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200830-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Bahnhof Mehlem Sachstand Sanierung und Ausbau Drucksachengruppe 200830

Nummer
200830-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Drachenburgstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg Hauptort
  • Mainzer Straße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 200830 Bahnhof Mehlem Sachstand Sanierung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200830-04 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Bahnhof Mehlem Sachstand
Sanierung und Ausbau
Drucksachengruppe 200830
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
20.05.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Kenntnisnahme
Auf die Große Anfrage antwortet die Verwaltung wie folgt:
1. Sollen die mit der „Modernisierungsoffensive 3“ („MOF 3“)
ursprünglich für den Bahnhof Mehlem geplanten Maßnahmen noch
umgesetzt werden und wenn nein, welche Pläne verfolgen die Deutsche
Bahn AG (DB AG), der Bund als deren Eigentümer und go.Rheinland als
hiesiger Aufgabenträger für den SPNV für den Bahnhof aktuell?
go.Rheinland antwortet wie folgt: „An der Modernisierungsmaßnahme im
Rahmen der MOF 3 wird weiterhin festgehalten.“
2. Für den Fall, dass der erste Teil der vorstehenden Frage bejaht wird:
a) Ab wann ist am Mehlemer Bahnhof mit dem Bau eines vierten Gleises,
der Errichtung eines zusätzlichen Bahnsteiges und dem stufenfreien
Ausbau des Mittelbahnsteiges zu den Gleisen 1 und 3 zu rechnen?
go.Rheinland antwortet wie folgt: „Die Maßnahme aus der MOF 3 wird in Teilen
während der geplanten Generalsanierung der linken Rheinstrecke im ersten
Halbjahr 2028 umgesetzt. Der Bau eines weiteren Bahnsteiges zur Wende der
RB 48 kommt zu einem späteren Zeitpunkt, der noch nicht festgelegt ist. Für
den Bau der Mehrgleisigkeit im linksrheinischen Bonner Stadtgebiet gibt es
noch keinen Zeitplan.“ Ergänzend folgt die Antwort von DB InfraGO: „Der
Mittelbahnsteig wird über einen Aufzug regelkonform barrierefrei an die
bestehende Personenunterführung angebunden. Das Bestandsdach wird um
ca. 4,95m eingekürzt und die Treppenanlage nahezu im Bestand erneuert. Die
Beleuchtung wird erneuert.“
b) Aus welchen Grunde wurden die ursprünglich ab 2025 vorgesehenen
Arbeiten zur Umsetzung der in Ziffer 1 beschriebenen Maßnahmen bis
heute nicht begonnen?
go.Rheinland antwortet wie folgt: „Die MOF 3 Maßnahme war immer für 2028Seite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
eingeplant.“
3. Muss für die unter Ziffer 1 angefragten Maßnahmen bzw. anderweitig
geplante Ausbauten des Mehlemer Bahnhofs die gegen Ende der 1970er
Jahre auf Bahngelände gebaute und im Eigentum der Stadt sowie in
deren Reinigungspflicht stehende Rampenanlage verändert bzw.
abgebrochen und neugebaut werden und wenn ja, wer trägt hierfür mit
welchem Anteil Kosten in voraussichtlich welcher Höhe?
Ein Termin vor Ort zwischen DB InfraGO, go.Rheinalnd, dem von der DB
beauftragten Ingenieurbüro, der Behinderten Gemeinschaft Bonn sowie der
Stadt Bonn fand am 24.03.2026 statt. Die Ergebnisse sind unter anderem wie
folgt von DB InfraGO zusammengefasst worden: „Die städtischen
Rampenanlagen befinden sich auf DB Grundstück. Bei dem Termin wurde
deutlich, dass die derzeitigen Rampen mit einer Steigung von 10% bzw. 12%
nach derzeitigem Standard nicht barrierefrei ausgebaut sind. Das von der DB
beauftragte Ingenieurbüro ist mit der Aufgabe betraut worden, einen Entwurf für
beide Rampen nach aktuellen barrierefreien Standards aufzustellen. Der
Bodenbelag und die Wände der Personenunterführung werden gemäß dem
Gestaltungsleitfaden neu gestaltet. Die Beleuchtungsanlage wird erneuert. DB
InfraGO untersucht folgende Varianten: - Herstellung Barrierefreiheit mittels
Neubau Rampenanlagen zu den Vorplätzen, - Herstellung Barrierefreiheit
mittels Neubau Aufzugsanlagen zu den Vorplätzen.“
Erst nach Erhalt der Planungen zur Herstellung der Barrierefreiheit kann es
eine Kostenkalkulation geben.
