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200769 · Beschlussvorlage

Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in Bonn-Endenich im Quartier West-Side

Nummer
200769
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.05.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 200769-1 AA Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in Bonn-Endenich im Quartier West-Side Antrag zur Vorlage 200769

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Beschlussvorlage
öffentlich
200769
Der Oberbürgermeister
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Trägerschaft über die neue viergruppige
Kindertageseinrichtung in Bonn-Endenich im
Quartier West-Side
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.05.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertages-einrichtung
„Quartier West-Side“ in Bonn-Endenich wird der Gemeinnützigen
Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH übertragen. Die
Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis
durch das Landesjugendamt.
2. Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH
erhält ab Inbetriebnahme (Anm.: bauliche Fertigstellung frühestens im
Oktober 2021) einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der
Einrichtung auf Grundlage des novellierten KiBiz NW, § 36 Abs. 3 in
Höhe von 92,2% %.
3. Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH
wird die Kindertageseinrichtung als ökumenischer Kindergarten in enger
Kooperation mit der kath. Kirchengemeinde St. Maria Magdalena u.
Christi Auferstehung und der Evangelischen Trinitatiskirchengemeinde
betreiben.
4. Die Liegenschaft wird im Rahmen einer Untervermietung durch das
städt. Gebäudemanagement an den Träger für die Zwecke des
Betriebes einer Kindertageseinrichtung auf Basis der gesetzlichen
Fördermöglichkeiten des KiBiz und der DVO KiBiz vermietet.
5. Die refinanzierbaren Betriebskosten nach KiBiz setzen sich zusammen
aus den Kindpauschalen sowie einer Mietpauschale nach DVO KiBiz, §§
6 und 7.
6. Die Möblierung und Beschaffung sonstiger Einrichtungsgegenstände für
die 4 Gruppen erfolgt in Eigenregie durch die Gemeinnützige
Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH. Hierfür ist eineSeite 1 von 13

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Weiterbewilligung von investiven Zuschüssen zur Schaffung neuerU 6
Betreuungsplätze möglich.
7. Haushaltsmittel zur Förderung der Betriebskosten werden in der
Vorbereitung zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2021/2022
bereitgestellt werden.
Begründung
Die Verwaltung wurde durch Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom
30.03.2017 (DS-Nr.1710173) beauftragt, Gespräche mit der Vorhabenträgerin
(Instone Real Estate) bezüglich der Errichtung einer bis zu acht Gruppen
großen neuen Kindertageseinrichtung zu führen und die Trägerschaft im
Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren zu vergeben.
Aktuell ist die bauliche Fertigstellung der viergruppigen Einrichtung für Oktober
2021 anvisiert.
Hinweis: Bei Veränderung der örtlichen Bedarfssituation ist die Errichtung einer
2. viergruppigen Einrichtung zu klären.
Eine Festlegung der vorzuhaltenden Gruppenstruktur ist zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht erfolgt. Diese wird - in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung –
gemeinsamen mit dem Träger der Einrichtung im Rahmen der Planungen für
das Kindergartenjahr 2021/2022 abgestimmt.
Bereits bei der ersten Vorstellung des Projektes zeigten die beiden
ortsansässigen Kirchengemeinden St. Maria Magdalena und Christi
Auferstehung und die Evangelische Trinitatiskirchengemeinde großes
Interesse an der Mitgestaltung einer Neuentwicklung des Areals und äußerten
den Wunsch, sich aktiv in das gesellschaftliche Miteinander einbringen zu
wollen. Dieses gemeinsame Interesse, neue Wege zu beschreiten, gründet in
der langjährigen ökumenischen Partnerschaftsvereinbarung der beiden
Kirchengemeinden.
Bestärkt durch bestehende positive Erfahrungen der beiden
Kooperationspartner in der gemeinsamen ökumenischen Gemeindearbeit
wurde durch die Entscheidungsgremien der beiden Kirchengemeinden der
Grundsatzentschluss gefasst, nicht getrennt voneinander zu agieren, sondern
neben einer Quartiersbegleitung auch eine ökumenische Trägerschaft für die
neue Kindertageseinrichtung anzustreben und sich initiativ dafür zu bewerben.
In ersten Sondierungsgesprächen wurde allerdings deutlich, dass weder die
Übernahme durch eine der beiden Kirchengemeinden inklusive des
Abschlusses einer Kooperationsvereinbarung mit der anderen
Kirchengemeinde noch die Gründung eines neuen Trägers der freien
Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII zielführend sein würde.
Darum wurde ein Kooperationspartner gesucht, der als anerkannter Träger der
freien Jugendhilfe die Trägerschaft übernehmen könnte.Seite 2 von 13

