200801-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
KOMMUNALE HANDLUNGSFÄHIGKEIT ERHALTEN – KOMMUNEN UND KOMMUNALE UNTERNEHMEN UNTER DEN RETTUNGSSCHIRM
Kerndaten
- Nummer
- 200801-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Stellungnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200801-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II 05.05.2020 KOMMUNALE HANDLUNGSFÄHIGKEIT ERHALTEN – KOMMUNEN UND KOMMUNALE UNTERNEHMEN UNTER DEN RETTUNGSSCHIRM Beratungsfolge Rat 18.06.2020 Stellungnahme Am 15.05.2020 wurde durch das Bundesfinanzministerium der in der Anlage näher beschriebene „Kommunale Solidarpakt 2020“ veröffentlicht. Demnach wird in einem Zwei-Stufen-Plan zum einen der Gewerbesteuerminderertrag des Jahres 2020 abgefedert. Zum anderen wird endlich die Altschuldenthematik geregelt, die eine Übernahme der hohen Liquiditätskredite der Städte und Gemeinden vorsieht. Mit diesem Solidarpakt werden die im Antrag genannten Punkte aus Sicht der Verwaltung umgesetzt, sobald im Herbst 2020 die gesetzlichen Grundlagen für die Vorschläge erlassen werden. Die Verwaltungsspitze steht zudem über weitergehende Hilfen der kommunalen Haushalte in regelmäßigem Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Städtetag, Städtetag NRW), der Kommunalaufsicht bis hin zu den zuständigen Ministerien von Bund und Land. Darüber hinaus werden in diesen Gesprächen Maßnahmen diskutiert, um die krisenbedingten Mehraufwendungen und Mindererträge des Jahres 2020 sowie der Folgejahre so gering wie möglich zu halten. Anlage/n 1 Kommunaler Solidarpakt 2020 (öffentlich)Seite 1 von 9 Hauptgeschäftsführer An die - (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister der unmittelbaren Mitgliedsstädte - Mitglieder des Präsidiums und des Hauptausschusses - Vorsitzende der Fachausschüsse - Mitgliedsverbände des Deutschen Städtetages 15.05.2020 Kontakt Helmut Dedy helmut.dedy@staedtetag.de Hausvogteiplatz 1 10117 Berlin Telefon 030 37711-100 Telefax 030 37711-109 Aktenzeichen 00.06.00 D www.staedtetag.de Kommunaler Solidarpakt 2020 Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten Monaten haben wir uns im Deutschen Städtetag häufiger mit der Frage befasst, wie das Problem der hohen Kassenkreditbestände vieler Städte gelöst werden kann. Den Überlegungen des Bun- desfinanzministers, diese sogenannte kommunalen Altschulden zur Hälfte in die Bundesschuld zu über- führen, sofern die betroffenen Länder die andere Hälfte übernehmen, hatten das Präsidium und der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages nach sehr intensiven Debatten ausdrücklich zugestimmt. Für uns war klar, es geht um die Zukunftschancen ganzer Regionen. Seit Beginn der Corona-Pandemie richtete sich unser finanzpolitisches Augenmerk auf die drohenden Ein- brüche bei den kommunalen Steuereinnahmen. In der gestrigen Steuerschätzung wurden unsere Annah- men bestätigt, insbesondere die Gewerbesteuereinnahmen gehen deutlich zurück. Wir hatten daher mit Nachdruck einen kommunalen Rettungsschirm gefordert. Er sollte nicht kompliziert sein, sondern groß, einfach und schnell. Dies entspricht der Haltung des Präsidiums des Deutschen Städtetages. Es geht da- rum, die Städte handlungsfähig und investitionsfähig zu halten. Das wird für den gesellschaftlichen Zusam- menhalt und die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland von zentraler Bedeutung sein. Wichtig ist aber auch, dass dies nicht durch eine gigantische Neuverschuldung auf Seiten der Kommunen erreicht werden darf. Heute hat der Bundesfinanzminister Olaf Scholz darüber informiert, dass er einen „Kommunalen Solidar- pakt 2020“ vorschlagen wird. Er verbindet den Gedanken der Altschuldenhilfe mit dem Gedanken des Ret- tungsschirms. Nähere Einzelheiten können Sie den Anlagen entnehmen.Seite 2 von 9 - 2 - Auch wenn ein Vorschlag noch kein Gesetz ist – sollte dieser Plan Realität werden, hätten sich unsere ge- meinsamen Anstrengungen der vergangenen Wochen und Monate mehr als gelohnt. Der Deutsche Städ- tetag wird den Vorschlag positiv begleiten. Mit freundlichen Grüßen Helmut Dedy AnlagenSeite 3 von 9 15.05.2020 Ein Schutzschild für unsere Kommunen