200787 · Beschlussvorlage
Masterplan Innere Stadt: Gestaltung Umfeld Windeckbunker – Strukturkonzept im Rahmen des Masterplan Bonn Innere Stadt, Umgestaltung der Grünfläche Budapester Straße sowie städtebauliche Rahmenbedingungen für die Ausschreibung des Windeckbunkers für eine Nachnutzung
Kerndaten
- Nummer
- 200787
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 200787 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Masterplan Innere Stadt: Gestaltung Umfeld Windeckbunker – Strukturkonzept im Rahmen des Masterplan Bonn Innere Stadt, Umgestaltung der Grünfläche Budapester Straße sowie städtebauliche Rahmenbedingungen für die Ausschreibung des Windeckbunkers für eine Nachnutzung Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 26.05.2020 Empfehlung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.05.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Empfehlung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 24.06.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Das Projekt Windeckbunker ist Teil des Masterplans Innere Stadt Bonn. Für das erneute Einreichen eines Grundförderantrags für den Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 zum 30.09.2020 bei der Bezirksregierung Köln müssen die einzureichenden Projekte eine Planungsreife vorweisen. Die Beschlussvorlage ist somit dringlich, da mit ihr die weiteren Schritte zur Umgestaltung des Umfeldes Windeckbunker (Variantenbeauftragung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Investorenwettbewerb) auf Basis dieses Beschlusses erfolgen. Ohne Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung (26.05.2020) und des Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (26.05.2020) und den Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz (24.06.2020) wird die Zeit nicht ausreichen das Projekt antragsreif bis zur finalen Beschlussfassung des Rates über den Gesamtförderantrag am 01.09.2020 vorzubereiten. Die Vorlage konnte nicht fristgerecht eingereicht werden, da nach Gesprächen bei der Bezirksregierung erneute umfangreiche Abstimmungen zwischen den projektbearbeitenden Ämtern erforderlich waren. Beschlussvorschlag 1. Dem Strukturkonzept wird als Grundlage für die weiteren Schritte zur Umgestaltung des Umfeldes des Windeckbunkers zugestimmt.Seite 1 von 9 Seite 2 2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Investorenauswahlverfahren für eine Nachnutzung des Bunkers unter Berücksichtigung der in der Begründung beschriebenen Rahmenbedingungen sowie der noch zu erarbeitenden wirtschaftlichen Aspekte vorzubereiten. 3. In die unter Zif. 2 und 3 beschlossenen Verfahren ist jeweils eine Beteiligung der Öffentlichkeit zu integrieren. Begründung Die „Städtebauliche Aufwertung der Grünfläche am Windeckbunker“ war bereits als Projekt D4 Bestandteil des ersten Abschnitts der Umsetzung des „Masterplans Bonn Innere Stadt“ enthalten. Es ist Teil des Leitmotivs „Urbanes C“. In der Weiterführung des Masterplans Innere Stadt ist das Projekt weiterhin enthalten (s. DS-Nr. 1911980NV5). Der Städtebau- und Gestaltungsbeirat hat sich mit dem Thema in seiner Sitzung am 1. März 2017 auseinandergesetzt. Er empfahl, das offene Gelände um den Windeckbunker als bedeutsamen innerstädtischen Freiraum wie es der Masterplan Innere Stadt vorsieht im Grundsatz unbedingt zu erhalten, zu qualifizieren und zu beleben. Hierzu sollte der Bunker als zentrales Element eine neue – öffentliche – Nutzung erhalten, bei der auch eine öffentliche Zugänglichkeit und Nutzung des Bunkerdaches geprüft werden sollte. Auch die Höhenunterschiede im Gesamtareal sollten aufgegriffen und in ein Freiraumnutzungskonzept einbezogen werden. Die historische Bastionsmauer sollte erlebbar gemacht werden, der Bezug von „unten“ und „oben“ verdeutlicht werden. Ebenso wird als wichtig erachtet, Wegebezüge zu verbessern und zu attraktivieren und wieder einen unmittelbaren Aufgang vom Florentiusgraben