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200819 · Beschlussvorlage

Beibehaltung des Schutzstreifens im Straßenzug Rathausgasse / Am Hof

Nummer
200819
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 18.06.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 200819-7 AA Beibehaltung des Schutzstreifens im Straßenzug Rathausgasse / Am Hof Antrag zur Vorlage 200819
  2. 200819-2 AA Beibehaltung des Schutzstreifens im Straßenzug Rathausgasse / Am Hof Antrag zur Vorlage 200819
  3. 200819-4 ST Beibehaltung des Schutzstreifens im Straßenzug Rathausgasse / Am Hof
  4. 200819-8 ST Beibehaltung des Schutzstreifens im Straßenzug Rathausgasse / Am Hof
  5. 200819-6 AA Beibehaltung des Schutzstreifens im Straßenzug Rathausgasse / Am Hof Antrag zur Vorlage 200819
  6. 200819-3 AA Beibehaltung des Schutzstreifens im Straßenzug Rathausgasse / Am Hof Antrag zur Vorlage 200819
  7. 200819-5 AA Beibehaltung des Schutzstreifens im Straßenzug Rathausgasse / Am Hof Antrag zur Vorlage 200819
  8. 200819-1 ST Beibehaltung des Schutzstreifens im Straßenzug Rathausgasse / Am Hof

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Beschlussvorlage
öffentlich
200819
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beibehaltung des Schutzstreifens im Straßenzug
Rathausgasse / Am Hof
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.05.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Empfehlung
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Da der Beschluss zur Öffnung des Straßenzuges Rathausgasse / Am Hof nur
bis zum 18.06.2020 Gültigkeit besitzt, ist eine Entscheidung über den
Fortbestand der erprobten Radverkehrsführung in Fahrtrichtung Rhein in der
Ratssitzung am 18.06.2020 zwingend erforderlich.
Um eine erste Einschätzung zur am 01.04.2020 eingerichteten
Radverkehrsführung in der Rathausgasse treffen zu können, war eine gewisse
Eingewöhnungsphase der Verkehrsteilnehmer abzuwarten. Darüber hinaus
waren umfangreiche Abstimmungen erforderlich, die eine fristgerechte Eingabe
der Vorlage verhindert haben.
Beschlussvorschlag
Der Beibehaltung des ab dem 01.04.2020 testweise eingerichteten
Schutzstreifen auf dem Straßenzug Rathausgasse / Am Hof / Wesselstraße
zwischen „Gerhard-von-Are-Straße“ und „Belderberg“ inklusive der am
01.01.2020 eingeführten Einbahnstraßenregelung in der Stockenstraße inkl.
der Regelung in der Franziskanerstraße wird zugestimmt.
Begründung
In seiner Sitzung am 06.02.2020 hat der Rat unter TOP 5.4 Ziff. 8 (DS-Nr.
191127) folgenden Beschluss gefasst: „Die Rathausgasse wird im Rahmen des
Tests Cityring / Kaiserstraße zunächst bis zum 18.06.2020 zwischen „Am
Neutor“ und „Belderberg“ als wichtige Route für den Radverkehr auch in
Richtung Rhein geöffnet.“
Wie im Beschlusspunkt beschrieben stellt der Straßenzug Rathausgasse / Am
Hof eine wichtige Ergänzung des innerstädtischen Radverkehrsnetzes auf der
Ost-West-Achse dar.Seite 1 von 2

Seite 2
Im Rahmen einer Erprobungsphase wird der Radverkehr seit dem 01.04.2020
zwischen Martinsplatz und Belderberg über einen Schutzstreifen in
Fahrtrichtung Rhein geführt. Der eingerichtete Schutzstreifen wird durch eine
Vielzahl von Radfahrern als wichtige Verbindung auf der Ost-West-Achse
genutzt. Um eine fundierte Aussage über die Ausnutzung des Schutzstreifens
machen zu können, hat die Verwaltung für die 20. Kalenderwoche eine Zählung
beauftragt, die den Radverkehr an verschiedenen Knotenpunkten zählt. Die
Ergebnisse der Verkehrszählung werden entsprechend nachgereicht.
Der Erhalt der Radverkehrsführung über den 18.06.2020 hinaus setzt die
Beibehaltung der im Verkehrsversuch „erweiterter Cityring“ erprobten
Einbahnstraßenregelung in der Stocken- sowie Franziskanerstraße voraus. Die
Beibehaltung des aktuell getesteten Schutzstreifens ist nur mit Erhalt der
Einbahnstraßenregelung möglich. Ein Linksabbiegen aus der Stockenstraße
wäre aufgrund an der Haltestelle stehender Busse sowie des gesicherten
Schutzstreifens unmöglich.
Die Verwaltung hat seit Einrichtung der Radverkehrsführung im Straßenzug
Rathausgasse / Am Hof eine positive Resonanz seitens der Bürger sowie von
Rad fahrenden erhalten. Beschwerden gegen den Radschutzstreifen sind seit
der Einrichtung Anfang April nicht eingegangen.
Aus Sicht der Verwaltung soll daher aufgrund der Bedeutung des
Streckenabschnitts für das innerstädtische Radverkehrsnetz und der positiven
Resonanz die erprobte Radverkehrsführung in Fahrtrichtung Rhein beibehalten
werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de