200773 · Kleine Anfrage
Umsetzung der Vorgaben zu Hygienemaßnahmen und zum Infektionsschutz in der Gebäudereinigung
Kerndaten
- Nummer
- 200773
- Art
- Kleine Anfrage
- Veröffentlicht
- 30.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.899 Zeichen)
Kleine Anfrage öffentlich 200773 Fragesteller/in: David Rupp Dr. Michael Faber DIE LINKE Gesamtfraktion Umsetzung der Vorgaben zu Hygienemaßnahmen und zum Infektionsschutz in der Gebäudereinigung Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Fragestellung 1. Seit Wiederöffnung der Schulen für bestimmte Jahrgänge gelten strenge Hygienevorgaben des NRW-Schulministeriums, die auch besondere Standards für die Sauberkeit in den Schulen implizieren (vgl. Link). Wie setzt das SGB diese Vorgaben um und welche Maßnahmen und Reinigungsvorgaben hinsichtlich des Infektionsrisikos durch potentiell kontaminierte Kontaktflächen finden in anderen städtischen Gebäuden wie bspw. Kitas oder Verwaltungsgebäuden Anwendung? 2. Wie erfolgt die Vergütung der zusätzlich abgerufenen Reinigungsleistungen (tägliche Wischdesinfektion bzw. Dekontamination von Kontaktflächen wie Tür- und Schrankgriffen, Tischflächen etc.)? Auf welcher Grundlage erfolgt ggf. die Berechnung der genauen Höhe des Mehraufwands und wie die vertragliche Umsetzung? 3. Ist sichergestellt, dass bei den geänderten Rahmenbedingungen die zusätzliche Arbeitszeit in den Objekten durch Reinigungskräfte individuell notiert und festgehalten werden? 4. Wie wird sichergestellt, dass die Vorgaben des Schulministeriums NRW vollumfänglich umgesetzt werden (bspw. Die tägliche Wischdesinfektion aller Händekontaktflächen)? Sind entsprechende Verbrauchsmaterialien (Wischdesinfektion) ausreichend vorhanden? 5. Bisher galt ein Raum als gereinigt, wenn mindestens 50% der Reinigungsleistung erbracht wurde (Erfüllungsgrad 50%). Findet diese Regelung weiterhin jeweils für Normalleistungen und zusätzliche Reinigungen trotz der kritischeren Bedingungen Anwendung? Begründung Der Arbeitsaufwand der Gebäudereinigung erhöht sich durch Umsetzung der Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz in Schulgebäuden drastisch. Die gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin undSeite 1 von 2 Seite 2 Präventivmedizin (GHUP) und des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BVÖGD) zu Präventivmaßnahmen und Rahmenbedingungen bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs v. 18.04.2020[1](oder sh. a. Hygieneanforderungen des NRW- Schulministeriums) beinhaltet umfangreiche Vorgaben für die tägliche Unterhaltsreinigung. So müssen beispielsweise sämtliche Kontaktflächen (z.B. gemeinsam benutze Tastaturen, Sanitäranlagen, Türkliniken, Schrankgriffe und Treppenläufe aber u.U. auch Lehnen und Sitzflächen von Stühlen) täglich wischdesinfiziert werden. Hinzu kommt, dass die Stühle wegen der Reinigung der Tischoberflächen nicht auf die Tische gestellt werden können und sich die Bodenreinigung dadurch deutlich zeitintensiver gestaltet. Der so entstehende Mehraufwand muss den Reinigungskräften nach tatsächlichem Zeitaufwand entlohnt werden. Zudem ist davon auszugehen, dass Leistungswerte, die bereits zu Ausschreibungszeitpunkt aus Sicht der Fragesteller realitätsfern kalkuliert waren, unter den geänderten Rahmenbedingungen hinfällig sind. Bereits in der Vergangenheit kam es regelmäßig zu Reinigungsmängeln. Daher ist aus Sicht der Fragesteller fraglich, ob die Hygienevorgaben in vollem Umfang von allen beauftragten Reinigungsunternehmen auch korrekt und umfassend umgesetzt werden. Es stellt sich außerdem die Frage, auf welcher Grundlage der Reinigungspreis berechnet wird und ob eine umfassende Umsetzung unter Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und der erforderlichen Hygienestandards sichergestellt wird. [1] Vgl. Handlungsempfehlungen für Gesundheitsämter für die infektionshygienische Überwachung der Durchführung von Schulprüfungen und zum Wiederbeginn des Schulbetriebes. Gemeinsame Stellungnahme. Link: https://www.ghup.de/wp- content/uploads/2020/04/Stellungnahme_Schulbetrieb1.pdf Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de