200761 · Beschlussvorlage
Vorvertrag Verkauf Grundstück Alter Schlachthof
Kerndaten
- Nummer
- 200761
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 200761 Der Oberbürgermeister Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Vorvertrag Verkauf Grundstück Alter Schlachthof Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 26.05.2020 Empfehlung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Anhörung Rat 18.06.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der umfangreichen Abstimmung zwischen den SWB und der Verwaltung konnte die Vorlage leider nicht rechtzeitig vorgelegt werden. Die Verwaltung möchte dem Wunsch der SWB entsprechen, noch vor der Sommerpause einen Ratsbeschluss über einen notariellen Vorvertrag zu erhalten. Dieser würde es den SWB ermöglichen, die Verhandlungen mit dem Nachbareigentümer zeitnah mit einer Verbindlichkeit fortführen zu können. Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen notariellen Vorvertrag mit den Stadtwerken Bonn (SWB oder einer Tochtergesellschaft), Theaterstr. 24, 53111 Bonn zum Verkauf der Grundstücke Gemarkung Bonn, Flur 40 Nrn. 457, 484 und 418, zusammen 28.661 m² groß, Immenburgstraße 20, 53111 Bonn mit den folgenden Maßgaben abzuschließen: Im notariellen Vorvertrag wird ein vorläufiger Kaufpreis von 150,- €/m², insgesamt also 4.299.150,--€ angenommen. Dieser vorläufige Kaufpreis entspricht der Wertermittlung der Bewertungsabteilung des Amtes für Bodenmanagement und Geoinformation ohne Berücksichtigung der Aufbauten bzw. der Kosten für die Niederlegung und Entsorgung und ohne Berücksichtigung eines möglichen Entwicklungspotentials des Grundstücks. Für die noch zu ermittelnden Kosten der Niederlegung der Bestandsgebäude inkl. der Entsorgung des eventuell kontaminierten Abbruchmaterials und der erforderlichen Sanierung des Altstandorts werden durch die Stadt Bonn Gutachten in Auftrag gegeben. Die SWB werden an der Erarbeitung der Inhalte der hierzu erforderlichen Ausschreibungen beteiligt. Der tatsächlich zu zahlende Kaufpreis wird erst im späteren Grundstückskaufvertrag festgelegt. Der endgültige Kaufpreis ist das Ergebnis der Verkehrswertermittlung unter Berücksichtigung derSeite 1 von 6 Seite 2 gutachterlich festgestellten Altlasten-, Sanierungs- und Rückbaukosten. Eine Beteiligung an Mehrkosten für über die Erkenntnisse aus den Gutachten hinausgehenden Altlastenentsorgungs- oder Rückbaukosten erfolgt nur in Höhe eines noch festzusetzenden Höchstbetrags. Dieser Höchstbetrag wird maximal der festgestellte Verkehrswert sein. Dies dient einer sachgerechten Risikoverteilung, weil sowohl Belastungen mit Altlasten, als auch Rückbaukosten bei der Ermittlung des Verkehrswertes berücksichtigt werden und daher, wenn belastetes Material vorgefunden wird, welches in den Gutachten nicht berücksichtigt wurde, der tatsächliche Grundstückswert auch entsprechend niedriger ist. Die SWB verpflichten sich zu einer Projektentwicklung im Bereich des Innovationsdreiecks zwischen Bahngleisen, Immenburgstraße und Am Dickobskreuz. Dabei wird sich die künftige Nutzung an der Umgebungsbebauung orientieren. In Abstimmung mit der Stadt sollen vorrangig folgende neue Nutzungen realisiert werden: CO2-Minderungsanlage für die MVA Wertstoffhof für die BonnOrange Bauhof für das Tiefbauamt Kompetenzzentrum für Popkultur inkl. Veranstaltungshalle Parkhaus Büroflächen mit einer Nutzung unter Würdigung der Sicherung der MVA und des Heizkraftwerkes Die SWB haben innerhalb von 10 Jahren nach Eigentumsübergang die Grundstücke im Innovationsdreieck einer Nutzung entsprechend den Ratsvorgaben zuzuführen. Diese Verpflichtung ist mit einem Rückkaufsrecht und einer möglichen Vertragsstrafe für die Bundesstadt Bonn abzusichern. In dem Kaufvorvertrag ist eine Verpflichtung aufzunehmen, eine noch zu spezifizierende Fläche für ein Kompetenzzentrum für Popkultur inklusive Veranstaltungshalle vorzusehen. Diese Fläche ist zunächst der Westwerk KG i.Gr. zu einem ortsüblichen Pachtzins anzubieten. Auch dies ist mit einem Rückkaufsrecht