200819-8 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Beibehaltung des Schutzstreifens im Straßenzug Rathausgasse / Am Hof
Kerndaten
- Nummer
- 200819-8 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200819-8 ST Der Oberbürgermeister Federführung: Dezernat III Dezernat: Beibehaltung des Schutzstreifens im Straßenzug Rathausgasse / Am Hof Beratungsfolge Rat 18.06.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 16.06.2020 den Änderungsantrag DS-Nr. 200819-5 AA beschlossen: 1. Die Bezirksvertretung zieht den TOP als Beschlusspunkt an sich, weil der Inhalt der Vorlage nach der GO in die Beschlusskompetenz der Bezirksvertretung fällt. Die Vorlage DS-Nr. 200819 wird beschlossen. 2. Für den Fall, dass Rat und/oder Verwaltung in der Ratssitzung eine andere Auffassung einnehmen, wird die Bezirksbürgermeisterin bereits jetzt ermächtigt, hiergegen die erforderlichen Schritte, sowohl rechtlich als auch gegenüber der Kommunalaufsicht, einzuleiten. 3. Die Bezirksvertretung bestätigt im Übrigen die derzeitige Verkehrsführung in den Straßenzügen Rathausgasse, Am Hof, Wesselstraße, Maximilianstraße, Stockenstraße und sieht keinen Veränderungsbedarf. Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Gemäß § 7 der Bezirkssatzung / § 37 Abs. 1 GO NRW sind die Bezirks- vertretungen entscheidungsbefugt in Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Im Bereich der Verkehrsplanung ergibt sich die Zuständigkeit von Rat oder Bezirksvertretungen aus Sicht der Fachverwaltung aus der Gesamtschau der Konsequenzen der jeweiligen Beschlussfassung für Verkehre, deren Bedeutung wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Dies betrifft aus Sicht der Verwaltung alle Verkehrsträger im Einzelfall, also motorisierten Individual- verkehr (MIV), ÖPNV und Radverkehr. Bezogen auf die ursprüngliche Beschlussvorlage DS-Nr. 200819 „Beibehaltung des Schutzstreifens im Straßenzug Rathausgasse / Am Hof“ stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Fachverwaltung wie folgt dar: Die Vorlage zum Schutzstreifen entspringt dem Ratsbeschluss vom 06.02.2020 (191127) zur testweisen Eröffnung der Radverkehrsführung bis zum 18.06.2020. Dies ist der wesentliche Grund, warum die Verwaltung auch die Beschlussvorlage für eine Fortführung dieser Maßnahme zur Entscheidung für den Rat vorgesehen hat.Seite 1 von 2 Seite 2 Für eine Beschlusszuständigkeit des Rates spricht, dass die Vorlage DS-Nr. 200819 die Änderung der Verkehrsführung auf einer innerstädtischen Relation bedeutet, die durch den ÖPNV mit hier 18 Buslinien, die über die Stadt- und Stadtbezirksgrenzen hinaus verkehren, befahren wird. Durch Beibehaltung des Schutzstreifens steht für MIV, Radverkehr und ÖPNV in Fahrtrichtung Martinsplatz hier nur noch eine Fahrspur zur Verfügung. Es kommt damit zu einer Änderung der Verkehrsführung und –Kapazität auf der Straße. Auch bezogen auf den Radverkehr kann man der innerstädtischen Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Rhein auf der Ost-West-Achse eine über den Stadtbezirk Bonn hinausgehende Bedeutung zumessen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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