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200787 · Beschlussvorlage

Masterplan Innere Stadt: Gestaltung Umfeld Windeckbunker – Strukturkonzept im Rahmen des Masterplan Bonn Innere Stadt, Umgestaltung der Grünfläche Budapester Straße sowie städtebauliche Rahmenbedingungen für die Ausschreibung des Windeckbunkers für eine Nachnutzung

Nummer
200787
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung 26.05.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 24.06.2020 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.05.2020 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
200787
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Masterplan Innere Stadt: Gestaltung Umfeld
Windeckbunker – Strukturkonzept im Rahmen des
Masterplan Bonn Innere Stadt, Umgestaltung der
Grünfläche Budapester Straße sowie
städtebauliche Rahmenbedingungen für die
Ausschreibung des Windeckbunkers für eine
Nachnutzung
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 26.05.2020 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.05.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Empfehlung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
24.06.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Das Projekt Windeckbunker ist Teil des Masterplans Innere Stadt Bonn.
Für das erneute Einreichen eines Grundförderantrags für den Masterplan
Innere Stadt Bonn 2.0 zum 30.09.2020 bei der Bezirksregierung Köln müssen
die einzureichenden Projekte eine Planungsreife vorweisen. Die
Beschlussvorlage ist somit dringlich, da mit ihr die weiteren Schritte zur
Umgestaltung des Umfeldes Windeckbunker (Variantenbeauftragung,
Öffentlichkeitsbeteiligung, Investorenwettbewerb) auf Basis dieses Beschlusses
erfolgen. Ohne Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und
Arbeitsförderung (26.05.2020) und des Ausschuss für Kinder, Jugend und
Familie (26.05.2020) und den Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz (24.06.2020) wird die Zeit nicht ausreichen das Projekt
antragsreif bis zur finalen Beschlussfassung des Rates über den
Gesamtförderantrag am 01.09.2020 vorzubereiten.
Die Vorlage konnte nicht fristgerecht eingereicht werden, da nach Gesprächen
bei der Bezirksregierung erneute umfangreiche Abstimmungen zwischen den
projektbearbeitenden Ämtern erforderlich waren.
Beschlussvorschlag
1. Dem Strukturkonzept wird als Grundlage für die weiteren Schritte zur
Umgestaltung des Umfeldes des Windeckbunkers zugestimmt.Seite 1 von 9

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2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Investorenauswahlverfahren für eine
Nachnutzung des Bunkers unter Berücksichtigung der in der
Begründung beschriebenen Rahmenbedingungen sowie der noch zu
erarbeitenden wirtschaftlichen Aspekte vorzubereiten.
3. In die unter Zif. 2 und 3 beschlossenen Verfahren ist jeweils eine
Beteiligung der Öffentlichkeit zu integrieren.
Begründung
Die „Städtebauliche Aufwertung der Grünfläche am Windeckbunker“ war bereits
als Projekt D4 Bestandteil des ersten Abschnitts der Umsetzung des
„Masterplans Bonn Innere Stadt“ enthalten. Es ist Teil des Leitmotivs „Urbanes
C“. In der Weiterführung des Masterplans Innere Stadt ist das Projekt weiterhin
enthalten (s. DS-Nr. 1911980NV5).