für die durch das Kompetenzzentrum benötigte Teilfläche abzusichern. Die Verrichtungsboxen und die Anbahnungszone werden verlagert. Im Zuge der Gesamtentwicklung sorgen die SWB dafür, dass im Bereich des Innovationsdreiecks Flächen für den Straßenstrich (Anbahnungs- und Verrichtungsgelände) zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist nach dem heutigen Konzept eine Fläche im nordwestlichen Bereich auf dem heutigen Privatgelände vorgesehen. Im Rahmen der abschließenden Kaufvertragsverhandlungen wird auch zu klären sein, auf wessen Kosten die Verlagerung der Verrichtungsboxen und zu welchen Konditionen eine Überlassung der Flächen an die Stadt Bonn und BonnOrange oder verbundene Unternehmen erfolgt. Es ist eine Nachzahlungsklausel zu vereinbaren: Sofern innerhalb von 10 Jahren ab Eigentumsumschreibung eine höherwertige Nutzung realisiertSeite 2 von 6 Seite 3 wird, z.B. durch Schaffung von Planungsrecht oder Erteilung einer Baugenehmigung, die eine höherwertige Nutzung als in der Bewertung zum Zeitpunkt des Kaufvertrags-abschlusses zugrunde gelegt ist, erlaubt, verpflichtet sich die SWB eine Kaufpreisnachzahlung zu leisten. Die Nachzahlung beträgt 50% der gutachterlich festgestellten Wertsteigerung, sofern dies rechtlich zulässig ist. Eine Beteiligung der Bundesstadt Bonn an den Planungskosten erfolgt nicht. Für die Innovationsachse (Erweiterung und Gestaltung der Immenburgstraße) ist eine noch festzulegende Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 457 vor der heutigen Einfriedung von einer Bebauung freizuhalten. Im Falle des Ausbaus der Immenburgstraße ist die Teilfläche zum letztlich vereinbarten Kaufpreis an die Stadt zurück zu übertragen. Zur Sicherung der langfristigen Perspektive des Gewerbestandortes ist eine von der Immenburgstraße ausgehende Erschließung sowohl der hinterliegenden Gewerbeflächen als auch der vorne liegenden Gewerbeflächen von hinten unter Berücksichtigung der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit dieser Erschließung vertraglich abzusichern. 2. Der Ratsbeschluss aus dem Jahr 2015 über die Vergabe eines Erbbaurechts an die Westwerk Entwicklung KG i.Gr. wird aufgehoben (Ds.-Nr. 1511371). 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Bezirksregierung eine Änderungs der Sperrbezirksverordnung vorzubereiten. Begründung Die Vorlage DS-Nr. 200209 Verhandlungsauftrag Schlachthof wurde vom Hauptausschuss anstelle des Rates in der Sitzung am 07.05.2020 beschlossen. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.03.2020 einem Verhandlungsauftrag mit den SWB bereits zugestimmt. Auch die BV Bonn hat in ihrer Sitzung vom 21.04.2020 ein positives Votum abgegeben. Da die Sitzungen der politischen Gremien nicht stattgefunden haben, die SWB aber an einem baldigen Vertragsabschluss interessiert sind, hat die Verwaltung die Verhandlungen mit den SWB weitergeführt. Die SWB sind sehr daran interessiert, noch vor der Sommerpause über die Grundstücke verfügen zu können, damit die Projektentwicklung zeitnah erfolgen kann. Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Wunsch der SWB entsprochen werden. Da die Niederlegungs- und Entsorgungskosten sowie eventuelle altlastenbedingten Kosten derzeit noch nicht ermittelt wurden, schlägt die Verwaltung vor, zunächst mit den SWB einen notariellen Vorvertrag abzuschließen. Dies hat den Vorteil, dass die SWB nach Abschluss des Vorvertrags die Projektentwicklung zügig weiterführen kann. Sobald die gutachterlich ermittelten Kosten für die Niederlegung und Entsorgung vorliegen, kann nachSeite 3 von 6 Seite 4 Entscheidung der Ratsgremien ein entsprechender Kaufvertrag abgeschlossen werden. Die Verwaltung bereitet eine Ausschreibung zur gutachterlichen Ermittlung der Kosten für die Niederlegung der Aufbauten einschließlich Entsorgung sowie die ggfs. erforderliche Altlastenentfernung vor. Aufgrund der Ausschreibungserfordernis und des Umfangs der Arbeiten wird das Ergebnis dieser Kostenermittlung (Niederlegung, Entsorgung, Altlasten) leider nicht so rechtzeitig