im Bereich Haus der Bildung zum Platz zu schaffen. Falls eine ergänzende Bebauung im Bereich des heutigen Pavillons im weiteren Diskussions- und Planungsprozess in den Fokus rücken sollte, sollte eine (Teil-)Nutzung der Gebäude in der Weise erfolgen, die der Belebung dieses öffentlichen Raumes zugutekommt. Der Standort des Kinderbuchladens „Kleiner Laden“ sollte möglichst innerhalb des Gesamtareals gehalten werden, da der Beirat dieser traditionsreichen Einrichtung eine identitätsstiftende Wirkung zuerkannte. Im weiteren Verlauf gingen bei der Verwaltung Vorschläge von Investitionsinteressenten ein, die eine z.T. erhebliche bauliche Ergänzung des Baukörpers des Bunkers, insbesondere dessen deutliche Aufstockung, vorschlugen. Der Städtebau- und Gestaltungsbeirat hat sich in seiner Sitzung am 20.06.2018 mit dieser Umbauperspektive befasst und dabei insbesondere die städtebauliche Verträglichkeit erörtert. Im Ergebnis hat der Beirat das Konzept einer Kombination aus öffentlich-kultureller Nutzung mit einem aufgesetzten Wohnturm begrüßt, insbesondere als Stärkung der Wohnfunktion in der Innenstadt. Auch die denkmalpflegerischen Belange sollen berücksichtigt werden. Der Beirat empfahl hierzu eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit.Seite 2 von 9 Seite 3 Im Sinne eines „freien experimentellen Nachdenkens“ über den Umgang mit dem Bunker hatten sich zwischenzeitlich auch Studierende der Alanus- Hochschule mit den Herausforderungen einer Planung für diesen Bereich auseinandergesetzt. Bestehende Rahmenbedingungen Vorhandenes Planungsrecht Für das Areal trifft der Bebauungsplan Nr. 7722-5 vom 2.5.1980 planungsrechtliche Festsetzungen. Der Pavillon ist dabei in seinen vorhandenen räumlichen Abgrenzungen durch Baugrenzen und die Festsetzung eines Vollgeschosses gesichert. Umfangreichere bauliche Erweiterungen bedürften einer Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche in einem Planänderungsverfahren. Zulässige Arten der baulichen Nutzung wären hier Wohngebäude, Einzelhandelsbetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, sonstige Gewerbebetriebe, Beherbergungsbetriebe und – nur ausnahmsweise - Schankwirtschaften im Erdgeschoss. Die Fläche des Windeckbunkers ist als „öffentliche Grünfläche – Parkanlage“ festgesetzt. Für den Bunker wurde kein Baufeld festgesetzt. Planungsrechtlich ist er somit allein auf den Bestandsschutz beschränkt. Für bauliche Erweiterungen, die nicht nur unerheblich wären, ist daher eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Bloße Umnutzungen oder geringfügige bauliche Ergänzungen könnten dagegen ggf. im Wege einer Befreiung genehmigt werden, sofern sie städtebaulich vertretbar sind. Da die Planbegründung keinerlei Aussagen zu einer vorzunehmenden Beseitigung oder zum bloßen Bestandsschutz des Bunkers enthält, würden Nutzungsänderungen die Grundzüge der damaligen Planung nicht berühren. Gleiches gälte für moderate bauliche Erweiterungen, die den Grundcharakter der Anlage nicht verändern. Zwischen dem Bunker und dem rückwärtigen, sich parallel zur Budapester Straße erstreckenden Flügel des Alten Stadthauses (heute Haus der Bildung) weist der Bebauungsplan über einem festgesetzten Luftgeschoss (Durchgang zum Innenhof des Alten Stadthauses) eine Überbauungsmöglichkeit mit einer Bautiefe von 11 m und einer Nutzungsfestsetzung „Gemeinbedarfsfläche – Städtische Verwaltungsgebäude“ aus. Darüber hinaus enthält der Bebauungsplan Festsetzungen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (Erhaltungssatzung). Insoweit unterliegen der Abbruch, der Umbau oder die Änderung von baulichen Anlagen einem besonderen Genehmigungsvorbehalt gem. § 172 Abs. 1 BauGB.Seite 3 von 9 Seite 4 Innenhofgestaltung Haus der Bildung Die Maßnahme zum Umbau des Alten Stadthauses in das Haus der Bildung wurde durch Mittel der Städtebauförderung unterstützt. Im Rahmen der baufachlichen Prüfung des hierzu gestellten