200819 · Beschlussvorlage
Beibehaltung des Schutzstreifens im Straßenzug Rathausgasse / Am Hof
Kerndaten
- Nummer
- 200819
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200819 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Beibehaltung des Schutzstreifens im Straßenzug Rathausgasse / Am Hof Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Empfehlung Rat 18.06.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Da der Beschluss zur Öffnung des Straßenzuges Rathausgasse / Am Hof nur bis zum 18.06.2020 Gültigkeit besitzt, ist eine Entscheidung über den Fortbestand der erprobten Radverkehrsführung in Fahrtrichtung Rhein in der Ratssitzung am 18.06.2020 zwingend erforderlich. Um eine erste Einschätzung zur am 01.04.2020 eingerichteten Radverkehrsführung in der Rathausgasse treffen zu können, war eine gewisse Eingewöhnungsphase der Verkehrsteilnehmer abzuwarten. Darüber hinaus waren umfangreiche Abstimmungen erforderlich, die eine fristgerechte Eingabe der Vorlage verhindert haben. Beschlussvorschlag Der Beibehaltung des ab dem 01.04.2020 testweise eingerichteten Schutzstreifen auf dem Straßenzug Rathausgasse / Am Hof / Wesselstraße zwischen „Gerhard-von-Are-Straße“ und „Belderberg“ inklusive der am 01.01.2020 eingeführten Einbahnstraßenregelung in der Stockenstraße inkl. der Regelung in der Franziskanerstraße wird zugestimmt. Begründung In seiner Sitzung am 06.02.2020 hat der Rat unter TOP 5.4 Ziff. 8 (DS-Nr. 191127) folgenden Beschluss gefasst: „Die Rathausgasse wird im Rahmen des Tests Cityring / Kaiserstraße zunächst bis zum 18.06.2020 zwischen „Am Neutor“ und „Belderberg“ als wichtige Route für den Radverkehr auch in Richtung Rhein geöffnet.“ Wie im Beschlusspunkt beschrieben stellt der Straßenzug Rathausgasse / Am Hof eine wichtige Ergänzung des innerstädtischen Radverkehrsnetzes auf der Ost-West-Achse dar.Seite 1 von 2 Seite 2 Im Rahmen einer Erprobungsphase wird der Radverkehr seit dem 01.04.2020 zwischen Martinsplatz und Belderberg über einen Schutzstreifen in Fahrtrichtung Rhein geführt. Der eingerichtete Schutzstreifen wird durch eine Vielzahl von Radfahrern als wichtige Verbindung auf der Ost-West-Achse genutzt. Um eine fundierte Aussage über die Ausnutzung des Schutzstreifens machen zu können, hat die Verwaltung für die 20. Kalenderwoche eine Zählung beauftragt, die den Radverkehr an verschiedenen Knotenpunkten zählt. Die Ergebnisse der Verkehrszählung werden entsprechend nachgereicht. Der Erhalt der Radverkehrsführung über den 18.06.2020 hinaus setzt die Beibehaltung der im Verkehrsversuch „erweiterter Cityring“ erprobten Einbahnstraßenregelung in der Stocken- sowie Franziskanerstraße voraus. Die Beibehaltung des aktuell getesteten Schutzstreifens ist nur mit Erhalt der Einbahnstraßenregelung möglich. Ein Linksabbiegen aus der Stockenstraße wäre aufgrund an der Haltestelle stehender Busse sowie des gesicherten Schutzstreifens unmöglich. Die Verwaltung hat seit Einrichtung der Radverkehrsführung im Straßenzug Rathausgasse / Am Hof eine positive Resonanz seitens der Bürger sowie von Rad fahrenden erhalten. Beschwerden gegen den Radschutzstreifen sind seit der Einrichtung Anfang April nicht eingegangen. Aus Sicht der Verwaltung soll daher aufgrund der Bedeutung des Streckenabschnitts für das innerstädtische Radverkehrsnetz und der positiven Resonanz die erprobte Radverkehrsführung in Fahrtrichtung Rhein beibehalten werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de