Im Kampf gegen die Ausbreitung des Covid-19-Virus haben der Bund und die Länder teils erhebliche Einschränkungen für das öffentliche Leben, für ganze Branchen und Wirtschaftsbereiche erlassen müssen, um die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu schützen. Parallel dazu hat die Bundesregierung eine Reihe von Hilfsprogrammen auf den Weg gebracht, die sowohl in Umfang wie in ihrer Reichweite historisch zu nennen sind. Dazu gehören erhebliche Kreditlinien für Unternehmen, die Ausweitung der Kurzarbeiterregel für Beschäftigte, Zuschüsse für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen, Unterstützung für Familien sowie die Stundung von Steuerzahlungen und vieles mehr. Die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzungen spiegeln die Konsequenzen dieser Entscheidungen sowie der nötigen öffentlichen Einschränkungen wieder, was niemanden überraschen kann. Städte und Gemeinden, deren Finanzausstattung ohnehin angespannt ist, müssen mit erheblichen Mindereinnahmen rechnen, insbesondere bei der Gemeindesteuer, die eine wichtige Einnahmequelle von Kommunen ist. Mit Blick auf das kommende Jahr stehen viele Städte und Gemeinden nun vor der bangen Frage, wie sie auf diese Einbußen reagieren sollen. Viele Kommunen stellen in den nächsten Wochen ihre Haushalte auf und brauchen für ihre Investitionen Planungssicherheit. Zum jetzigen Zeitpunkt größere Sparprogramme aufzulegen oder wichtige Angebote zu kürzen, wäre gesellschaftlich unerwünscht, ökonomisch unsinnig und kontraproduktiv, weil sie eine Wiederbelebung der Konjunktur abwürgen könnten. Deshalb schlägt Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) einen Schutzschild von Bund und Ländern vor, um die Kommunen zu stützen. Olaf Scholz: „Dieser Schutzschild soll Städte und Gemeinden nicht nur durch die aktuell schwierige Situation bringen, sondern dauerhaft in die Lage versetzen soll, ihren Aufgaben noch besser erledigen zu können.“ Der Schutzschild besteht aus zwei Komponenten: Erstens der akuten Nothilfe, die durch den Wegfall wichtiger Einnahmen bei der Gewerbesteuer für die Kommunen entstanden ist, und allen Städten und Gemeinden offensteht. Zweitens, einer Altschuldenhilfe, also einer langfristigen Übernahme von Kassenkrediten hochverschuldeter Städte und Gemeinden, damit diese Kommunen künftig wieder handlungsfähiger sein können. Die Kosten für diesen Schutzschild von insgesamt fast 57 Milliarden Euro wird der Bund zur Hälfte übernehmen. Die andere Hälfte entfällt auf die eigentlich jeweils verantwortlichen Länder, in denen die Kommunen liegen. Diese einmalige Hilfe des Bundes für die betroffenen Städte und Gemeinden soll noch in diesem Jahr wirksam werden; die dafür nötige Verfassungsänderung (Art. 109 Abs. 1 GG) sollte deshalb bis Ende dieses Jahres von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. I. Kommunaler Corona-Solidarpakt Nach der jüngsten Steuerschätzung müssen die Kommunen in diesem Jahr pandemie- bedingt ein Minus bei den Gewerbesteuern in Höhe von 11,8 Mrd. Euro verkraften. Die Bundesregierung will die Städte und Gemeinden mit diesem Problem aber nicht alleineSeite 4 von 9 15.05.2020 lassen. Alle betroffenen Kommunen bekommen deshalb die Möglichkeit, einen pauschalierten Ausgleich für ihre geringeren Gewerbesteuer-Einnahmen zu erhalten. Der Bund und das jeweilige Land übernehmen jeweils hälftig die Kosten für diesen Ausgleich. Damit erhalten die Städte und Gemeinden die nötige finanzielle Sicherheit, dass sie in diesen Krisenzeiten weiterhin ihre Angebote aufrecht und ihre Investitionsleistungen hochhalten können, weil Bund und Land ihre Mindereinnahmen in 2020 auffangen. Kommunen in allen 16 Bundesländer könnten von diesen Maßnahmen profitieren, solange die jeweilige Landesregierung, die eigentlich für die Finanzausstattung der Kommunen alleine zuständig ist, die Hälfte der Kosten übernimmt. II. Kommunale Altschuldenhilfe Der Grad der Verschuldung in vielen Städten und Gemeinden hat ein bedrohliches Ausmaß angenommen, wofür vielfach strukturelle Ursachen in den Kommunen der Grund sind. Etwa 2000 Kommunen im gesamten Bundesgebiet verfügen über ein solch hohes Maß an so