200815-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Realisierung von Umweltspuren im Stadtgebiet Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 200815-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200815-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 28.04.2020 Bürgerantrag: Realisierung von Umweltspuren im Stadtgebiet Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 25.06.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Einrichtung von Umweltspuren ist häufig mit großem planerischen Aufwand verbunden, da es in Bonn im Vergleich zu anderen Städten nicht so viele großzügige Straßenräume gibt. Der planerische Aufwand resultiert aus Fragestellungen wie Abbiegespuren, Auswirkungen auf LSA-Schaltungen, Zufahrt zu Parkplätzen und Grundstücken. Die Umwidmung ganzer Fahrspuren für den Umweltverband wäre anhand der örtlichen Verhältnisse im Einzelfall zu prüfen. Maßnahmenplanungen wie Markierungen, Fahrradstraßen etc. sind Teil von fachlich durchdachten, fundierten und abgestimmten Radverkehrskonzepten, bzw. gesamtstädtischen Mobilitätskonzepten. Daher wäre hierbei ein ad hoc Vorgehen nicht zielführend. Zudem müssen Nicht-baustellenbedingte Veränderungen der Verkehrsführung von den zuständigen Gremien beschlossen werden und können im Sinne einer demokratischen Meinungsbildung nicht einfach ohne entsprechende Beschlüsse angeordnet bzw. ausgeführt werden. Als Beispiel sei hier der Hermann-Wandersleb-Ring erwähnt. Hier wurde z.B. explizit beschlossen, die Pläne für eine Umweltspur nicht weiter zu verfolgen. Stattdessen setzt die Stadt Bonn auf eine dauerhafte Verbesserung der Fahrradinfrastruktur, die nicht von kurzfristigen Ereignissen und Effekten abhängig ist. Dazu sind einige Projekte in Bearbeitung. Bonn verfügt bereits über ein dichtes Netz von Fahrradstraßen, das im Zuge des Fahrradstraßenkonzeptes sukzessive noch ergänzt werden wird. Als aktuelle Maßnahme sei hier nur stellvertretend für andere die „Protected Bike Lane“ auf der Sandkaule erwähnt sowie die Planung zur Einrichtung von Fahrradstreifen und Umweltspuren in Teilbereichen der B 9 sowie der B 56. Auch die Befahrbarkeit von Fußgängerzonen für Radfahrer ist hierbei zu nennen. In den Fußgängerzonen von Bonn und Bad Godesberg gibt es eine über die letzten Jahre eingespielte Regelung zur Freigabe für den Radverkehr auf bestimmten Routen, die trotz der später wieder zunehmenden Fußgängerfrequenz auch so beibehalten werden soll. Weitere wichtige Maßnahmen werden aktuell vorbereitet.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe und über die Maßnahmen der Verwaltung zur dauerhaften Verbesserung der Fahrradinfrastruktur informiert. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de