Der Städtebau- und Gestaltungsbeirat hat sich mit dem Thema in seiner
Sitzung am 1. März 2017 auseinandergesetzt. Er empfahl, das offene Gelände
um den Windeckbunker als bedeutsamen innerstädtischen Freiraum wie es der
Masterplan Innere Stadt vorsieht im Grundsatz unbedingt zu erhalten, zu
qualifizieren und zu beleben. Hierzu sollte der Bunker als zentrales Element
eine neue – öffentliche – Nutzung erhalten, bei der auch eine öffentliche
Zugänglichkeit und Nutzung des Bunkerdaches geprüft werden sollte. Auch die
Höhenunterschiede im Gesamtareal sollten aufgegriffen und in ein
Freiraumnutzungskonzept einbezogen werden. Die historische Bastionsmauer
sollte erlebbar gemacht werden, der Bezug von „unten“ und „oben“ verdeutlicht
werden. Ebenso wird als wichtig erachtet, Wegebezüge zu verbessern und zu
attraktivieren und wieder einen unmittelbaren Aufgang vom Florentiusgraben im
Bereich Haus der Bildung zum Platz zu schaffen. Falls eine ergänzende
Bebauung im Bereich des heutigen Pavillons im weiteren Diskussions- und
Planungsprozess in den Fokus rücken sollte, sollte eine (Teil-)Nutzung der
Gebäude in der Weise erfolgen, die der Belebung dieses öffentlichen Raumes
zugutekommt. Der Standort des Kinderbuchladens „Kleiner Laden“ sollte
möglichst innerhalb des Gesamtareals gehalten werden, da der Beirat dieser
traditionsreichen Einrichtung eine identitätsstiftende Wirkung zuerkannte.
Im weiteren Verlauf gingen bei der Verwaltung Vorschläge von
Investitionsinteressenten ein, die eine z.T. erhebliche bauliche Ergänzung des
Baukörpers des Bunkers, insbesondere dessen deutliche Aufstockung,
vorschlugen. Der Städtebau- und Gestaltungsbeirat hat sich in seiner Sitzung
am 20.06.2018 mit dieser Umbauperspektive befasst und dabei insbesondere
die städtebauliche Verträglichkeit erörtert. Im Ergebnis hat der Beirat das
Konzept einer Kombination aus öffentlich-kultureller Nutzung mit einem
aufgesetzten Wohnturm begrüßt, insbesondere als Stärkung der Wohnfunktion
in der Innenstadt. Auch die denkmalpflegerischen Belange sollen berücksichtigt
werden. Der Beirat empfahl hierzu eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit.Seite 2 von 9

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Im Sinne eines „freien experimentellen Nachdenkens“ über den Umgang mit
dem Bunker hatten sich zwischenzeitlich auch Studierende der Alanus-
Hochschule mit den Herausforderungen einer Planung für diesen Bereich
auseinandergesetzt.
Bestehende Rahmenbedingungen
Vorhandenes Planungsrecht
Für das Areal trifft der Bebauungsplan Nr. 7722-5 vom 2.5.1980
planungsrechtliche Festsetzungen.
Der Pavillon ist dabei in seinen vorhandenen räumlichen Abgrenzungen durch
Baugrenzen und die Festsetzung eines Vollgeschosses gesichert.
Umfangreichere bauliche Erweiterungen bedürften einer Änderung der
überbaubaren Grundstücksfläche in einem Planänderungsverfahren. Zulässige
Arten der baulichen Nutzung wären hier Wohngebäude, Einzelhandelsbetriebe,
Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale,
gesundheitliche und sportliche Zwecke, sonstige Gewerbebetriebe,
Beherbergungsbetriebe und – nur ausnahmsweise - Schankwirtschaften im
Erdgeschoss.
Die Fläche des Windeckbunkers ist als „öffentliche Grünfläche – Parkanlage“
festgesetzt. Für den Bunker wurde kein Baufeld festgesetzt. Planungsrechtlich
ist er somit allein auf den Bestandsschutz beschränkt. Für bauliche
Erweiterungen, die nicht nur unerheblich wären, ist daher eine Änderung des
Bebauungsplans erforderlich. Bloße Umnutzungen oder geringfügige bauliche
Ergänzungen könnten dagegen ggf. im Wege einer Befreiung genehmigt
werden, sofern sie städtebaulich vertretbar sind. Da die Planbegründung
keinerlei Aussagen zu einer vorzunehmenden Beseitigung oder zum bloßen
Bestandsschutz des Bunkers enthält, würden Nutzungsänderungen die
Grundzüge der damaligen Planung nicht berühren. Gleiches gälte für moderate
bauliche Erweiterungen, die den Grundcharakter der Anlage nicht verändern.
