200779-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Straßensanierungen auf dem Venusberg (Sigmund-Freud-Straße und Sertürner Straße)
Kerndaten
- Nummer
- 200779-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200779-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Straßensanierungen auf dem Venusberg (Sigmund-Freud-Straße und Sertürner Straße) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1., 2. und 3.: Im Rahmen der Stellungnahme der Verwaltung zur Großen Anfrage (DS-Nr. 1910970ST2) „Weitere grundhafte Erneuerungen von Fahrbahnen auf dem Venusberg“ wurde der Handlungsbedarf erläutert und auch die mittelfristige Umsetzung einzelner Maßnahmen angekündigt. Grundvoraussetzung für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ist die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Eine Koordinierung mit den Versorgungsträgern im Vorfeld jeder Maßnahme ist unumgänglich. Erst nach Ermittlung des Planungsaufwandes und Ermittlung der Schätzkosten sind verlässliche Aussagen zur zeitlichen und technischen Umsetzung der Maßnahmen möglich. Zu 4.,5., 6. und 10.: Eine beitragsfähige Erneuerung einer Fahrbahn liegt nur dann vor, wenn die Baumaßnahme sich auf die Fahrbahn mit dazugehörigem Unterbau (Binder und/oder Tragschicht und/oder Frostschutz) bezieht. Sofern die Maßnahmen die Voraussetzungen einer Beitragserhebung nach § 8 KAG NRW erfüllen, sind die Eigentümer der von der Sertürnerstraße und der von der Sigmund-Freud-Straße erschlossenen Grundstücke beitragspflichtig. Die Kosten werden anteilig von der Bundesstadt Bonn und den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke getragen. Dabei richtet sich der jeweilige Kostenanteil satzungsgemäß nach dem Straßentyp. Anliegerstraßen sind Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder der durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücken dienen. Haupterschließungsstraßen sind Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen dienen, soweit sie nicht Hauptverkehrsstraßen sind. Hauptverkehrsstraßen sind Straßen, die dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr oder dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, insbesondereSeite 1 von 3 Seite 2 Bundes-, Land- und Kreisstraßen mit Ausnahme der Strecken, die außerhalb von Baugebieten und von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen liegen. Der genaue Verlauf der Erschließungsanlage sowie der Straßentyp sind abhängig von den rechtlichen und örtlichen Gegebenheiten sowie der spezifischen Ausführungsplanung, die jedoch für die Sertürnerstraße und die Sigmund-Freud-Straße derzeit noch nicht vorliegt. Sertürnerstraße: Der Anteil der Beitragspflichtigen an den beitragsfähigen Kosten beträgt 50%, da es sich bei der Sertürnerstraße um eine Haupterschließungsstraße handelt. Dies ergibt sich daraus, dass diese Erschließungsanlage dem Anliegerverkehr dient und darüber hinaus den Verkehr aus den angrenzenden Baugebieten (Espenweg und Am Paulshof) aufnimmt. Die Stadt Bonn wird im Falle einer Beitragserhebung nach § 8 KAG NRW Fördermittel beim Land Nordrhein- Westfalen beantragen. Der auf die Eigentümer der von der Sertürnerstraße erschlossenen Grundstücke entfallende Anteil in Höhe von 50% wird sich dann nach den Förderrichtlinien (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen) um die Hälfte reduzieren. Die anderen 50% würden von der Bundesstadt Bonn übernommen. Sigmund-Freud-Straße: Der Anteil der Beitragspflichtigen an den beitragsfähigen Kosten beträgt 50%, da es sich bei der Sigmund-Freud-Straße - ähnlich wie beim Haager Weg - um eine Haupterschließungsstraße handelt. Dies ergibt sich daraus, dass diese Erschließungsanlage dem Anliegerverkehr dient und darüber hinaus den Verkehr aus den angrenzenden Baugebieten aufnimmt. Außerdem dient die Sigmund-Freud-Straße dem Durchgangsverkehr zu den Universitätskliniken. Aufgrund der Anzahl der erschlossenen Grundstücke (einschließlich der an den unselbständigen Stichwegen gelegenen Flächen) ist es naheliegend, dass dieser Durchgangsverkehr zum Klinikgelände nicht wesentlich umfänglicher ist als der Anliegerverkehr und der Verkehr aus den angrenzenden Baugebieten. Im Vergleich zu den als Hauptverkehrsstraßen einzustufenden Straßen im Bonner Stadtgebiet wie beispielsweise die Reuterstraße ist diese Funktion nicht so prägnant, dass hier eine andere Einstufung als die zur Haupterschließungsstraße gerechtfertigt erscheint. Die Stadt Bonn wird im Falle einer Beitragserhebung nach § 8 KAG NRW Fördermittel beim Land Nordrhein-Westfalen beantragen. Der auf die Eigentümer der von der Sigmund-Freud-Straße erschlossenen Grundstücke entfallende Anteil in Höhe von 50% wird sich dann nach den Förderrichtlinien (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen) um die Hälfte reduzieren. Die anderen 50% würden von der Bundesstadt Bonn übernommen. Hinweis Für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach § 8 KAG NRW ist die Situation im Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht für die abzurechnende straßenbauliche Maßnahme maßgebend. Sofern neue Verkehrskonzepte oder sonstigen Entwicklungen vor Entstehung der endgültigen Beitragspflicht zumSeite 2 von 3 Seite 3 Tragen kommen sollten, werden diese bei der Einstufung der Straßen zu gegebener Zeit mitberücksichtigt. Alle Straßen unterliegen einer bestimmten Nutzungsdauer, die gemäß „dem Muster zu Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen, der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen und der hierzu gehörigen Anlage 16 – NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für Kommunale Vermögensgegenstände-“ 30 bis 60 Jahre beträgt. Die verbaute Belastungsklasse für Straßen wird anhand des zu erwartenden Verkehrsaufkommens ermittelt. Für die Berechnung der Belastungsklasse ist es unerheblich, ob die errechnete Verkehrsbelastung innerhalb eines Jahres oder über die gesamte Nutzungsdauer abgewickelt wird. Dass nach Ablauf der Nutzungsdauer Schäden durch jedweden Verkehr an einer Straße entstehen, ist üblich und erfordert dann, wenn einfache Mittel der Straßenunterhaltung nicht mehr ausreichen, eine grundhafte Erneuerung nach den aktuellen Richtlinien für den standardisierten Oberbau von Straßen (RStO). Die Nutzungsdauer der genannten Straßen ist bereits überschritten. Eine Zuordnung der Schäden zu vermehrtem Baustellenverkehr zum UKB ist schon aufgrund der abgelaufenen Nutzungsdauer nicht statthaft. Zu 7.: Auf der Sigmund-Freud-Straße, in Höhe der Ehrlichstraße, wurde mittels SDR- Gerät im November 2018 eine Querschnittsbelastung von täglich ca. 9.900 Kfz bei einem Anteil von etwa 5 % Schwerlastverkehr gemessen. Zu 8.: Bürgerinformationsveranstaltungen werden bei grundhaften Erneuerungen grundsätzlich durchgeführt. Es wird daher frühzeitig eine Anliegerversammlung mit den von den Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen und - eigentümern durchgeführt. Dort werden dann die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorgestellt. Zu 9.: Bisher wurden noch keine Gutachten beauftragt. Sowohl die politischen Gremien als auch die Bürger werden über die jeweiligen Maßnahmen detailliert informiert. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de