4. Plant die DB AG zusätzlich zu den oben gefragten Maßnahmen die
Überdachung des Bahnsteiges vor Gleis 2 und wenn nein, warum nicht?
go.Rheinland antwortet wie folgt: „Ein zusätzliches Bahnsteigdach am
Hausbahnsteig (Gleis 2) wird nicht geplant. Auf der Grundlage der
Fahrgastzahlen wird die Größenordnung der zu überdachenden Fläche
bestimmt. Die vorhandenen Dachflächen bzw. Wartehäuser an den beiden
Bahnsteigen reichen in Mehlem aus.“
5. Wurde ein etwaig anfallender städtischer Anteil an den Kosten des
Ausbaus des Mehlemer Bahnhofs im aktuellen Haushalt bzw. in der
derzeitigen mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt, wenn ja, in
welcher Höhe und wenn nein, warum nicht?
Städtische Mittel für einen barrierefreien Umbau sind derzeit noch nicht in die
Planungen zum Doppelhaushalt 2027/2028 eingeplant, da bislang unklar ist,
was DB InfraGO an Maßnahmen plant.
6. Was unternehmen die DB AG, die Stadt Bonn und die für den SPNV-
Verantwortlichen von go.Rheinland, um die Sauberkeit und Ordnung rund
um den Mehlemer Bahnhof zu verbessern?
Die Reinigung der Bahnsteige obliegt der DB Netz AG, die Reinigung der
Bürgersteige um den Bahnhof sowie der dazugehörigen Parkplätze hat durch
den Anlieger (Eigentümer von Grundstücken, die an eine öffentliche Straße
grenzen) zu erfolgen. Die Flächen nördlich der Rampe, welche auf die
Kreuzung Mainzer Straße/ Drachenburgstraße zuläuft und das nähere Umfeld
des ehemaligen Bahnhofsgebäudes und heutigen GastronomiestandortesSeite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
beinhaltet, sind in Besitz von Privatpersonen (Kennung 4312-1-914,
Gemarkung: Lannesdorf, Flur 1, Zähler 914, Fläche in qm: 3096).
go.Rheinland antwortet wie folgt: „go.Rheinland erfasst jedes Jahr alle derzeit
201 Stationen vollumfänglich nach einer einheitlichen Methodik. Dabei werden
alle Ausstattungsmerkmale hinsichtlich ihrer Funktionalität, ihrer Sauberkeit und
ihres Erscheinungsbilds durch geschultes Erhebungspersonal bewertet. Einen
hohen Stellenwert nimmt hierbei auch eine umfangreiche Fotodokumentation
ein. Die Erhebung wird in einer eigenen Datenbank ausgewertet. Alle
Bewertungen werden zu einem prozentualen Gesamtergebnis je Station
zusammengeführt und im Rahmen des jährlich erscheinenden Stationsberichts
veröffentlicht:
https://wir.gorheinland.com/angebot/verkehrsqualitaet/stationsqualitaet-2024/.
Die Ergebnisse bilden die Grundlage für den Austausch mit den
Infrastruktureigentümern. Festgestellte Mängel wie beispielsweise eine
ungenügende Sauberkeit werden den Verantwortlichen mitgeteilt, damit
Missstände schnellstmöglich behoben werden können. Weiterhin gibt es
gemeinsame Maßnahmenpakete mit der DB InfraGO AG wie beispielsweise die
Graffitioffensive. Hierzu zählt neben der künstlerischen Gestaltung von
Stationen auch das Entfernen von Tags und weiteren Schmierereien.”
Anlage/n
1 Lageplan (öffentlich)Seite 3 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 22:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de