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200734 · Mitteilungsvorlage

Förderprogramm Moderne Sportstätte 2022

Nummer
200734
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
30.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 20.05.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200734
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Förderprogramm Moderne Sportstätte 2022
Beratungsfolge
Sportausschuss 20.05.2020 Kenntnisnahme
"Moderne Sportstätte 2022“ ist ein Zuschussförderprogramm der NRW-Landesregierung,
das Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit gibt, Gelder für Sanierungs-
und Modernisierungsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen zu nutzen. Mit
insgesamt 300 Millionen Euro werden bis 2022 NRW-Sportvereine im Rahmen dieses
Programmes gefördert.
Seit dem 01.10.2019 können Bonner Sportvereine über das „LSB-Förderportal“ Zuschüsse
beantragen. Der Stadtsportbund berät und unterstützt die Vereine bei der Antragstellung
und unterbreitet im Anschluss der Staatskanzlei einen Fördervorschlag. Das Verfahren
erfolgt in enger Abstimmung mit dem Sport- und Bäderamt, zumal die Stadt Bonn zusätzlich
zu den Fördermitteln aus dem Landesprogramm auch städtische Sportfördermittel
gewähren kann. Ein erster Fördervorschlag wurde inzwischen vom Stadtsportbund
eingereicht und von der Staatskanzlei wurden Fördermittel in Höhe von 1.585.900 Euro für
11 Bonner Vereine bewilligt.
Ein Sachstandsbericht des Stadtsportbundes ist als Anlage beigefügt.
Anlage/n
1 Zwischenbericht Förderprogramm Moderne Sportstätte 2022 (öffentlich)Seite 1 von 4

Sachstand Förderprogramm Moderne Sportstätte 2022 ; Vorlage SpA 20.05.2020 Seite 1
Förderprogramm des Landes NRW
„Moderne Sportstätte 2022“
Bonn, den 27.04.2020
Sachstand des Förderprogramms des Landes NRW „Moderne Sportstätte
2022“ im Stadtsportbund Bonn e.V.
Zwischenbericht zur Vorlage für den Sportausschuss der Bundesstadt Bonn am 20.05.2020
1. Allgemeine Vorbemerkungen zum Förderprogramm
• Das Förderprogramm Moderne Sportstätte 2022 des Landes NRW hat insgesamt ein Fördervolu-
men von 300 Mio. Euro.
• Antragsberechtigt sind Amateursportvereine mit vereinseigenen Anlagen, die zum Zeitpunkt der
Antragsstellung Mitglied in einem Stadt- oder Kreissportbund und Mitglied in einem Fachverband
des Landessportbund NRW sind und deren Vereinsanlage in NRW liegt.
• Die Fördermittel werden über die jeweiligen Stadt- und Kreissportbünde, bzw. über die entspre-
chenden Stadt- und Gemeindesportverbände verwaltet. Aufgabe der Bünde ist hierbei, die Ver-
eine bei der Antragsstellung zu beraten und zu unterstützen und im Anschluss der Staatskanzlei
einen mit allen vor Ort antragsberechtigten Vereinen abgestimmten Fördervorschlag zu unterbrei-
ten. Das Benehmen der Kommune ist hierbei einzuholen. In Bonn erfolgt das Verfahren in enger
Abstimmung zwischen dem Stadtsportbund und dem Sport- und Bäderamt vor allem auch des-
halb, weil zusätzlich zu den Fördermitteln aus dem Landesprogramm auch städtische Sportförder-
mittel nach § 3.1 der SpoFöRi zum Einsatz kommen.
• Die Förderanträge der antragsberechtigten Vereine in Bonn werden von den Vereinen in das För-
derportal des Landessportbund NRW in einem Onlineverfahren eingestellt und vom Stadtsport-
bund Bonn auf Vollständigkeit und ihre sportfachliche Notwendigkeit vorgeprüft. Nach erfolgter
Vorprüfung und Priorisierung stellt der Stadtsportbund einen Fördervorschlag an das Land. Wäh-
rend der 4-Jährigen Laufzeit des Förderprogramms können in entsprechenden zeitlichen Abstän-
den mehrere Fördervorschläge erstellt werden, wobei je Fördervorschlag mehrere Anträge zusam-
mengefasst werden sollen.
• Die Anträge werden von der Staatskanzlei baufachlich geprüft und nach erfolgter positiver Prüfung
eine entsprechende Förderzusage an den Verein verschickt. Die Staatskanzlei folgt hierbei den
Fördervorschlägen der Stadt- und Kreissportbünde und weicht nur in begründeten Ausnahmefäl-
len vom jeweiligen Vorschlag der Bünde ab.Seite 2 von 4