vorliegen, dass eine Beschlussfassung zu einem Verkauf unter Berücksichtigung dieser Zahlen noch im Sommer möglich ist. Das Ergebnis der Kostenermittlung wird Bestandteil der dem Kaufpreis zugrundeliegenden Wertermittlung. Eine nachträgliche Erstattung von Kosten entfällt, was aus Risikogesichtspunkten für die Stadt eine deutlich bessere Regelung darstellt. Im Verhandlungswege konnte die vollständige Abschöpfung einer möglichen Wertsteigerung des Bodens nicht erreicht werden. Es ist aber gelungen für den Fall einer nachträglichen Wertsteigerung eine Abschöpfung des Mehrerlöses in Höhe von 50 % zu verhandeln, was aus dem Konzerngedanken heraus und weil bei der aufwendigen Projektentwicklung auch die Interessen der Stadt insbesondere durch Einplanung der Flächenbedarfe für BonnOrange und das Tiefbauamt berücksichtigt werden, vertretbar ist. Die in der Vorlage DS.-NR. 200209 in der Begründung festgehaltenen Punkte gelten auch heute noch: Der Rat hat in seiner Sitzung vom 08.07.2019 beschlossen, mit den SWB Gespräche zu führen mit dem Ziel, für den Gesamtkonzern Stadt eine wirtschaftliche Gesamtlösung für die Freimachung des Grundstücks Alter Schlachthof und ggfs. erforderliche Altlastensanierung zu suchen. Die SWB sind nicht zur ausschließlichen Niederlegung und Entsorgung bereit, sondern möchten die Projektentwicklung für den Bereich des Innovationsdreiecks übernehmen. Sie haben mit dem Eigentümer des benachbarten, 63.414 m² großen Grundstücks, Gem. Bonn, Flur 40, Nr. 504, der Bauprojekte ehem. Güterbahnhof Bonn GmbH & Co.KG Gespräche geführt und nun einen Letter of Intent (LoI) zur gemeinsamen Entwicklung des Innovationsdreiecks vorgelegt. Die SWB wollen mit der Bauprojekt ehem. Güterbahnhof in einer gemeinsamen Gesellschaft (Arbeitstitel: Quartier Bonn.WestGmbH) eine städtebauliche Entwicklung entlang der Immenburgstraße unter Einbeziehung von Flächen der Bauprojekt ehem. Güterbahnhof und der SWB sowie des Schlachthofgrundstücks initiieren. Die Verwaltung und die SWB sind zudem der Auffassung, dass eine reine Niederlegung wirtschaftliche Nachteile hat und dass es aufgrund des langen Leerstandes des Geländes des Alten Schlachthofes und der bereits seit langem angestrebten Aufwertung des Areals Immenburgstraße empfehlenswert wäre, wenn stattdessen eine Projektentwicklung für die Niederlegung der Gebäude und eine Neubebauung entsprechend einem mit der Stadt Bonn noch abzustimmenden Konzept für das Gesamtareal des Innovationsdreiecks zwischen Bahngleisen Immenburgstraße und Am Dickobskreuz durchgeführt würde.Seite 4 von 6 Seite 5 Die SWB haben ihr Interesse am Erwerb des städtischen Schlachthofgrundstücks bekundet. Sie streben für das 28.661qm große städtische Grundstück östlich der MVA eine gewerbliche Nutzung an, ohne dass dabei die Absicht zur Neugestaltung des öffentlichen Raums (Masterplanprojekt Immenburgstraße) fallengelassen wird. Für die Ziele und Zwecke einer künftigen Planung „Entsorgungs- und Innovationsdreieck“ wird auf die Beschlussvorlage zum Verhandlungsauftrag DS Nr.: 200209 verwiesen. Das Grundstück ist mit einem Bodenwert von 3.353.337 EUR in der Bilanz verzeichnet. Für die Aufbauten ist in der Bilanz ein Wert von 3.513.024,35 EUR zum Stichtag 01.01.2020 verzeichnet, wobei dieser Wert aufgrund des abbruchreifen Zustands der Gebäude nicht realisiert werden kann. Der Grund und Boden sowie die dazugehörigen Aufbauten sind aufgrund der konkreten Verkaufsabsicht in das Umlaufvermögen umzubuchen. Unter Wahrung des Niederstwertprinzip ist der bilanzierte Wert der Aufbauten aufwandswirksam an den noch festzustellenden Verkehrswert anzupassen. Eine vorzunehmende Wertberichtigung ist auf Grund des sanierungsbedürftigen bzw. abbruchreifen Zustandes der Aufbauten unabhängig von dem Verkauf zu prüfen. Hieraus wird ein ergebniswirksamer, nicht finanzwirksamer Aufwand von maximal 3.513.024,35 EUR resultieren. Anlage/n 1 Plan Alter Schlachthof (öffentlich)Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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