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200819-8 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Beibehaltung des Schutzstreifens im Straßenzug Rathausgasse / Am Hof

Nummer
200819-8 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 18.06.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 200819 Beibehaltung des Schutzstreifens im Straßenzug Rathausgasse / Am Hof

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200819-8 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Dezernat III
Dezernat:
Beibehaltung des Schutzstreifens im Straßenzug
Rathausgasse / Am Hof
Beratungsfolge
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 16.06.2020 den
Änderungsantrag DS-Nr. 200819-5 AA beschlossen:
1. Die Bezirksvertretung zieht den TOP als Beschlusspunkt an sich, weil
der Inhalt der Vorlage nach der GO in die Beschlusskompetenz der
Bezirksvertretung fällt.
Die Vorlage DS-Nr. 200819 wird beschlossen.
2. Für den Fall, dass Rat und/oder Verwaltung in der Ratssitzung eine
andere Auffassung einnehmen, wird die Bezirksbürgermeisterin bereits
jetzt ermächtigt, hiergegen die erforderlichen Schritte, sowohl rechtlich
als auch gegenüber der Kommunalaufsicht, einzuleiten.
3. Die Bezirksvertretung bestätigt im Übrigen die derzeitige
Verkehrsführung in den Straßenzügen Rathausgasse, Am Hof,
Wesselstraße, Maximilianstraße, Stockenstraße und sieht keinen
Veränderungsbedarf.
Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Gemäß § 7 der Bezirkssatzung / § 37 Abs. 1 GO NRW sind die Bezirks-
vertretungen entscheidungsbefugt in Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht
wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
Im Bereich der Verkehrsplanung ergibt sich die Zuständigkeit von Rat oder
Bezirksvertretungen aus Sicht der Fachverwaltung aus der Gesamtschau der
Konsequenzen der jeweiligen Beschlussfassung für Verkehre, deren
Bedeutung wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Dies betrifft aus Sicht
der Verwaltung alle Verkehrsträger im Einzelfall, also motorisierten Individual-
verkehr (MIV), ÖPNV und Radverkehr.
Bezogen auf die ursprüngliche Beschlussvorlage DS-Nr. 200819 „Beibehaltung
des Schutzstreifens im Straßenzug Rathausgasse / Am Hof“ stellt sich der
Sachverhalt aus Sicht der Fachverwaltung wie folgt dar:
Die Vorlage zum Schutzstreifen entspringt dem Ratsbeschluss vom 06.02.2020
(191127) zur testweisen Eröffnung der Radverkehrsführung bis zum
18.06.2020. Dies ist der wesentliche Grund, warum die Verwaltung auch die
Beschlussvorlage für eine Fortführung dieser Maßnahme zur Entscheidung für
den Rat vorgesehen hat.Seite 1 von 2

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Für eine Beschlusszuständigkeit des Rates spricht, dass die Vorlage DS-Nr.
200819 die Änderung der Verkehrsführung auf einer innerstädtischen Relation
bedeutet, die durch den ÖPNV mit hier 18 Buslinien, die über die Stadt- und
Stadtbezirksgrenzen hinaus verkehren, befahren wird. Durch Beibehaltung des
Schutzstreifens steht für MIV, Radverkehr und ÖPNV in Fahrtrichtung
Martinsplatz hier nur noch eine Fahrspur zur Verfügung. Es kommt damit zu
einer Änderung der Verkehrsführung und –Kapazität auf der Straße. Auch
bezogen auf den Radverkehr kann man der innerstädtischen Verbindung
zwischen Hauptbahnhof und Rhein auf der Ost-West-Achse eine über den
Stadtbezirk Bonn hinausgehende Bedeutung zumessen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de