200747 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über die Entwicklung der Liegenschaften im Eckbereich Baunscheidtstraße/ Ollenhauerstraße
Kerndaten
- Nummer
- 200747
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
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- Zielbeschluss über die Entwicklung der Liegenschaften im Eckbereich Baunscheidtstraße/ Ollenhauerstraße
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Beschlussvorlage öffentlich 200747 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über die Entwicklung der Liegenschaften im Eckbereich Baunscheidtstraße/ Ollenhauerstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Empfehlung Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Antrag der Vorhabenträgerin KREER Development GmbH, Köln auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.: 7920-15 für das Grundstück Ollenhauerstraße 4 mit dem Ziel einer intensiveren Ausnutzung und einer gemischten Nutzung entsprechend den Zielen der Rahmenplanung Bundesviertel wird zugestimmt. 2. Die Änderung wird in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungssplanes Nr.: 6719-9 gem. § 12 BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt, wobei aus städtebaulichen Gründen Flächen außerhalb des Geltungsbereiches des Vorhaben- und Erschließungsplanes einbezogen werden, um auch für diesen Bereich eine geänderte Zielsetzung gemäß der Rahmenplanung vorzusehen. 3. Der von der Vorhabenträgerin zugesagte hochbauliche Realisierungswettbewerb für sein Vorhaben mit mind. sechs teilnehmenden Architekturbüros wird die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren. Begründung Die KREER Development GmbH, Köln hat die Liegenschaft Ollenhauerstraße 4, Gemarkung Dottendorf, Flur 2, Flurstücke 731, 732 und 733 erworben und beabsichtigt eine Neuentwicklung des Grundstücks. Für das Plangebiet besteht Planungsrecht in Form des Bebauungsplanes Nr. 7920-15, der für die Flächen ein Sondergebiet - Büro und Verwaltung - mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,8 in Verbindung mit max. IV Vollgeschossen festsetzt.Seite 1 von 5 Seite 2 Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, ihre Liegenschaft gemischt genutzt für Büro- und Dienstleistung, Wohnen, Gastronomie und evtl. Nahversorgung und einer gegenüber dem bestehenden Planungsrecht flächenmäßig intensiveren Ausnutzung zu entwickeln. Gemäß der am 07.05.2020 beschlossenen Rahmenplanung Bundesviertel ist für den Standort ein Hochhaus mit rd. 40 m Gebäudehöhe beabsichtigt. Die Rahmenplanung definiert den Bereich an der Ollenhauerstraße 2 – 4 als eine der neuen "Mitten". Die Situation steht exemplarisch für den strategischen Ansatz der Mitten in der Rahmenplanung: Diese sollen die Programmatik des "Mischen" besonders abbilden und zielen darauf ab, das öffentliche Leben im Bundesviertel zu stärken. Daher sollen diese Standorte "Orte mit einem hohen Nutzungsmix, Versorgungs- und Mobilitätsangeboten und hochwertig gestalteten, öffentlichen Räumen mit Aufenthaltsqualität (Stadtplätze)" sein. Die Rahmenplanung sieht daher, geleitet von der Zielsetzung „verdichten und freiräumen“, für das heute noch bebaute Grundstück Ollenhauerstraße 2 das Schaffen einer Platzfläche vor. Die beabsichtigte Bebauungsplanänderung schließt unmittelbar an eine weitere geplante Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7920-15 an. Mit dieser Änderung wird das planerische Ziel verfolgt, auf dem Areal zwischen Baunscheidtstraße 15 und Ollenhauerstraße 2 die baulichen Voraussetzungen zur Ansiedlung der Deutschen Post DHL Group mit rd. 2.500 Mitarbeitern zu schaffen. Auch hier soll im Rahmen einer Neuentwicklung das Areal intensiver genutzt werden, als das bestehende Planungsrecht dies bislang ermöglicht. Damit würde von dem bestehenden Bebauungsplan Nr. 7920-15 in seinem südlichen Geltungsbereich lediglich noch das Grundstück Ollenhauerstraße 2 erfasst bleiben. Um auch für diese Fläche die durch die Rahmenplanung neu