genannten Kassenkrediten (insgesamt ca. 45 Mrd. Euro in 2018), dass allein die Bedienung der Zinsen die Kommunen vor eine kaum lösbare Situation stellt. Wichtige Ausgaben für Investitionen und Modernisierungen sowie für Service-Angebote müssen deshalb in diesen Orten unterbleiben. In Krisenzeiten wie der aktuellen Corona-Pandemie verstärkt sich dieser Effekt in den Kommunen noch, die mit immer weniger Geld auskommen müssen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz schlägt eine kommunale Altschuldenhilfe vor, um diese stark belasteten Städte und Gemeinden einmalig zu entlasten. Der Bund würde die Hälfte der Verbindlichkeiten übernehmen, das jeweilige Land, in der sich die Kommune befindet, die andere Hälfte. Alle Länder, in denen sich betroffene Kommunen befinden, haben die Möglichkeit zur Teilnahme („opt-in“) an der Altschuldenhilfe. Als übermäßig gelten Liquiditätskredite einer Kommune dann, wenn sie nicht für Investitionen oder Kommunalvermögen aufgenommen worden sind, sondern für eigene Zwecke und einen Sockelbetrag von 100 Euro pro Einwohner überschreiten. Das sind Liquiditätskredite in Höhe von 22,6 Mrd. Euro, die der Bund übernehmen wird. Bereits angelaufene kommunale Entschuldungsprogramme in Niedersachsen, Hessen, Saarland und Brandenburg werden ebenso wie die Stadtstaaten bei der Altschuldenhilfe berücksichtigt. In einem zweistufigen Verfahren werden die Schulden übernommen. In einem ersten Schritt übernimmt das jeweilige Land die besagten Kredite einer Kommune zu einem konkreten Stichtag komplett. Anschließend übernimmt der Bund die Hälfte dieser Schulden vom Land. Damit ermöglichen wir hochverschuldeten Kommunen einen Neustart. Die Länder verpflichten sich, künftig dafür zu sorgen, dass nicht erneut übermäßige kommunale Liquiditätskredite aufgebaut werden. Für die einmalige Übernahme der Landesschulden durch den Bund bedarf es einer Verfassungsänderung. Die Schuldenbremse wäre von dieser Übernahme nicht tangiert, weil es sich letztlich um eine Umbuchung von Schulden handelt und nicht um die Aufnahme neuer Verbindlichkeiten. Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Der kommunale Schutzschild ist eine echte Hilfe für unsere Städte und Gemeinden, die besonders unter ihrer finanziellen Situation zu leidenSeite 5 von 9 15.05.2020 haben. Mit einem Akt der Solidarität übernimmt der Bund einmalig die Schulden der Kommunen und verschafft ihnen den dringend nötigen Raum zum Atmen. Insbesondere in diesen Krisenzeiten ist es wichtig, dass unsere Städte und Gemeinden handlungsfähig sind und ihre Ausgaben und Leistungen nicht verringern müssen.“ Zeitplan: Ressortabstimmung: Juni 2020 Kabinettsbeschluss: bis zur Sommerpause 2020 Bundestag: 1. Lesung im September 2020 2./3. Lesung im November 2020 Bundesrat: November 2020Seite 6 von 9 Kommunaler Solidarpakt 2020 Kompensation der Gewerbesteuerausfälle (11,8 Mrd. €) Die Steuerschätzung zeigt, dass 2020 aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der CO- VID-19-Pandemie insbesondere mit hohen Gewerbesteuerausfällen der Gemeinden zu rech- nen ist. Davon sind alle Gemeinden betroffen, besonders aber die wirtschafts- und aufkommensstar- ken, da sie mit entsprechend hohen Einnahmeeinbußen konfrontiert sind. Der Bund wird die Gemeinden massiv unterstützen: Die Gewerbesteuerausfälle werden vom Bund – zusammen und je zur Hälfte mit den eigentlich verantwortlichen Ländern – ersetzt. Übernahme kommunaler Liquiditätskredite (ca. 45 Mrd. €) Unverändert sind viele Kommunen in Deutschland mit übermäßig hohen Liquiditätskredit- schulden belastet, die ihnen jeden Handlungsspielraum für die Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge nehmen. Die Lösung dieser Problematik ist bereits ein Auftrag der Koalitionsvereinbarung 2018. Auch im Bericht der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse wurde Mitte 2019 diese gerade für finanzschwächere Kommunen sehr belastende Hypothek als eines der wesentlichen Prob- leme identifiziert. Das Bundeskabinett hat erklärt, bei einer gemeinsam mit den Ländern an- zustrebenden solidarischen Lösung des Problems einen einmaligen Beitrag leisten zu wollen. Der Bund bietet