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200773 · Kleine Anfrage

Umsetzung der Vorgaben zu Hygienemaßnahmen und zum Infektionsschutz in der Gebäudereinigung

Nummer
200773
Art
Kleine Anfrage
Veröffentlicht
30.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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  1. 200773-1 Umsetzung der Vorgaben zu Hygienemaßnahmen und zum Infektionsschutz in der Gebäudereinigung

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Kleine Anfrage
öffentlich
200773
Fragesteller/in:
David Rupp
Dr. Michael Faber
DIE LINKE Gesamtfraktion
Umsetzung der Vorgaben zu Hygienemaßnahmen
und zum Infektionsschutz in der Gebäudereinigung
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Seit Wiederöffnung der Schulen für bestimmte Jahrgänge gelten
strenge Hygienevorgaben des NRW-Schulministeriums, die auch
besondere Standards für die Sauberkeit in den Schulen implizieren (vgl.
Link). Wie setzt das SGB diese Vorgaben um und welche Maßnahmen
und Reinigungsvorgaben hinsichtlich des Infektionsrisikos durch
potentiell kontaminierte Kontaktflächen finden in anderen städtischen
Gebäuden wie bspw. Kitas oder Verwaltungsgebäuden Anwendung?
2. Wie erfolgt die Vergütung der zusätzlich abgerufenen Reinigungsleistungen
(tägliche Wischdesinfektion bzw. Dekontamination von Kontaktflächen wie
Tür- und Schrankgriffen, Tischflächen etc.)? Auf welcher Grundlage erfolgt ggf.
die Berechnung der genauen Höhe des Mehraufwands und wie die
vertragliche Umsetzung?
3. Ist sichergestellt, dass bei den geänderten Rahmenbedingungen die
zusätzliche Arbeitszeit in den Objekten durch Reinigungskräfte individuell
notiert und festgehalten werden?
4. Wie wird sichergestellt, dass die Vorgaben des Schulministeriums NRW
vollumfänglich umgesetzt werden (bspw. Die tägliche Wischdesinfektion aller
Händekontaktflächen)? Sind entsprechende Verbrauchsmaterialien
(Wischdesinfektion) ausreichend vorhanden?
5. Bisher galt ein Raum als gereinigt, wenn mindestens 50% der
Reinigungsleistung erbracht wurde (Erfüllungsgrad 50%). Findet diese
Regelung weiterhin jeweils für Normalleistungen und zusätzliche Reinigungen
trotz der kritischeren Bedingungen Anwendung?
Begründung
Der Arbeitsaufwand der Gebäudereinigung erhöht sich durch Umsetzung der
Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz in Schulgebäuden drastisch. Die
gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für
Krankenhaushygiene (DGKH), der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin undSeite 1 von 2

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Präventivmedizin (GHUP) und des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte
des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BVÖGD) zu Präventivmaßnahmen
und Rahmenbedingungen bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs v.
18.04.2020[1](oder sh. a. Hygieneanforderungen des NRW-
Schulministeriums) beinhaltet umfangreiche Vorgaben für die tägliche
Unterhaltsreinigung. So müssen beispielsweise sämtliche Kontaktflächen (z.B.
gemeinsam benutze Tastaturen, Sanitäranlagen, Türkliniken, Schrankgriffe und
Treppenläufe aber u.U. auch Lehnen und Sitzflächen von Stühlen) täglich
wischdesinfiziert werden. Hinzu kommt, dass die Stühle wegen der Reinigung
der Tischoberflächen nicht auf die Tische gestellt werden können und sich die
Bodenreinigung dadurch deutlich zeitintensiver gestaltet.
Der so entstehende Mehraufwand muss den Reinigungskräften nach
tatsächlichem Zeitaufwand entlohnt werden. Zudem ist davon auszugehen,
dass Leistungswerte, die bereits zu Ausschreibungszeitpunkt aus Sicht der
Fragesteller realitätsfern kalkuliert waren, unter den geänderten
Rahmenbedingungen hinfällig sind. Bereits in der Vergangenheit kam es
regelmäßig zu Reinigungsmängeln. Daher ist aus Sicht der Fragesteller fraglich,
ob die Hygienevorgaben in vollem Umfang von allen beauftragten
Reinigungsunternehmen auch korrekt und umfassend umgesetzt werden.
Es stellt sich außerdem die Frage, auf welcher Grundlage der Reinigungspreis
berechnet wird und ob eine umfassende Umsetzung unter Einhaltung der
Arbeitnehmerrechte und der erforderlichen Hygienestandards sichergestellt
wird.
[1] Vgl. Handlungsempfehlungen für Gesundheitsämter für die infektionshygienische
Überwachung der Durchführung von Schulprüfungen und zum Wiederbeginn des
Schulbetriebes. Gemeinsame Stellungnahme. Link: https://www.ghup.de/wp-
content/uploads/2020/04/Stellungnahme_Schulbetrieb1.pdf
Anlage/n
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