200773-1 · Stellungnahme der Verwaltung
Umsetzung der Vorgaben zu Hygienemaßnahmen und zum Infektionsschutz in der Gebäudereinigung
Kerndaten
- Nummer
- 200773-1
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200773-1 Der Oberbürgermeister Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Umsetzung der Vorgaben zu Hygienemaßnahmen und zum Infektionsschutz in der Gebäudereinigung Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme Frage 1 Seit Wiederöffnung der Schulen für bestimmte Jahrgänge gelten strenge Hygienevorgaben des NRW-Schulministeriums, die auch besondere Standards für die Sauberkeit in den Schulen implizieren (vgl. Link). Wie setzt das SGB diese Vorgaben um und welche Maßnahmen und Reinigungsvorgaben hinsichtlich des Infektionsrisikos durch potentiell kontaminierte Kontaktflächen finden in anderen städtischen Gebäuden wie bspw. Kitas oder Verwaltungsgebäuden Anwendung? Antwort: 1 Die Reinigungsfirmen wurden beauftragt, alle Nutzflächen der Schulen (Klassen, Gruppenräume, Verkehrsflächen wie Flure und Treppenhäuser, Sanitärbereiche, Büros etc.) inklusive aller Handkontaktflächen (Tischoberflächen, Stühle, Stuhlrückenlehnen, Türklinken, Fenstergriffe, Lichtschalter, Tafelleisten, Taster in Toilettenanlagen, Wasserhähne, Seifenspender, Toilettendeckel, Schalter an Rollos, Handläufe an Treppengeländern oder in Aufzügen, allgemein genutzte Tastaturen, PC- Mäuse, Telefonhörer etc.) arbeitstäglich zu reinigen Ferner wurde festgelegt, dass sämtliche Handkontaktflächen im Zuge der Reinigung auch zu desinfizieren sind. In den Kitas wird die Reinigung nach bisherigem Standard durchgeführt, d.h. die Gruppenräume, Verkehrsflächen und Toiletten werden täglich gereinigt; in Verwaltungsobjekten werden die Büros zweimal wöchentlich, die Verkehrsflächen und Toiletten täglich gereinigt. Frage 2. Wie erfolgt die Vergütung der zusätzlich abgerufenen Reinigungsleistungen (tägliche Wischdesinfektion bzw. Dekontamination von Kontaktflächen wie Tür- und Schrankgriffen, Tischflächen etc.)? Auf welcher Grundlage erfolgt ggf. die Berechnung der genauen Höhe des Mehraufwands und wie die vertragliche Umsetzung?Seite 1 von 3 Seite 2 Antwort: 2 Der Mehraufwand für die Desinfektionsreinigung ist von den Reinigungskräften arbeitstäglich zu dokumentieren und wird nach tatsächlichem Aufwand auf Basis des vertraglich vereinbarten Stundenverrechnungssatzes der Unterhaltsreinigung zzgl. Desinfektionsmittel gesondert vergütet. Frage 3 Ist sichergestellt, dass bei den geänderten Rahmenbedingungen die zusätzliche Arbeitszeit in den Objekten durch Reinigungskräfte individuell notiert und festgehalten werden? Antwort: 3 Die Reinigungskräfte sind unabhängig der aktuellen Situation in allen Objekten dazu verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit im Rahmen eines Anwesenheitstableaus zu dokumentieren. Zusätzlich wurden alle Firmen angewiesen, eine tägliche Dokumentation der durchgeführten Reinigungsmehraufwendungen durchzuführen. Frage 4. Wie wird sichergestellt, dass die Vorgaben des Schulministeriums NRW vollumfänglich umgesetzt werden (bspw. die tägliche Wischdesinfektion aller Händekontaktflächen)? Sind entsprechende Verbrauchsmaterialien (Wischdesinfektion) ausreichend vorhanden? Antwort: 4 Die unter Punkt 1 benannten Reinigungsleistungen werden täglich durch die Hausmeister bzw. stichprobenartig durch die städtischen Reinigungskontrolleure überprüft. Die Bereitstellung sämtlicher Verbrauchsmaterialien für die durchzuführenden Reinigungen obliegt der jeweiligen Reinigungsfirma. Die zu verwendenden Materialien sind bei den Firmen in ausreichender Menge vorhanden. Frage 5. Bisher galt ein Raum als gereinigt, wenn mindestens 50% der Reinigungsleistung erbracht wurde (Erfüllungsgrad 50%). Findet diese Regelung weiterhin jeweils für Normalleistungen und zusätzliche Reinigungen trotz der kritischeren Bedingungen Anwendung? Begründung Antwort: 5 Eine Regelung, wonach die Reinigungsleistung vertraglich bereits dann erfüllt war, wenn lediglich 50 Prozent der zu reinigenden Fläche bearbeitet wurde, hat zu keinem Zeitpunkt bestanden, denn die Reinigung hat stets so zu erfolgen, dass sich jeder gereinigte Raum in einem optisch und hygienisch einwandfreien Zustand befindet. Die tägliche Reinigung (Normalleistungen) wird nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung durchgeführt. Die Abnahme der Reinigung erfolgt am darauffolgenden Tag durch den Hausmeister. Festgestellte Mängel werden unmittelbar mit der Objektleitung kommuniziert. Sollte die Reinigungsfirma imSeite 2 von 3 Seite 3 Rahmen der Nacherfüllungsmöglichkeit festgestellte Mängel nicht beseitigen, erfolgt eine schriftliche Mängelanzeige beim SGB. Die Erbringung der zusätzlichen Desinfektionsreinigung der Handkontaktflächen zu 100 % in Schulen wird anhand von Reinigungsprotokollen seitens der Reinigungsfirma arbeitstäglich dokumentiert. Die Vordrucke sind objektbezogen auszufüllen, täglich von der Reinigungskraft, Vorarbeiter, oder der Objektleitung zu unterschreiben und vom zuständigen Hausmeister zu kontrollieren. Stichprobenartig werden die Desinfektionsreinigungen durch die Reinigungskontrolleure des SGB zusätzlich begleitet und kontrolliert. Bisher gibt es keine Anhaltspunkte, dass die Desinfektionsreinigung nicht zu 100 % durchgeführt wird. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de