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200740 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Muffendorf, Galileistraße 84 - Nutzungsänderung Büro in Wohnen Az.: 459400

Nummer
200740
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Bauplanung 27.05.2020 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
200740
Der Oberbürgermeister
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Muffendorf, Galileistraße 84
- Nutzungsänderung Büro in Wohnen
Az.: 459400
Beratungsfolge
Unterausschuss Bauplanung 27.05.2020 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag wird abgelehnt, weil das Vorhaben dem Charakter eines Misch-
gebietes (Mischung Wohnen/Gewerbe) widerspricht.
Begründung
Geplant ist die Nutzungsänderung von Büroräumen zu einer Wohnung.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.
8215-61 und ist planungsrechtlich gemäß § 30 BauGB zu beurteilen.
Der o.g. Bebauungsplan setzt für das Vorhabengrundstück ein Mischgebiet
fest.
Nach einer Umnutzung der betreffenden gewerblichen Einheiten im Erdge-
schoss zu einer Wohnnutzung würde lediglich eine gewerblich genutzte Rest-
fläche im Wohn- und Geschäftshaus verbleiben.
Im Grundsatz sind zwar in einem Mischgebiet auch reine Wohngebäude zuläs-
sig, es ist jedoch eine ausreichende Durchmischung des Mischgebietes zu be-
wahren. Ein konkretes Mischungsverhältnis wird vom Gesetzgeber nicht vorge-
geben, nach ständiger Rechtsprechung sollte jedoch ein Verhältnis von 70 zu
30 (Wohnen/Gewerbe) nicht überschritten werden.
Zu dem Vorhabengrundstück wurde bereits unter dem Vorgang Az. 459013
entschieden, dass aufgrund der Lage im Mischgebiet sowie zur Bahn und zur B
9 zumindest die jetzt geplante Wohnung 1 als gewerbliche freiberufliche Nut-
zung bestehen bleiben soll. Seinerzeit wurde der Antrag auf Nutzungsänderung
„Büroeinheiten in 2 Wohnungen“ lediglich nur für eine Wohnung bewilligt und
nicht wie beantragt für zwei, da die bewilligte Wohneinheit rückwärtig zum
Wohngebiet gerichtet und nicht den Lärmimmissionen der B 9 und Bahn aus-
gesetzt war.Seite 1 von 3

Seite 2
Wenn im vorliegenden Fall die gewerblich genutzte Fläche zur Wohnnutzung
umgewandelt wird, würde das o.a. Mischungsverhältnis Wohnen/Gewerbe noch
weiter reduziert werden.
Aus den vorliegenden Gründen beabsichtigt die Verwaltung, den Bauantrag
abzulehnen. Der schon reduzierte Anteil an gewerblicher Nutzung ist zu erhal-
ten.
Anlage/n
1 Plan Galileistraße 84 (öffentlich)Seite 2 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de