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200821 · Dringlichkeitsantrag

Anpassung Wendehammer Am Hölder / Susanne-Miller-Straße

Nummer
200821
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
07.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.05.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 19.05.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,2 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
200821
Antragsteller/in:
David Lutz
Wolfgang Maiwaldt
CDU Bezirksfraktion Bonn
06.05.2020 gez. Poppe-Reiners
Anpassung Wendehammer Am Hölder / Susanne-
Miller-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Anregung
Begründung der Dringlichkeit:
Da zur Zeit die Ausbauarbeiten an der Susanne-Miller-Straße bereits in der
Umsetzung sind, ist der Antrag insofern dringlich, als das die vorgeschlagene
Korrektur noch in der laufenden Ausbaumaßnahme berücksichtigt wird.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Verwaltung wird gebeten, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wie der
Wendehammer, der von den Straßen „Am Hölder“ und „Susanne-Miller-Straße“
eingeschlossen wird, so umgestaltet werden kann, dass die ursprünglich
vorhandene Wegeverbindung entlang der Straße „Am Hölder“ für Fahrradfahrer
und Fußgänger wieder gefahrlos nutzbar ist.
Begründung
Derzeit findet der Straßenendausbau der Susanne-Miller-Straße statt.
Nachdem bereits ein Teil fertiggestellt wurde ist davon auszugehen, dass die
Ausbauplanungen für den Wendehammer, die Wegeverbindung für
Fahrradfahrer und Fußgänger entlang der Straße „Am Hölder“ nicht
berücksichtigt wurde. Es handelt sich hierbei um einen stark frequentierten
Weg der u.a. von Schülerinnen und Schülern sowie Familien mit kleinen
Kindern und Kinderwagen genutzt wird. Der ursprünglich vorhandene breite
Weg ist durch den Ausbau des Wendehammers zu einem schmalen
notdürftigen Asphaltstreifen verschmälert geworden, der keinen Gegenverkehr
zulässt. Zudem stellt die unübersichtliche Längskante zum Wendehammer eine
zusätzliche Gefahrensituation dar. Um weiterhin eine gefahrlose Nutzung
dieser Wegeverbindung zu ermöglichen, ist eine Umgestaltung des
Wendehammers im Rahmen der aktuellen Ausbauplanungen geboten.
Anlage/n
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