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200822-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrssicherheit auf dem Rad- und Fußweg entlang des Rheins zwischen Friedrich-Ebert-Brücke und Stadtgrenze Oberkassel

Nummer
200822-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 200822 Bürgerantrag: Verkehrssicherheit auf dem Rad- und Fußweg entlang des Rheins zwischen Friedrich-Ebert-Brücke und Stadtgrenze Oberkassel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200822-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verkehrssicherheit auf dem Rad-
und Fußweg entlang des Rheins zwischen
Friedrich-Ebert-Brücke und Stadtgrenze
Oberkassel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 15 km/h auf gemeinsamen Geh- und
Radwegen sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vor und ist daher
nicht umsetzbar. Generell gilt auch auf solchen Wegen der Grundsatz der
gegenseitigen Rücksichtnahme aus § 1 Abs. 2 StVO.
Die Geschwindigkeit ist im Übrigen der Verkehrssituation anzupassen (§ 3 Abs.
1 StVO).
Die Situation am Rheinufer wird sich in den kommenden Jahren durch eine
Verbreiterung der Wege in der Rheinaue im Rahmen des Projektes
„Emissionsfreie Innenstadt“ deutlich entspannen. Das gestiegene Platzangebot
soll dafür sorgen, dass Konflikte von vorneherein vermieden werden können.
(red. Hinweis: Ziffer. 2 ist im Bürgerantrag ausgelassen)
zu 3.
Gegen die Entfernung der Pfosten unterhalb des Ruderclubs bestehen keine
Einwände. Diese wird veranlasst.
Zu 4.
Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches wird aus verschiedenen
Gründen nicht befürwortet. Es liegt zum einen bereits ein politischer Beschluss
vor, nachdem die Wolfsgasse in eine Fahrradstraße umgewandelt werden soll.
Zum anderen ist die Wolfsgasse Teil einer Radroute im Radverkehrsnetz NRW,
Radfahrer werden hier bewusst entlang geführt, eine Begrenzung auf
Schritttempo würde dem zuwiderlaufen. Zusätzlich würde eine Umwandlung
der Wolfsgasse in einen verkehrsberuhigten Bereich die AnwohnerSeite 1 von 2

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benachteiligen. Diese dürften dann nicht mehr im Seitenbereich der Straße vor
ihren Häusern parken.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
zu 1. und 4.
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert.
zu 3.
Dem Bürgerantrag wird entsprochen.
Mit den Beschlüssen zu den Antragsinhalten 1, 3 und 4 ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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