den Kommunen an, die übermäßigen Liquiditätskredite der Kommunen – je zur Hälfte mit den jeweiligen Ländern – durch eine im Jahr 2020 zu verabschiedende gesetzli- che Maßnahme zu übernehmen und damit allen betroffenen Kommunen einen Neustart mit einer „Stunde Null“ zu ermöglichen.Seite 7 von 9 I. Eckpunkte des Kommunalen Solidarpaktes 2020 Kompensation der Gewerbesteuerausfälle Der Bund gewährt den Gemeinden gemeinsam mit den Ländern jeweils zu gleichen Teilen einen pauschalierten Ausgleich für die 2020 durch die Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie zu er- wartenden kommunalen Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer. Diese Maßnahme erstreckt sich auf alle Länder, unabhängig von der Teilnahme an der Kommunalen Altschuldenhilfe. Die dadurch erreichte Stärkung der durch die COVID-19-Pandemie verschlechterte Finanzsituation der Gemeinden soll zügig nach Inkrafttreten des Kommunalen Solidarpakts noch in diesem Jahr erfolgen. Diese einmalige Hilfe des Bundes an die Kommunen erfolgt über pauschalierte Zuweisungen. Dies erfordert mit Blick auf Art. 104a Abs. 1 und Art. 109 Abs. 1 GG eine entsprechende Verfassungsän- derung. Kommunale Altschuldenhilfe Bund und teilnehmende Länder entlasten jeweils zu gleichen Teilen Kommunen mit übermäßigen Liquiditätskrediten im Rahmen einer einmaligen Maßnahme. Alle Länder mit betroffenen Kommu- nen haben die Möglichkeit zur Teilnahme („opt-in“). Es erfolgt keine Mitfinanzierung durch nicht- teilnehmende Länder. Als übermäßig gelten diejenigen Liquiditätskredite einer Kommune zum Stichtag 31. Dezember 2019, die für eigene Zwecke und nicht zur Finanzierung von Investitionen oder anderem Kommu- nalvermögen verwendet wurden und einen Sockelbetrag von 100 Euro je Einwohner überschrei- ten. Die bereits erfolgten Liquiditätskredit-Entschuldungen durch die Länder Niedersachsen (Zukunfts- vertrag), Hessen (Hessenkasse), Saarland (Saarlandpakt) und Brandenburg (Teilentschuldung kreisfreie Städte) werden ebenso wie die Stadtstaaten bei der kommunalen Altschuldenhilfe ent- sprechend berücksichtigt. Die kommunale Altschuldenhilfe erfolgt als zweistufige Schuldübernahme. In einem ersten Schritt übernimmt das Land die übermäßigen Liquiditätskredite seiner Kommunen zu einem Stichtag komplett in seine Schuld. Anschließend übernimmt der Bund vom Land Schulden in Höhe von 50 Prozent der vom Land übernommenen Liquiditätskredite. Die an der Entschuldungsmaßnahme teilnehmenden Länder verpflichten sich, einen erneuten Aufbau übermäßiger kommunaler Liquiditätskredite zu verhindern. Der Rahmen für die hierzu notwendigen Elemente im Haushalts- und Aufsichtsrecht der Länder wird bundesrechtlich festge- legt. Für die kommunale Altschuldenhilfe bedarf es mit Blick auf Art. 104a Abs. 1 und Art. 109 Abs. 1 GG der Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für die einmalige Übernahme von Lan- desschulden sowie der hierauf bezogenen inhaltlich beschränkten Ermächtigung des Bundes für haushaltsrechtliche Anforderungen an die Länder, die den erneuten Aufbau übermäßiger Liquidi- tätskredite verhindern soll. Die Schuldenbremse wird von der Schuldübernahme nicht berührt und bleibt unangetastet.Seite 8 von 9 Paritätische Finanzierung der AAÜG Der Bund erhöht seinen Anteil an den Lasten aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR (AAÜG) ab dem Jahr 2021 um 10%-Punkte auf 50 %. Die ostdeutschen Länder nutzen die ge- wonnenen finanziellen Spielräume zur Lösung noch bestehender Altschuldenprobleme der kom- munalen Wohnungswirtschaft sowie zur Stärkung kommunaler Investitionen. II. Zweistufige Schuldübernahme bei der kommunalen Altschuldenhilfe Bundeshaushalt Landeshaushalt Land X Kommune 1 Kommune 2 Kommune 3 Kommune … Schuldeintritt des Bundes in die Landesschuld zu 50 % der über- nommenen Liquiditätskredite Schuldeintritt des Landes in die Ver- träge aller übermäßigen Liquiditäts- kredite der jeweiligen Kommunen Erhöhung der Bundesschuld um 50 % der übernommenen Liquiditätskre- dite des Landes X Erhöhung der Lan- desschuld um 100 % der übernom- menen Liquidi- tätskredite (netto 50%)Seite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de