200749-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Viktoriakarrée und Rheinland-Pfalz Pavillon; Sachstandsbericht
Kerndaten
- Nummer
- 200749-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.01.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200749-1 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Viktoriakarrée und Rheinland-Pfalz Pavillon; Sachstandsbericht Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu Punkt 1 (Viktoriakarrée, Sachstand zum Beschluss DS-Nr. 1910650EB5): Es wurden Gespräche mit der Universität Bonn geführt. Die Universität hat ihr großes Interesse an Flächen im Viktoriakarree in einem aktuell geführten Gespräch bestätigt. Das Interesse erstreckt sich auch auf den Bereich des ehemaligen Viktoriabades. Nach Präzisierung des konkreten Flächenbedarfs und der Nutzungsarten wird die Verwaltung auf dieser Grundlage die erforderlichen Beschlüsse zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens für das gesamte Quartier vorbereiten und es werden notwendige Gutachten (Artenschutzprüfung, Baumbewertung, Lärmschutzgutachten, Verkehrliche Auswirkungen) als Voraussetzung für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt. In diesem Zusammenhang wird auch der Gesprächsfaden mit den privaten Eigentümer*innen im Quartier wieder aufgenommen werden. Diese hatten sich im Ergebnis der 2018 durchgeführten Gesprächsrunden hinsichtlich ihrer Flächen überwiegend bestandsorientiert gezeigt (s. 1910650ED2). Hinsichtlich der seitens der Eigentümer*innen gewünschten "Sofortmaßnahmen" zur Vorbeugung eines schleichenden Qualitätsverlustes durch Graffiti und Müll vor allem im Bereich Rathausgasse/Stockenstraße beobachtet die Verwaltung kontinuierlich die Situation, insbesondere im Hinblick auf Sauberkeit, und wird falls erforderlich tätig. Die Expertise aus dem Städtebau- und Gestaltungsbeirates wird wie beschlossen in die Weiterentwicklung des Konzeptes einfließen. Zu Punkt 2 (Rheinland-Pfalz-Pavillon, Sachstand zu DS-Nr. 1810031): Wie bereits in der Stellungnahme zu DS-Nr. 1810031ST4 vom 14.01.2019 dargelegt, wurde über die Zulässigkeit der Revitalisierung des ehem. Weinpavillons Rheinland-Pfalz sowie die damit verbundene Erweiterung im Rahmen der am 06.06.2018 erteilten Zusicherung entschieden. Die für die Baugenehmigung erforderlichen bautechnischen Nachweise (Statik) wurden zwischenzeitlich vorgelegt, so dass am 29.01.2020 die Baugenehmigung erteilt wurde.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de