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200793-2 AA · Änderungsantrag

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6920-1 "Rastenweg" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf zwischen den Straßen Rastenweg, Im Alten Wingert, Königswinterer Straße und der BAB 562 Antrag zur Vorlage 200793

Nummer
200793-2 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
15.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 200793 Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6920-1 "Rastenweg" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf zwischen den Straßen Rastenweg, Im Alten Wingert, Königswinterer Straße und der BAB 562

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Änderungsantrag
öffentlich
200793-2 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Prof. Dr. Detmar Jobst
Michael Seeland
Verena Zintgraf
Dorothea Schmitz
15.06.2020 gez. Déus
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die
Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 6920-1 "Rastenweg" im
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf zwischen
den Straßen Rastenweg, Im Alten Wingert,
Königswinterer Straße und der BAB 562
Antrag zur Vorlage 200793
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die geplante Stellplatzanlage mit 67 bauordnungsrechtlichen Stellplätzen und
50 zusätzlichen (bauordnungsrechtlich nicht erforderlichen Stellplätzen) wird
um ca. 25 Stellplätze, die parallel zur Autobahn geplant sind, reduziert.
Der umfangreiche Baumbestand, welcher sich auf dieser Fläche parallel zur
Autobahn befindet, wird dadurch in weiten Teilen erhalten.
Begründung
Mit der Reduzierung der geplanten Stellplätze kann der vorhandene
Baumbestand in einem größeren Ausmaß erhalten bleiben. Für den Investor
bleiben damit immer noch ca. 25 zusätzliche Parkplätze erhalten. So können
insgesamt ca. 90 Stellplätze auf dem Baugebiet realisiert werden.
Der überwiegende Erhalt des vorhanden Baumbestandes ist ein unerlässlicher
Gesundheitsschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner. So bieten die
Bäume einen Lärmschutz, einen Luftfilter im Hinblick auf die Autobahn, mildern
den prognistizierten Wärmeinseleffekt ab, gewährleisten eine Verschattung und
ermöglichen eine Regenwasserversickerung mit Kühlungseffekt vor Ort.Seite 1 von 2

Seite 2
Gerade im Hinblick auf die Einhaltung der Klima- und Nachhaltigkeitsziele und
den Trend zur Zunahme der jährlichen Hitzetage sollte eine planerische
Klimanapassung und der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger
Berücksichtigung finden und im Vordergrund stehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de