definierte Zielsetzung festzuschreiben, soll diese Liegenschaft als einzelne Fläche in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen werden (§12 Abs. 4 BauGB). In dem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine Umsetzung der Zielsetzung der Rahmenplanung durch Festsetzung einer Platzfläche für das Grundstück Ollenhauerstraße 2 die planungsrechtlich zulässige bauliche Inanspruchnahme der Fläche zurücknimmt. Bei einer Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung ist gem. § 42 Abs. 3 BauGB die ausgeübte Nutzung unter Gegenrechnung des Wertes nach Umplanung zu entschädigen. Die Verwaltung wird im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung über eine erste Schätzung der eventuellen Höhe einer zu leistenden Entschädigung mündlich berichten. Auf folgendem Weg könnte das Entstehen von Entschädigungsansprüchen der benachbarten Grundstückseigentümerin vermieden werden: Die KREER Development GmbH wird gebeten, sich um das Eigentum auch der Liegenschaft Ollenhauerstraße 2 zu bemühen. Im Erfolgsfalle könnte das Grundstück originärer Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplans werden, in dem gem. 12 Abs. 3 BauGB die Anwendung des Planungsschadensrechts (§§ 39-44 BauGB) ausgeschlossen ist. Im Durchführungsvertrag könnte die Niederlegung und das Anlegen der Platzfläche vereinbart werden, wobei allerdings die Kosten nur im Rahmen der Angemessenheit dem Vorhabenträgerin angelastet werden können. Darüber hinaus gehende Kosten verblieben bei der Stadt. Dieser Weg wäre zu präferieren. Sollte die Eigentumsübernahme durch den VorhabenträgerinSeite 2 von 5 Seite 3 jedoch nicht gelingen, müsste im weiteren Verfahren geprüft werden, ob mit dem Vorhabenträgerin städtebauvertraglich unter Beachtung des Koppelungsverbotes (es muss ein sachlicher Zusammenhang zwischen geforderter Leistung und der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung bestehen) und des Angemessenheitsgrundsatzes eine Mitfinanzierung entstehender Entschädigungsansprüche und des Anlegens der Platzfläche vereinbart werden kann. Nachteilig wäre bei diesem Weg allerdings auch, dass hierdurch noch nicht die Verfügbarkeit des Grundstücks Ollenhauerstraße 2 für das Anlegen einer Platzfläche sichergestellt wäre. Im weiteren Verfahren wäre auch zu klären, ob das Grundstück Ollenhauerstraße 2 in Gänze als Platzfläche angelegt werden soll oder ob, ohne die grundsätzliche Zielbestimmung aus der Rahmenplanung zu verlassen, eine Teilfläche in die Neubebauung integriert werden könnte. Der anstehende Wettbewerb könnte hierzu Lösungen aufzeigen. Unabhängig von den vorstehenden Erwägungen gilt: Da das Vorhaben unmittelbar an der geplanten Tieferlegung der Ollenhauerstraße/ Oscar- Romero-Allee zur Schaffung einer Straßenunterführung unter der Eisenbahngrasse Bonn - Koblenz liegt, sind die Vorgaben dieser Straßenplanung im weiteren Verfahren Grundlage für das Vorhaben. Verfahren Die Änderung des Planungsrechts soll in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6719-9 gemäß § 12 BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeitgemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Auch wenn der Bebauungsplan der Innentwicklung dient, erfolgt wegen der direkt angrenzenden gleichzeitig anstehenden Bebauungsplanänderung keine Anwendung des § 13a BauGB. Einschätzung des Vorhabens Durch das Vorhaben kann neue Bürofläche und dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden. Da mit dem Vorhaben, als eines der ersten Projekte, die Zielsetzungen der Rahmenplanung für den Standort umgesetzt werden können, hat das Projekt eine hohe Bedeutung und von städtischer Seite besteht daher ein hohes Interesse an der Realisierung. Neben dem Personalaufwand können Kosten für eine Entschädigung bei der Festsetzung der Platzfläche gemäß den Zielen der Rahmenplanung entstehen.Seite 3 von 5 Seite 4 Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich)Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de