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Mit der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH
konnte ein solch versierter Kooperationspartner gewonnen werden, der die
ökumenischen Werte und die Mitverantwortung für das gesellschaftliche Leben
im Sinne der ökumenischen Partnerschaftsvereinbarung verkörpert. Im März
2020 hat sich die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe
mbH in enger Kooperation mit den beiden Kirchengemeinden initiativ um die
Übernahme der Trägerschaft beworben.
Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH ist ein
Trägerverbund, der karitative Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen betreut.
Dies sind Seniorenzentren, Pflegedienste, Krankenhäuser und
Jugendhilfeeinrichtungen, die eng miteinander vernetzt sind. Seit fast 25 Jahren
besitzt die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH die
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII und ist
über den Caritasverband einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen. Aktuell werden an den verschiedenen Standorten acht
Kindertageseinrichtungen betrieben. Bis 2021 ist der Ausbau von bis zu sechs
weiteren Kindertageseinrichtungen geplant.
Die gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH erfüllt die
grundsätzlich gestellten Anforderungen
 Ausrichtung der Einrichtung als Stadtteil-Kita für alle Kinder
 Orientierung an der Idee der Kita als Bildungseinrichtung mit dem
Auftrag zur Chancengerechtigkeit beizutragen
 und Vernetzung mit anderen Institutionen
in besonderer Weise. Das vorliegende Konzept ist nicht nur stringent aufgebaut
und in sich schlüssig, sondern stellt auch dar, dass bereits vorhandene
Netzwerke im Stadtteil genutzt werden können und sollen. Die
Kooperationsvereinbarung der beiden Kirchengemeinden bildet hierfür eine
solide Basis.
Die Kindertageseinrichtung wird als Stärkung und Unterstützung der Familien
und damit als „Teil der sozialräumlichen Infrastruktur zur Versorgung von
Kindern“ verstanden. Dabei wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass Kinder
„aller Kulturen und Konfessionen“ betreut werden sollen.
Der Träger weist ausdrücklich darauf hin, dass er sich frühestmöglich um eine
Förderung als Familienzentrum NRW bewerben möchte, falls ihm die
Trägerschaft zugesprochen werden sollte. Dies unterstreicht nach Auffassung
der Verwaltung die Ernsthaftigkeit des Anspruchs, eine „Stadtteilkita“ zu
werden.
Die Bedeutung der Kita als eigenständige Bildungseinrichtung wird in dem
vorliegenden Konzept überzeugend dargelegt. Dabei wird eine auf Inklusion
und Partizipation ausgerichtete Haltung als Grundlage allen pädagogischen
Handelns deutlich: „Wir blicken auf die gesamte Persönlichkeit des Kindes und
nicht auf defizitäre Seiten. Wir bestärken alle Kinder in Selbstbestimmung und
Partizipation unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen, ihrer
sozialen, kulturellen oder ethnischen Herkunft oder ihrer Nationalität.“ EsSeite 3 von 13

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besteht also eine „Selbstverpflichtung“ dass die Kita für Kinder aller Kulturen
und Konfessionen des Stadtteils offen sein soll. Als pädagogische Haltung wird
beschrieben, dass Verschiedenheit als Bereicherung erlebt wird und sich die
Fachkräfte sich als Mitlernende Kinder verstehen.
Die Bildungsbereiche sind im Rahmenkonzept abgedeckt. Dieses beschreibt zu
allen Bereichen grundsätzliche Anforderungen an die pädagogische Praxis, die
den Rahmen für die Ausgestaltung in der einrichtungsspezifischen Konzeption
bieten. Der Träger verfügt über ein eigenes Qualitätsmanagement und
entwickelt das pädagogische Gesamtkonzept unter Begleitung einer externen,
freiberuflichen Weiterbildungsreferentin für Kindertagesstätten kontinuierlich
weiter.
Insgesamt konnte sowohl das vorgelegte Konzept als auch die innovative
Kooperation gerade für diesen Standort überzeugen. Es wird daher
vorgeschlagen, der gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu
Olpe mbH die Trägerschaft für die neue Kita im Quartier West-Side zu
übertragen, ohne dass ein weiteres Interessenbekundungsverfahren eingeleitet
wird.
Anlage/n
1 Bewerbungsunterlagen WestSide (öffentlich)Seite 4 von 13

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Datenstand: 02.11.2026, 22:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de