Zwischen dem Bunker und dem rückwärtigen, sich parallel zur Budapester
Straße erstreckenden Flügel des Alten Stadthauses (heute Haus der Bildung)
weist der Bebauungsplan über einem festgesetzten Luftgeschoss (Durchgang
zum Innenhof des Alten Stadthauses) eine Überbauungsmöglichkeit mit einer
Bautiefe von 11 m und einer Nutzungsfestsetzung „Gemeinbedarfsfläche –
Städtische Verwaltungsgebäude“ aus.
Darüber hinaus enthält der Bebauungsplan Festsetzungen zur Erhaltung der
städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt
(Erhaltungssatzung). Insoweit unterliegen der Abbruch, der Umbau oder die
Änderung von baulichen Anlagen einem besonderen Genehmigungsvorbehalt
gem. § 172 Abs. 1 BauGB.Seite 3 von 9

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Innenhofgestaltung Haus der Bildung
Die Maßnahme zum Umbau des Alten Stadthauses in das Haus der Bildung
wurde durch Mittel der Städtebauförderung unterstützt. Im Rahmen der
baufachlichen Prüfung des hierzu gestellten Förderantrags durch die
Bezirksregierung wurde davon ausgegangen, dass auch der Aufenthaltsbereich
um das Gebäude herum aufgewertet und ergänzt wird. Die Umsetzung dieser
Aufwertung steht bisher noch aus. Konkret heißt das, dass die Maßnahme
Haus der Bildung nur als abgerundet angesehen werden kann, wenn auch die
dem Haus der Bildung zugeordneten Freiflächen bis zur Bastionsmauer
aufgewertet werden. Dazu sind separat zukünftig weitere Vorstellungen zu
entwickeln.
Denkmalschutz
Der Bunker selbst, das ehem. Alte Stadthaus und die Bastionsmauer stehen als
Einzeldenkmale unter Denkmalschutz und bedingen auch einen
wechselseitigen Umgebungsschutz. Entsprechend sind Eingriffe in den Bunker
und die Stadtmauer mit Zurückhaltung und maximal möglicher
Substanzwahrung zu planen. Eventuelle Ergänzungsbauten sollten sich in
Kubatur und Formensprache unterordnen und gegenüber der originalen
Substanz des Baudenkmals ablesbar bleiben. Mit dieser Maßgabe wäre eine
moderate Aufstockung des Bunkers denkbar. In diesem Zusammenhang ist auf
eine im Zuge der o.g. Beratungen des Städtebau- und Gestaltungsbeirates
eingebrachte deutliche Positionierung des LVR-Amtes für Denkmalschutz im
Rheinland hinzuweisen, wonach dieses eine Aufstockung des Bunkers, welche
eine städtebauliche Dominante entstehen ließe, sehr kritisch sieht.
Stadtgrün
Der vorhandene Baumbestand soll erhalten werden und die Grünflächen eine
hohe Aufenthaltsqualität bekommen. Dies beinhaltet auch eine ausreichende
soziale Kontrolle. Auch wenn der in die Jahre gekommene Brunnen nicht mehr
in Betrieb ist, sollten neue Überlegungen zur Aufnahme des Elements Wasser
in die Gestaltung der Grünfläche angestellt werden.
