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200818 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Gefährdung auf Fahrradwegen am Kreisverkehr Niederholtorf

Nummer
200818
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
06.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 06.05.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.06.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 4,1 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200818-1 ST Bürgerantrag: Gefährdung auf Fahrradwegen am Kreisverkehr Niederholtorf
  2. 200818-2 Bürgerantrag: Gefährdung auf Fahrradwegen am Kreisverkehr Niederholtorf

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
200818
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
03.05.2020
Bürgerantrag: Gefährdung auf Fahrradwegen am
Kreisverkehr Niederholtorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 03.06.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert eine mögliche Verkehrsgefährdung für den
Fahrradverkehr im Bereich des Kreisverkehrs Niederholtorf.
Einzelheiten zur beantragten Maßnahme und zur Begründung ergeben sich aus
beigefügtem Bürgerantrag online und den beigefügten Fotos.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 5

Bürgerantrag Online
Datum
03.05.2020
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Gefährdung auf Fahrradwegen am Niederholtorfer Kreisverkehr
Ihr Antrag
Der neu geschaffene Kreisverkehr am Ortsausgang von Niederholtorf nach Pützchen u. Ramersdorf hat in der
derzeitigen Ausführung eine erhebliche Gefährdung für Fahrradfahrer geschaffen.
Der Fahrradweg grenzt auf beiden Seiten an zwei geschotterte Parkplätze.
Die von dort ausfahrenden Kfz schleppen erhebliche Mengen von grobem Schotter auf die Fahrradwege, wo er
dann liegenbleibt (s. Photos)
Dieser grobe Schotter ist für Fahrradfahrer eine erhebliche Gefährdung. Er kann zu Stürzen führen und
außerdem die Reifen der Fahrräder beschädigen. Eine solche "Verschotterung" würde auf keiner Fahrbahn für
PKW hingenommen werden. Obwohl PKW erheblich widerstandsfähigere Reifen haben und als
Zweispurfahrzeuge nicht sturzgefährdet sind.
Es wird beantragt, die asphaltierte Fläche an beiden Ausfahrten der Parkplätze um ca. 5m in die Parkplätze
hinein zu erweitern. Damit würde die Verschotterung nicht mehr (oder nur in geringem Ausmaß) bis auf die
Fahrradwege gelangen.
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