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200815-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Realisierung von Umweltspuren im Stadtgebiet Bonn

Nummer
200815-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 25.06.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 11.03.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200815 Bürgerantrag: Realisierung von Umweltspuren im Stadtgebiet Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200815-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
28.04.2020
Bürgerantrag: Realisierung von Umweltspuren im
Stadtgebiet Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
25.06.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Einrichtung von Umweltspuren ist häufig mit großem planerischen Aufwand
verbunden, da es in Bonn im Vergleich zu anderen Städten nicht so viele
großzügige Straßenräume gibt. Der planerische Aufwand resultiert aus
Fragestellungen wie Abbiegespuren, Auswirkungen auf LSA-Schaltungen,
Zufahrt zu Parkplätzen und Grundstücken. Die Umwidmung ganzer Fahrspuren
für den Umweltverband wäre anhand der örtlichen Verhältnisse im Einzelfall zu
prüfen. Maßnahmenplanungen wie Markierungen, Fahrradstraßen etc. sind Teil
von fachlich durchdachten, fundierten und abgestimmten
Radverkehrskonzepten, bzw. gesamtstädtischen Mobilitätskonzepten. Daher
wäre hierbei ein ad hoc Vorgehen nicht zielführend.
Zudem müssen Nicht-baustellenbedingte Veränderungen der Verkehrsführung
von den zuständigen Gremien beschlossen werden und können im Sinne einer
demokratischen Meinungsbildung nicht einfach ohne entsprechende
Beschlüsse angeordnet bzw. ausgeführt werden. Als Beispiel sei hier der
Hermann-Wandersleb-Ring erwähnt. Hier wurde z.B. explizit beschlossen, die
Pläne für eine Umweltspur nicht weiter zu verfolgen.
Stattdessen setzt die Stadt Bonn auf eine dauerhafte Verbesserung der
Fahrradinfrastruktur, die nicht von kurzfristigen Ereignissen und Effekten
abhängig ist. Dazu sind einige Projekte in Bearbeitung. Bonn verfügt bereits
über ein dichtes Netz von Fahrradstraßen, das im Zuge des
Fahrradstraßenkonzeptes sukzessive noch ergänzt werden wird. Als aktuelle
Maßnahme sei hier nur stellvertretend für andere die „Protected Bike Lane“ auf
der Sandkaule erwähnt sowie die Planung zur Einrichtung von Fahrradstreifen
und Umweltspuren in Teilbereichen der B 9 sowie der B 56. Auch die
Befahrbarkeit von Fußgängerzonen für Radfahrer ist hierbei zu nennen. In den
Fußgängerzonen von Bonn und Bad Godesberg gibt es eine über die letzten
Jahre eingespielte Regelung zur Freigabe für den Radverkehr auf bestimmten
Routen, die trotz der später wieder zunehmenden Fußgängerfrequenz auch so
beibehalten werden soll.
Weitere wichtige Maßnahmen werden aktuell vorbereitet.Seite 1 von 2

Seite 2
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe und über die Maßnahmen der
Verwaltung zur dauerhaften Verbesserung der Fahrradinfrastruktur informiert.
Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de