200769 · Beschlussvorlage
Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in Bonn-Endenich im Quartier West-Side
Kerndaten
- Nummer
- 200769
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200769 Der Oberbürgermeister Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in Bonn-Endenich im Quartier West-Side Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.05.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertages-einrichtung „Quartier West-Side“ in Bonn-Endenich wird der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH übertragen. Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt. 2. Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH erhält ab Inbetriebnahme (Anm.: bauliche Fertigstellung frühestens im Oktober 2021) einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage des novellierten KiBiz NW, § 36 Abs. 3 in Höhe von 92,2% %. 3. Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH wird die Kindertageseinrichtung als ökumenischer Kindergarten in enger Kooperation mit der kath. Kirchengemeinde St. Maria Magdalena u. Christi Auferstehung und der Evangelischen Trinitatiskirchengemeinde betreiben. 4. Die Liegenschaft wird im Rahmen einer Untervermietung durch das städt. Gebäudemanagement an den Träger für die Zwecke des Betriebes einer Kindertageseinrichtung auf Basis der gesetzlichen Fördermöglichkeiten des KiBiz und der DVO KiBiz vermietet. 5. Die refinanzierbaren Betriebskosten nach KiBiz setzen sich zusammen aus den Kindpauschalen sowie einer Mietpauschale nach DVO KiBiz, §§ 6 und 7. 6. Die Möblierung und Beschaffung sonstiger Einrichtungsgegenstände für die 4 Gruppen erfolgt in Eigenregie durch die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH. Hierfür ist eineSeite 1 von 13 Seite 2 Weiterbewilligung von investiven Zuschüssen zur Schaffung neuerU 6 Betreuungsplätze möglich. 7. Haushaltsmittel zur Förderung der Betriebskosten werden in der Vorbereitung zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2021/2022 bereitgestellt werden. Begründung Die Verwaltung wurde durch Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 30.03.2017 (DS-Nr.1710173) beauftragt, Gespräche mit der Vorhabenträgerin (Instone Real Estate) bezüglich der Errichtung einer bis zu acht Gruppen großen neuen Kindertageseinrichtung zu führen und die Trägerschaft im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren zu vergeben. Aktuell ist die bauliche Fertigstellung der viergruppigen Einrichtung für Oktober 2021 anvisiert. Hinweis: Bei Veränderung der örtlichen Bedarfssituation ist die Errichtung einer 2. viergruppigen Einrichtung zu klären. Eine Festlegung der vorzuhaltenden Gruppenstruktur ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Diese wird - in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung – gemeinsamen mit dem Träger der Einrichtung im Rahmen der Planungen für das Kindergartenjahr 2021/2022 abgestimmt. Bereits bei der ersten Vorstellung des Projektes zeigten die beiden ortsansässigen Kirchengemeinden St. Maria Magdalena und Christi Auferstehung und die Evangelische Trinitatiskirchengemeinde großes Interesse an der Mitgestaltung einer Neuentwicklung des Areals und äußerten den Wunsch, sich aktiv in das gesellschaftliche Miteinander einbringen zu wollen. Dieses gemeinsame Interesse, neue Wege zu beschreiten, gründet in der langjährigen ökumenischen Partnerschaftsvereinbarung der beiden Kirchengemeinden. Bestärkt durch bestehende positive Erfahrungen der beiden Kooperationspartner in der gemeinsamen ökumenischen Gemeindearbeit wurde durch die Entscheidungsgremien der beiden Kirchengemeinden der Grundsatzentschluss gefasst, nicht getrennt voneinander zu agieren, sondern neben einer Quartiersbegleitung auch eine ökumenische Trägerschaft für die neue Kindertageseinrichtung anzustreben und sich initiativ dafür zu bewerben. In ersten Sondierungsgesprächen wurde allerdings deutlich, dass weder die Übernahme durch eine der beiden Kirchengemeinden inklusive des Abschlusses einer Kooperationsvereinbarung mit der anderen Kirchengemeinde noch die Gründung eines neuen Trägers der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII zielführend sein würde. Darum wurde ein Kooperationspartner gesucht, der als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe die Trägerschaft übernehmen könnte.Seite 2 von 13 Seite 3 Mit der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH konnte ein solch versierter Kooperationspartner gewonnen werden, der die ökumenischen Werte und die Mitverantwortung für das gesellschaftliche Leben im Sinne der ökumenischen Partnerschaftsvereinbarung verkörpert. Im März 2020 hat sich die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH in enger Kooperation mit den beiden Kirchengemeinden initiativ um die Übernahme der Trägerschaft beworben. Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH ist ein Trägerverbund, der karitative Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen betreut. Dies sind Seniorenzentren, Pflegedienste, Krankenhäuser und Jugendhilfeeinrichtungen, die eng miteinander vernetzt sind. Seit fast 25 Jahren besitzt die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII und ist über den Caritasverband einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen. Aktuell werden an den verschiedenen Standorten acht Kindertageseinrichtungen betrieben. Bis 2021 ist der Ausbau von bis zu sechs weiteren Kindertageseinrichtungen geplant. Die gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH erfüllt die grundsätzlich gestellten Anforderungen Ausrichtung der Einrichtung als Stadtteil-Kita für alle Kinder Orientierung an der Idee der Kita als Bildungseinrichtung mit dem Auftrag zur Chancengerechtigkeit beizutragen und Vernetzung mit anderen Institutionen in besonderer Weise. Das vorliegende Konzept ist nicht nur stringent aufgebaut und in sich schlüssig, sondern stellt auch dar, dass bereits vorhandene Netzwerke im Stadtteil genutzt werden können und sollen. Die Kooperationsvereinbarung der beiden Kirchengemeinden bildet hierfür eine solide Basis. Die Kindertageseinrichtung wird als Stärkung und Unterstützung der Familien und damit als „Teil der sozialräumlichen Infrastruktur zur Versorgung von Kindern“ verstanden. Dabei wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass Kinder „aller Kulturen und Konfessionen“ betreut werden sollen. Der Träger weist ausdrücklich darauf hin, dass er sich frühestmöglich um eine Förderung als Familienzentrum NRW bewerben möchte, falls ihm die Trägerschaft zugesprochen werden sollte. Dies unterstreicht nach Auffassung der Verwaltung die Ernsthaftigkeit des Anspruchs, eine „Stadtteilkita“ zu werden. Die Bedeutung der Kita als eigenständige Bildungseinrichtung wird in dem vorliegenden Konzept überzeugend dargelegt. Dabei wird eine auf Inklusion und Partizipation ausgerichtete Haltung als Grundlage allen pädagogischen Handelns deutlich: „Wir blicken auf die gesamte Persönlichkeit des Kindes und nicht auf defizitäre Seiten. Wir bestärken alle Kinder in Selbstbestimmung und Partizipation unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen, ihrer sozialen, kulturellen oder ethnischen Herkunft oder ihrer Nationalität.“ EsSeite 3 von 13 Seite 4 besteht also eine „Selbstverpflichtung“ dass die Kita für Kinder aller Kulturen und Konfessionen des Stadtteils offen sein soll. Als pädagogische Haltung wird beschrieben, dass Verschiedenheit als Bereicherung erlebt wird und sich die Fachkräfte sich als Mitlernende Kinder verstehen. Die Bildungsbereiche sind im Rahmenkonzept abgedeckt. Dieses beschreibt zu allen Bereichen grundsätzliche Anforderungen an die pädagogische Praxis, die den Rahmen für die Ausgestaltung in der einrichtungsspezifischen Konzeption bieten. Der Träger verfügt über ein eigenes Qualitätsmanagement und entwickelt das pädagogische Gesamtkonzept unter Begleitung einer externen, freiberuflichen Weiterbildungsreferentin für Kindertagesstätten kontinuierlich weiter. Insgesamt konnte sowohl das vorgelegte Konzept als auch die innovative Kooperation gerade für diesen Standort überzeugen. Es wird daher vorgeschlagen, der gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH die Trägerschaft für die neue Kita im Quartier West-Side zu übertragen, ohne dass ein weiteres Interessenbekundungsverfahren eingeleitet wird. Anlage/n 1 Bewerbungsunterlagen WestSide (öffentlich)Seite 4 von 13 Seite 5 von 13 Seite 6 von 13 Seite 7 von 13 Seite 8 von 13 Seite 9 von 13 Seite 10 von 13 Seite 11 von 13 Seite 12 von 13 Seite 13 von 13
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de