Spielflächenkonzept
Der Spielplatz an der Budapester Straße liegt im hochverdichteten
Innenstadtbereich. Dementsprechend ist das Angebot für Kinder im näheren
Umfeld gering. Für diese steht im Zentrum neben dem Spielplatz am
Windeckbunker lediglich das Spielfeld am Bottlerplatz zur Verfügung. Die
Spielplatzversorgung je Einwohner unter 15 Jahren liegt im statistischen Bezirk
Zentrum-Münsterviertel mit etwas über 1 qm pro Kind deutlich unter dem über
die Spielplatzbedarfsplanung geforderten Minimum von 6 qm pro Kind. Der
Spielplatz übernimmt darüber hinaus auch eine Versorgungsfunktion für die
Besucher der Innenstadt. Eine Erweiterung der Spielfläche an diesem StandortSeite 4 von 9

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ist daher sinnvoll, ebenfalls eine Erweiterung der Altersgruppe, an die sich der
Spielplatz richten soll. Grundsätzlich muss der Spielplatz so gestaltet werden,
dass er die Aufstellung attraktiver Spielgeräte für Kinder unterschiedlicher
Altersklassen ermöglicht und gleichzeitig eine hohe Aufenthaltsqualität für die
Eltern gegeben ist.
Erläuterung des Strukturkonzeptes
Das Strukturkonzept umfasst den Bereich zwischen dem Bunker und der
Brücke über den Florentiusgraben, bezieht aber die nördlichen Bereiche
nachrichtlich mit ein. Das Konzept sieht bauliche Maßnahmen in Form einer
Nachnutzung des Bunkers und Grünmaßnahmen in Form einer Aufwertung der
Grünfläche auf dem Plateau der Bastion und im Florentiusgraben sowie
abschließend eine Aufwertung des Straßenraums vor dem Bunker vor. Der
mögliche Neubau des Pavillons ist als Option eingetragen. Zunächst wird aber
vom Erhalt der heutigen Gebäude ausgegangen.
Bei der Aufwertung der Grünfläche im Florentiusgraben sind u.a.
Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen. Das betrifft insbesondere den vom
Städtebaubeirat in seiner Sitzung am 1. März 2017 empfohlene Aufgang vom
Florentiusgraben zum Hof des Hauses der Bildung. Die Nutzung des Hofs
durch Bibliothek und Volkshochschule lässt einen uneingeschränkten Zugang
zum Hof nicht zu. Hier sind Lösungen zu finden, die mit der Hofnutzung
kompatibel sind.
Der Bereich zwischen Bastion und Budapester Straße gliedert sich in den
Bereich am Haus der Bildung, der außerhalb dieses Verfahrens zu behandeln
sein wird und dem Plateaubereich der Grünfläche. Räumliches Gelenk ist der
solitäre Bunker, der im Zuge einer Umnutzung eine Öffnung zu allen Seiten
erhalten könnte.
Bisher hat sich eine kulturelle Nutzung nicht umsetzen lassen. Einer größeren
baulichen Öffnung im heutigen Eingangsbereich steht der massive Vorbau
entgegen, der eine Schleusenfunktion für den Bunker aufnimmt. Für die
Umnutzung des Bunkers wird eine Mischnutzung aus Wohnen und Kultur bzw.
Wohnen und Gastronomie oder kleinerer Ladenfläche mit einem ergänzenden
kulturellen Angebot als zielführend angesehen. Im Rahmen einer kulturellen
Nutzung wäre eine Öffnung für die Öffentlichkeit anzustreben, z.B. durch
Einrichtung eines Cafés mit einem Anteil an Außengastronomie. Bei der
weiteren Konkretisierung des Strukturkonzeptes wird es eine Aufgabe im
Rahmen der Mehrfachbeauftragung für die Umgestaltung der Grünfläche sein,
Ideen für die Übergangszone zwischen Freifläche und Bunker zu entwickeln,
welche flexibel auf eine bauliche Umgestaltung des Bunkers und eventuell
hieraus abgeleitete neue Zugangsbereiche reagieren können. Hierdurch soll
eine zeitliche Abhängigkeit der Freiflächengestaltung von der Vermarktung des
Bunkers vermieden werden.Seite 5 von 9

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Durch eine Aufwertung der Straße zwischen dem Haus der Bildung und der
umgestalteten Budapester Straße wird eine durchgehende Verbindung
zwischen den beiden Bereichen und eine attraktive Eingangssituation für eine
Umnutzung des Bunkers geschaffen. Der Plateaubereich wird als Freifläche
erhalten und soll sowohl durch eine Umgestaltung sowie funktional durch die
„Bespielung“ aus der Nutzung des Bunkers sowie einer Intensivierung der
Spielfunktion gestärkt werden. Die etwa 1.000 qm große, zusammenhängende
Grünfläche kann durch die Vergrößerung der Spielfläche auf etwa 400 qm
neuer Anlaufpunkt für Familien werden. Der Standort ist im Spielflächenkonzept
der Stadt Bonn verankert.