Förderantrags durch die Bezirksregierung wurde davon ausgegangen, dass auch der Aufenthaltsbereich um das Gebäude herum aufgewertet und ergänzt wird. Die Umsetzung dieser Aufwertung steht bisher noch aus. Konkret heißt das, dass die Maßnahme Haus der Bildung nur als abgerundet angesehen werden kann, wenn auch die dem Haus der Bildung zugeordneten Freiflächen bis zur Bastionsmauer aufgewertet werden. Dazu sind separat zukünftig weitere Vorstellungen zu entwickeln. Denkmalschutz Der Bunker selbst, das ehem. Alte Stadthaus und die Bastionsmauer stehen als Einzeldenkmale unter Denkmalschutz und bedingen auch einen wechselseitigen Umgebungsschutz. Entsprechend sind Eingriffe in den Bunker und die Stadtmauer mit Zurückhaltung und maximal möglicher Substanzwahrung zu planen. Eventuelle Ergänzungsbauten sollten sich in Kubatur und Formensprache unterordnen und gegenüber der originalen Substanz des Baudenkmals ablesbar bleiben. Mit dieser Maßgabe wäre eine moderate Aufstockung des Bunkers denkbar. In diesem Zusammenhang ist auf eine im Zuge der o.g. Beratungen des Städtebau- und Gestaltungsbeirates eingebrachte deutliche Positionierung des LVR-Amtes für Denkmalschutz im Rheinland hinzuweisen, wonach dieses eine Aufstockung des Bunkers, welche eine städtebauliche Dominante entstehen ließe, sehr kritisch sieht. Stadtgrün Der vorhandene Baumbestand soll erhalten werden und die Grünflächen eine hohe Aufenthaltsqualität bekommen. Dies beinhaltet auch eine ausreichende soziale Kontrolle. Auch wenn der in die Jahre gekommene Brunnen nicht mehr in Betrieb ist, sollten neue Überlegungen zur Aufnahme des Elements Wasser in die Gestaltung der Grünfläche angestellt werden. Spielflächenkonzept Der Spielplatz an der Budapester Straße liegt im hochverdichteten Innenstadtbereich. Dementsprechend ist das Angebot für Kinder im näheren Umfeld gering. Für diese steht im Zentrum neben dem Spielplatz am Windeckbunker lediglich das Spielfeld am Bottlerplatz zur Verfügung. Die Spielplatzversorgung je Einwohner unter 15 Jahren liegt im statistischen Bezirk Zentrum-Münsterviertel mit etwas über 1 qm pro Kind deutlich unter dem über die Spielplatzbedarfsplanung geforderten Minimum von 6 qm pro Kind. Der Spielplatz übernimmt darüber hinaus auch eine Versorgungsfunktion für die Besucher der Innenstadt. Eine Erweiterung der Spielfläche an diesem StandortSeite 4 von 9 Seite 5 ist daher sinnvoll, ebenfalls eine Erweiterung der Altersgruppe, an die sich der Spielplatz richten soll. Grundsätzlich muss der Spielplatz so gestaltet werden, dass er die Aufstellung attraktiver Spielgeräte für Kinder unterschiedlicher Altersklassen ermöglicht und gleichzeitig eine hohe Aufenthaltsqualität für die Eltern gegeben ist. Erläuterung des Strukturkonzeptes Das Strukturkonzept umfasst den Bereich zwischen dem Bunker und der Brücke über den Florentiusgraben, bezieht aber die nördlichen Bereiche nachrichtlich mit ein. Das Konzept sieht bauliche Maßnahmen in Form einer Nachnutzung des Bunkers und Grünmaßnahmen in Form einer Aufwertung der Grünfläche auf dem Plateau der Bastion und im Florentiusgraben sowie abschließend eine Aufwertung des Straßenraums vor dem Bunker vor. Der mögliche Neubau des Pavillons ist als Option eingetragen. Zunächst wird aber vom Erhalt der heutigen Gebäude ausgegangen. Bei der Aufwertung der Grünfläche im Florentiusgraben sind u.a. Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen. Das betrifft insbesondere den vom Städtebaubeirat in seiner Sitzung am 1. März 2017 empfohlene Aufgang vom Florentiusgraben zum Hof des Hauses der Bildung. Die Nutzung des Hofs durch Bibliothek und Volkshochschule lässt einen uneingeschränkten Zugang zum Hof nicht zu. Hier sind Lösungen zu finden, die mit der Hofnutzung kompatibel sind. Der Bereich zwischen Bastion und Budapester Straße gliedert sich in den Bereich am Haus der Bildung, der außerhalb dieses Verfahrens zu behandeln sein wird und dem Plateaubereich der Grünfläche. Räumliches Gelenk ist der solitäre Bunker, der im Zuge einer Umnutzung eine Öffnung zu allen Seiten erhalten könnte. Bisher hat sich eine kulturelle Nutzung nicht umsetzen lassen. Einer größeren baulichen Öffnung im heutigen Eingangsbereich steht der massive Vorbau entgegen, der eine Schleusenfunktion für den Bunker aufnimmt. Für die Umnutzung des Bunkers wird eine Mischnutzung aus Wohnen und Kultur bzw. Wohnen und Gastronomie oder kleinerer Ladenfläche mit einem ergänzenden kulturellen Angebot als zielführend angesehen. Im Rahmen einer kulturellen Nutzung wäre eine Öffnung für die Öffentlichkeit anzustreben, z.B. durch Einrichtung eines Cafés mit einem Anteil an Außengastronomie. Bei der weiteren Konkretisierung des Strukturkonzeptes wird es eine Aufgabe im Rahmen der Mehrfachbeauftragung für die Umgestaltung der Grünfläche sein, Ideen für die Übergangszone zwischen Freifläche und Bunker zu entwickeln, welche flexibel auf eine bauliche Umgestaltung des Bunkers und eventuell hieraus abgeleitete neue Zugangsbereiche reagieren können. Hierdurch soll eine zeitliche Abhängigkeit der Freiflächengestaltung von der Vermarktung des Bunkers vermieden werden.Seite 5 von 9 Seite 6 Durch eine Aufwertung der Straße zwischen dem Haus der Bildung und der umgestalteten Budapester Straße wird eine durchgehende Verbindung zwischen den beiden Bereichen und eine attraktive Eingangssituation für eine Umnutzung des Bunkers geschaffen. Der Plateaubereich wird als Freifläche erhalten und soll sowohl durch eine Umgestaltung sowie funktional durch die „Bespielung“ aus der Nutzung des Bunkers sowie einer Intensivierung der Spielfunktion gestärkt werden. Die etwa 1.000 qm große, zusammenhängende Grünfläche kann durch die Vergrößerung der Spielfläche auf etwa 400 qm neuer Anlaufpunkt für Familien werden. Der Standort ist im Spielflächenkonzept der Stadt Bonn verankert. Der Städtebau- und Gestaltungsbeirat hatte den Verwaltungsentwurf für das Strukturkonzept bereits erörtert und kommt zu folgender Empfehlung: „Der Beirat begrüßt das Strukturkonzept und hebt besonders positiv hervor, dass hier eine innerstädtische Freifläche erhalten bleiben und keine massive Bebauung entstehen soll. Es wird empfohlen, das vorliegende Strukturkonzept weiterzuführen. Dabei solle der Untersuchungsraum um die Flächen der Mauer und der unteren Ebene / Graben erweitert werden. Der Beirat hält die Bestandspavillons bzw. zumindest die jetzigen Nutzungen für erhaltenswert. Auch ein Neubau für diese Nutzungen auf dem Areal würde das Gesamtkonzept nicht beeinträchtigen. Es wird begrüßt, dass über eine Nutzung des Bunkers diskutiert wird und empfohlen, eine ökonomisch tragfähige Lösung zu finden, die möglichst eine kulturelle Nutzung integriert. Der Beirat möchte in die Diskussion zur Nutzung des Bunkers und seiner weiteren Vermarktung gerne einbezogen werden.“ Weiteres Vorgehen: Qualifizierung der Grünfläche (Spielplatz) an der Budapester Straße Die Grünfläche soll im Rahmen des Städtebauförderantrags schon ab Ende 2021 umgestaltet werden. Dies setzt eine zügige Planung unter der Prämisse voraus, dass der in Bonn üblichen Kinder- und Jugendbeteiligung ausreichend Zeit eingeräumt wird. Dies hat zur Konsequenz, dass unmittelbar nach Beschluss eine Beauftragung der Vorentwurfsplanung erfolgen muss. Vorgesehen ist daher, dass das beauftragte Landschaftsplanungsbüro im Dialog mit Kindern- und Jugendlichen und der Fachverwaltung zwei Varianten erarbeiten soll, welche dann im Herbst 2020 zur Entscheidung in die politischen Gremien eingebracht werden soll. Um der besonderen Bedeutung des Ortes und dem hohen gestalterischen Anspruch an den Realisierungsteil Rechnung zu tragen, soll der Wettbewerbsgewinner des Masterplanprojektes Innere Stadt – Baumschulwäldchen scape Landschaftsarchitekten GmbH, Düsseldorf für die Planung beauftragt werden. Dieses Büro hat sich im