200807 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Kanalerneuerung Franzstraße
Kerndaten
- Nummer
- 200807
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 05.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Franzstraße in Bonn Kanalerneuerung Franzstraße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Abwasserkanal in der Franzstraße in offener Bauweise erneuern. Der Baubeginn ist für den 11. Mai 2020 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung) durchgeführt. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Die Franzstraße wird abschnittsweise - angepasst an den Baufortschritt - voll gesperrt. Die Zufahrt für Feuerwehr, Rettungsdienste und Müllabfuhr wird während der gesamten Bauzeit sichergestellt. Fußgänger und Radfahrer können den Baustellenbereich zu jeder Zeit auf dem Gehweg passieren. Anliegerbeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der von der Franzstraße erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten. Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung ermittelt:Seite 1 von 2 3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR) 4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR) 5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR) 5,50 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 bis 13,50 EUR) Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende Juli 2020 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Bundesstadt Bonn, Tiefbauamt Kanalbau: Stadthaus, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3 Martin Croé, Telefon 0228 - 77 35 49 martin.croe@bonn.de Alle Fragen zu den Anlieger- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt beiträgen: Stadthaus, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2 Stefanie Reichert, Telefon 0228 - 77 36 50 stefanie.reichert@bonn.de Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Mai 2020 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de