Der Städtebau- und Gestaltungsbeirat hatte den Verwaltungsentwurf für das
Strukturkonzept bereits erörtert und kommt zu folgender Empfehlung:
„Der Beirat begrüßt das Strukturkonzept und hebt besonders positiv hervor,
dass hier eine innerstädtische Freifläche erhalten bleiben und keine massive
Bebauung entstehen soll. Es wird empfohlen, das vorliegende Strukturkonzept
weiterzuführen. Dabei solle der Untersuchungsraum um die Flächen der Mauer
und der unteren Ebene / Graben erweitert werden. Der Beirat hält die
Bestandspavillons bzw. zumindest die jetzigen Nutzungen für erhaltenswert.
Auch ein Neubau für diese Nutzungen auf dem Areal würde das
Gesamtkonzept nicht beeinträchtigen. Es wird begrüßt, dass über eine Nutzung
des Bunkers diskutiert wird und empfohlen, eine ökonomisch tragfähige Lösung
zu finden, die möglichst eine kulturelle Nutzung integriert. Der Beirat möchte in
die Diskussion zur Nutzung des Bunkers und seiner weiteren Vermarktung
gerne einbezogen werden.“
Weiteres Vorgehen:
Qualifizierung der Grünfläche (Spielplatz) an der Budapester Straße
Die Grünfläche soll im Rahmen des Städtebauförderantrags schon ab Ende
2021 umgestaltet werden. Dies setzt eine zügige Planung unter der Prämisse
voraus, dass der in Bonn üblichen Kinder- und Jugendbeteiligung ausreichend
Zeit eingeräumt wird. Dies hat zur Konsequenz, dass unmittelbar nach
Beschluss eine Beauftragung der Vorentwurfsplanung erfolgen muss.
Vorgesehen ist daher, dass das beauftragte Landschaftsplanungsbüro im
Dialog mit Kindern- und Jugendlichen und der Fachverwaltung zwei Varianten
erarbeiten soll, welche dann im Herbst 2020 zur Entscheidung in die politischen
Gremien eingebracht werden soll.
Um der besonderen Bedeutung des Ortes und dem hohen gestalterischen
Anspruch an den Realisierungsteil Rechnung zu tragen, soll der
Wettbewerbsgewinner des Masterplanprojektes Innere Stadt –
Baumschulwäldchen scape Landschaftsarchitekten GmbH, Düsseldorf für die
Planung beauftragt werden. Dieses Büro hat sich im damaligen Verfahren zum
einen gestalterisch gegen acht Konkurrenten deutlich hervorgetan (dem erstenSeite 6 von 9

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Preis folgten nur zwei dritte Preise) und zum anderen weitreichende
Kompetenzen im Umgang mit sensiblen öffentlichen Grünflächen im
Beteiligungsverfahren bewiesen.
Ausschreibung des Bunkers zur Veräußerung
Durch die Ausschreibung des Bunkers zur Veräußerung sollen durch einen
Investorenwettbewerb kreative und zugleich wirtschaftlich gangbare Lösungen
für diese außergewöhnliche Immobilie am Markt abgefragt werden. Diese sollte
so angelegt werden, dass eine Umsetzung unabhängig von der seitens der
Stadt durchzuführenden Umgestaltung der Grünfläche zwischen
Windeckbunker und „Kleinem Laden“ möglich wird. Bei der Nachnutzung des
Bunkers sollte eine zumindest teilweise öffentlich zugängliche Nutzung, z.B.
