnsteig (Gleis 2) wird nicht geplant. Auf der Grundlage der Fahrgastzahlen wird die Größenordnung der zu überdachenden Fläche bestimmt. Die vorhandenen Dachflächen bzw. Wartehäuser an den beiden Bahnsteigen reichen in Mehlem aus.“ 5. Wurde ein etwaig anfallender städtischer Anteil an den Kosten des Ausbaus des Mehlemer Bahnhofs im aktuellen Haushalt bzw. in der derzeitigen mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt, wenn ja, in welcher Höhe und wenn nein, warum nicht? Städtische Mittel für einen barrierefreien Umbau sind derzeit noch nicht in die Planungen zum Doppelhaushalt 2027/2028 eingeplant, da bislang unklar ist, was DB InfraGO an Maßnahmen plant. 6. Was unternehmen die DB AG, die Stadt Bonn und die für den SPNV- Verantwortlichen von go.Rheinland, um die Sauberkeit und Ordnung rund um den Mehlemer Bahnhof zu verbessern? Die Reinigung der Bahnsteige obliegt der DB Netz AG, die Reinigung der Bürgersteige um den Bahnhof sowie der dazugehörigen Parkplätze hat durch den Anlieger (Eigentümer von Grundstücken, die an eine öffentliche Straße grenzen) zu erfolgen. Die Flächen nördlich der Rampe, welche auf die Kreuzung Mainzer Straße/ Drachenburgstraße zuläuft und das nähere Umfeld des ehemaligen Bahnhofsgebäudes und heutigen GastronomiestandortesSeite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) beinhaltet, sind in Besitz von Privatpersonen (Kennung 4312-1-914, Gemarkung: Lannesdorf, Flur 1, Zähler 914, Fläche in qm: 3096). go.Rheinland antwortet wie folgt: „go.Rheinland erfasst jedes Jahr alle derzeit 201 Stationen vollumfänglich nach einer einheitlichen Methodik. Dabei werden alle Ausstattungsmerkmale hinsichtlich ihrer Funktionalität, ihrer Sauberkeit und ihres Erscheinungsbilds durch geschultes Erhebungspersonal bewertet. Einen hohen Stellenwert nimmt hierbei auch eine umfangreiche Fotodokumentation ein. Die Erhebung wird in einer eigenen Datenbank ausgewertet. Alle Bewertungen werden zu einem prozentualen Gesamtergebnis je Station zusammengeführt und im Rahmen des jährlich erscheinenden Stationsberichts veröffentlicht: https://wir.gorheinland.com/angebot/verkehrsqualitaet/stationsqualitaet-2024/. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für den Austausch mit den Infrastruktureigentümern. Festgestellte Mängel wie beispielsweise eine ungenügende Sauberkeit werden den Verantwortlichen mitgeteilt, damit Missstände schnellstmöglich behoben werden können. Weiterhin gibt es gemeinsame Maßnahmenpakete mit der DB InfraGO AG wie beispielsweise die Graffitioffensive. Hierzu zählt neben der künstlerischen Gestaltung von Stationen auch das Entfernen von Tags und weiteren Schmierereien.” Anlage/n 1 Lageplan (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de