200740 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Muffendorf, Galileistraße 84 - Nutzungsänderung Büro in Wohnen Az.: 459400
Kerndaten
- Nummer
- 200740
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 200740 Der Oberbürgermeister Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Muffendorf, Galileistraße 84 - Nutzungsänderung Büro in Wohnen Az.: 459400 Beratungsfolge Unterausschuss Bauplanung 27.05.2020 Anhörung Beschlussvorschlag Der Bauantrag wird abgelehnt, weil das Vorhaben dem Charakter eines Misch- gebietes (Mischung Wohnen/Gewerbe) widerspricht. Begründung Geplant ist die Nutzungsänderung von Büroräumen zu einer Wohnung. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 8215-61 und ist planungsrechtlich gemäß § 30 BauGB zu beurteilen. Der o.g. Bebauungsplan setzt für das Vorhabengrundstück ein Mischgebiet fest. Nach einer Umnutzung der betreffenden gewerblichen Einheiten im Erdge- schoss zu einer Wohnnutzung würde lediglich eine gewerblich genutzte Rest- fläche im Wohn- und Geschäftshaus verbleiben. Im Grundsatz sind zwar in einem Mischgebiet auch reine Wohngebäude zuläs- sig, es ist jedoch eine ausreichende Durchmischung des Mischgebietes zu be- wahren. Ein konkretes Mischungsverhältnis wird vom Gesetzgeber nicht vorge- geben, nach ständiger Rechtsprechung sollte jedoch ein Verhältnis von 70 zu 30 (Wohnen/Gewerbe) nicht überschritten werden. Zu dem Vorhabengrundstück wurde bereits unter dem Vorgang Az. 459013 entschieden, dass aufgrund der Lage im Mischgebiet sowie zur Bahn und zur B 9 zumindest die jetzt geplante Wohnung 1 als gewerbliche freiberufliche Nut- zung bestehen bleiben soll. Seinerzeit wurde der Antrag auf Nutzungsänderung „Büroeinheiten in 2 Wohnungen“ lediglich nur für eine Wohnung bewilligt und nicht wie beantragt für zwei, da die bewilligte Wohneinheit rückwärtig zum Wohngebiet gerichtet und nicht den Lärmimmissionen der B 9 und Bahn aus- gesetzt war.Seite 1 von 3 Seite 2 Wenn im vorliegenden Fall die gewerblich genutzte Fläche zur Wohnnutzung umgewandelt wird, würde das o.a. Mischungsverhältnis Wohnen/Gewerbe noch weiter reduziert werden. Aus den vorliegenden Gründen beabsichtigt die Verwaltung, den Bauantrag abzulehnen. Der schon reduzierte Anteil an gewerblicher Nutzung ist zu erhal- ten. Anlage/n 1 Plan Galileistraße 84 (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de