damaligen Verfahren zum einen gestalterisch gegen acht Konkurrenten deutlich hervorgetan (dem erstenSeite 6 von 9 Seite 7 Preis folgten nur zwei dritte Preise) und zum anderen weitreichende Kompetenzen im Umgang mit sensiblen öffentlichen Grünflächen im Beteiligungsverfahren bewiesen. Ausschreibung des Bunkers zur Veräußerung Durch die Ausschreibung des Bunkers zur Veräußerung sollen durch einen Investorenwettbewerb kreative und zugleich wirtschaftlich gangbare Lösungen für diese außergewöhnliche Immobilie am Markt abgefragt werden. Diese sollte so angelegt werden, dass eine Umsetzung unabhängig von der seitens der Stadt durchzuführenden Umgestaltung der Grünfläche zwischen Windeckbunker und „Kleinem Laden“ möglich wird. Bei der Nachnutzung des Bunkers sollte eine zumindest teilweise öffentlich zugängliche Nutzung, z.B. Gastronomie, vorgesehen werden. Sofern eine Einbeziehung der zwischen Bunker und Haus der Bildung liegenden planungsrechtlich möglichen Baufläche in Betracht gezogen wird, ist diese so zu gestalten, dass die Optionen zu der noch ausstehenden Neugestaltung des Innenhofs des Hauses der Bildung nicht beeinträchtigt werden. Hinsichtlich des Nahbereichs wird von einer Inwertsetzung des Bunkers mit baulichen Ergänzungen, die denkmalverträglich ausgeführt werden, eine positive Wirkung durch Belebung des zwischen Haus der Bildung und Sternstraße gelegenen Abschnitts der Budapester Straße erwartet, insbesondere wenn die Verankerung einer öffentlich zugänglichen Nutzung gelingt. Dieser Abschnitt kann dadurch die Funktion als öffentlicher Raum besser erfüllen als im derzeitigen Zustand, in dem er einen eher schnell durchschrittenen, unwirtlich anmutenden Raum darstellt. Abgesehen von möglichen zusätzlichen Verschattungen für die Häuser im Florentiusgraben erscheinen die Auswirkungen einer zusätzlichen Höhenentwicklung durch den Aufsatz weiterer Geschosse auf den Bunker für den Nahbereich weniger bedeutsam. Hinsichtlich der Höhenentwicklung ist bezogen auf die Fernsicht allerdings darauf zu achten, dass keine wirksame Konkurrenz zu den traditionellen Hochpunkten der Stadtsilhouette, den Kirchtürmen bzw. den Türmen des Schlosses, entsteht. Aus der Mitteldistanz betrachtet (Hofgarten, Münsterplatz) sollte eine eventuelle Aufstockung des Bunkergebäudes maximal so bemessen sein, dass keine störende Wirkung in der Wahrnehmung der Baudenkmäler Schloss bzw. historisches Postgebäude entsteht. Eine erste Analyse des wie oben erwähnt im Städtebau- und Gestaltungsbeirat diskutierten Vorschlags zeigt, dass dieser mit seiner Höhenentwicklung von ca. 60m über dem Niveau der Budapester Straße (heute ca. 21m bezogen auf die Oberkante der Hauptattika des Bunkers) diese Anforderungen nicht erfüllt. Im vorgesehenen Investorenauswahlverfahren wäre die Einhaltung dieser Kriterien von den Teilnehmern nachzuweisen. Auf keinen Fall sollte durch eine Aufstockung des Windeckbunkers eine Vorbildwirkung für weitere Hochpunkte im Weichbild des historischen Stadtzentrums entstehen.Seite 7 von 9 Seite 8 Da für eine nicht nur geringfügige bauliche Weiterentwicklung des Bunkers ein Verfahren zur Änderung des geltenden Bebauungsplans erforderlich wird, wird vorgeschlagen, die Eckpunkte für die städtebaulichen Rahmenbedingungen einer Ausschreibung öffentlich zu erörtern. Dieser Beteiligungsschritt würde dann den im ggfl. nachfolgenden Bebauungsplanverfahren vorgesehenen Schritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bereits abdecken. Im Wege der Vorbereitung der Ausschreibung zum Investorenwettbewerb wird die Wirtschaftlichkeit noch zu untersuchen sein. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit eine separate Vorlage erarbeiten und vorlegen. In zukünftigen Vorlagen werden die Kosten genauer beziffert. Anlage/n 1 Plan zur Gestaltung Umfeld Windeckbunker (öffentlich)Seite 8 von 9 Seite 9 von 9
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de