200753-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Schadstoffmessungen im Außengelände des städtischen Familienzentrums „An der Rheindorfer Burg“
Kerndaten
- Nummer
- 200753-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200753-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Schadstoffmessungen im Außengelände des städtischen Familienzentrums „An der Rheindorfer Burg“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Kenntnisnahme Text der Großen Anfrage Die Verwaltung wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Wurden die in der DS-Nr. 1910617 beschlossenen Schadstoffmessungen im Außengelände des städtischen Familienzentrums "An der Rheindorfer Burg" durchgeführt? a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wurden diese durchgeführt und wie hoch waren die Messungen? b) Wenn nein, wann wird mit einer Durchführung der Messungen zu rechnen sein? Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Bislang wurden noch keine Luftschadstoffmessungen im Außenbereich des städtischen Familienzentrums „An der Graurheindorfer Burg“ durchgeführt. Vor dem Hintergrund der benachbarten repräsentativen Messstation des LANUV NRW hat die Verwaltung bei eingeschränkten personellen Ressourcen in diesem Arbeitsgebiet die Priorität auf die ebenfalls beauftragten Lärmmessungen gelegt, die inzwischen durchgeführt wurden. Die Luftschadstoffmessungen werden im Jahr 2020 beauftragt. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass die Luftschadstoffmessungen an der benachbarten Messstation des LANUV in Auerberg im Jahr 2019 weiter auf 25μg/m³ im Jahresmittel gesunken ist und damit deutlich unter dem Grenzwert von 40μg/m³ liegt. Die Einschätzung des LANUV NRW zur Repräsentativität der Messstation für die zu erwarteten Werte am Standort „An der Graurheindorfer Burg“ war Bestandteil der Verwaltungsstellungnahme (1910617ST5) und ist hier noch einmal wiedergegeben: In der Nähe des Standortes „An der Rheindorfer Burg“ befindet sich eine Luftschadstoffmessstation des LANUV NRW, deren Messwerte nach Einschätzung der Verwaltung für eine Beurteilung der NO2-Belastung herangezogen werden können. Die Verwaltung hat deshalb das LANUV NRWSeite 1 von 2 Seite 2 um eine Bewertung der lufthygienischen Belastung des Außengeländes des Familienzentrums gebeten. Die Stellungnahme des LANUV lautete: „Aufgrund der städtischen Randlage, der Nähe zur vorhandenen LANUV-Messstation BONN und der durchgängig lockeren Bebauungsstruktur ist mit größter Sicherheit davon auszugehen, dass die Messwerte an der Station BONN die Luftbelastung des umliegenden Gebiets repräsentativ wiedergeben. Die NO2- Belastung im Jahr 2018 wurde mit 28 μg/m³ ermittelt und liegt damit im typischen Bereich der Hintergrundbelastung der Großstädte an Rhein und Ruhr. Eine Messung zur Prüfung auf Einhaltung der Grenzwerte ist aus Sicht des LANUV nicht geboten und nicht erforderlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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