Gastronomie, vorgesehen werden. Sofern eine Einbeziehung der zwischen
Bunker und Haus der Bildung liegenden planungsrechtlich möglichen Baufläche
in Betracht gezogen wird, ist diese so zu gestalten, dass die Optionen zu der
noch ausstehenden Neugestaltung des Innenhofs des Hauses der Bildung nicht
beeinträchtigt werden.
Hinsichtlich des Nahbereichs wird von einer Inwertsetzung des Bunkers mit
baulichen Ergänzungen, die denkmalverträglich ausgeführt werden, eine
positive Wirkung durch Belebung des zwischen Haus der Bildung und
Sternstraße gelegenen Abschnitts der Budapester Straße erwartet,
insbesondere wenn die Verankerung einer öffentlich zugänglichen Nutzung
gelingt. Dieser Abschnitt kann dadurch die Funktion als öffentlicher Raum
besser erfüllen als im derzeitigen Zustand, in dem er einen eher schnell
durchschrittenen, unwirtlich anmutenden Raum darstellt. Abgesehen von
möglichen zusätzlichen Verschattungen für die Häuser im Florentiusgraben
erscheinen die Auswirkungen einer zusätzlichen Höhenentwicklung durch den
Aufsatz weiterer Geschosse auf den Bunker für den Nahbereich weniger
bedeutsam.
Hinsichtlich der Höhenentwicklung ist bezogen auf die Fernsicht allerdings
darauf zu achten, dass keine wirksame Konkurrenz zu den traditionellen
Hochpunkten der Stadtsilhouette, den Kirchtürmen bzw. den Türmen des
Schlosses, entsteht. Aus der Mitteldistanz betrachtet (Hofgarten, Münsterplatz)
sollte eine eventuelle Aufstockung des Bunkergebäudes maximal so bemessen
sein, dass keine störende Wirkung in der Wahrnehmung der Baudenkmäler
Schloss bzw. historisches Postgebäude entsteht. Eine erste Analyse des wie
oben erwähnt im Städtebau- und Gestaltungsbeirat diskutierten Vorschlags
zeigt, dass dieser mit seiner Höhenentwicklung von ca. 60m über dem Niveau
der Budapester Straße (heute ca. 21m bezogen auf die Oberkante der
Hauptattika des Bunkers) diese Anforderungen nicht erfüllt. Im vorgesehenen
Investorenauswahlverfahren wäre die Einhaltung dieser Kriterien von den
Teilnehmern nachzuweisen. Auf keinen Fall sollte durch eine Aufstockung des
Windeckbunkers eine Vorbildwirkung für weitere Hochpunkte im Weichbild des
historischen Stadtzentrums entstehen.Seite 7 von 9

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Da für eine nicht nur geringfügige bauliche Weiterentwicklung des Bunkers ein
Verfahren zur Änderung des geltenden Bebauungsplans erforderlich wird, wird
vorgeschlagen, die Eckpunkte für die städtebaulichen Rahmenbedingungen
einer Ausschreibung öffentlich zu erörtern. Dieser Beteiligungsschritt würde
dann den im ggfl. nachfolgenden Bebauungsplanverfahren vorgesehenen
Schritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
bereits abdecken.
Im Wege der Vorbereitung der Ausschreibung zum Investorenwettbewerb wird
die Wirtschaftlichkeit noch zu untersuchen sein. Die Verwaltung wird zu
gegebener Zeit eine separate Vorlage erarbeiten und vorlegen.
In zukünftigen Vorlagen werden die Kosten genauer beziffert.
Anlage/n
1 Plan zur Gestaltung Umfeld Windeckbunker (öffentlich)Seite 8 von 9

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Datenstand: 02.11.2026, 21:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de