Sachstand Förderprogramm Moderne Sportstätte 2022 ; Vorlage SpA 20.05.2020 Seite 2
2. Konkrete Rahmenbedingungen im Stadtsportbund Bonn
• Das Fördervolumen, das dem Stadtsportbund Bonn zur Verwaltung und Priorisierung übertragen
wurde, beträgt 4,34 Mio. Euro. (5-fache Sportpauschale des Landes)
• Derzeit gibt es 55 Vereine, die die Fördervoraussetzungen erfüllen und damit antragsberechtigt
sind.
• Gem. den Förderrichtlinien des Landes wäre es für Vereine ohne vereinseigene Anlagen möglich,
im Förderzeitraum eine Sportstätte / Gebäude / vereinseigene Anlage zu erwerben und im An-
schluss mit Mitteln des Förderprogramms zu modernisieren. Der Stadtsportbund Bonn hat alle
seine Vereine über diese Möglichkeit schriftlich und in Form einer Infoveranstaltung informiert.
• Der Stadtsportbund Bonn hat zu allen 55 antragsberechtigten Vereinen persönlichen Kontakt auf-
genommen und diese über das Förderprogramm informiert und beraten.
• 27 Vereine beteiligen sich nach heutigem Stand am Förderprogramm. Der Stadtsportbund Bonn
hat die meisten dieser diese Vereine vor Ort besucht, um sich im Rahmen einer Ortsbesichtigung
ein Gesamtbild der Vereinsanlage zu machen und einen Eindruck von der Notwendigkeit der För-
dermaßnahme zu bekommen.
• Von den 28 verbliebenen, antragsberechtigten Vereinen liegen schriftliche Rückmeldungen vor,
dass sie vom Förderprogramm Kenntnis haben, sich aber aus unterschiedlichen Gründen nicht am
Förderprogramm beteiligen.
3. Sachstand des Förderprogramms im Stadtsportbund Bonn
• Von den 27 Vereinen, die sich Stand heute am Förderprogramm beteiligen, haben sich 11 Vereine
ihre Anträge vollständig ins Förderportal eingegeben. Der Vorstand des Stadtsportbundes hat in
seiner Sitzung am 02. März 2020 diese 11 Anträge in der vorliegenden Form bewilligt.
• Nach abschließender Vorprüfung auf Vollständigkeit hat der Stadtsportbund am 19.03.2020 der
Staatskanzlei einen ersten Fördervorschlag unterbreitet.
• Die Förderquote liegt bei allen Anträgen bei rd. 75%, teilweise kombiniert aus Landes- und städt.
Sportfördermitteln, so dass die Vereine eine Eigenleistung von rd. 25% zu erbringen haben. Einzig
in einem Fall liegt die Förderquote bei nur 50%, weil hier das Eigenkapital des Vereins mit einer
großzügigen Einzelspende eines Unternehmens aufgestockt werden konnte.
• Im Zeitraum 07.04.2020 bis 21.04.2020 wurden alle 11 Anträge in der vorliegenden Form von der
Staatskanzlei bewilligt. Die Vereine haben bereits entsprechende Förderzusagen bekommen und
sind nunmehr in einem letzten Schritt des Antragsverfahrens aufgefordert, einen Antrag zur Aus-
zahlung der Fördermittel bei der NRW Bank zu stellen. Auch dies erfolgt unbürokratisch über das
Förderportal des Landessportbundes mit wenigen Mausklicks.
• Insgesamt wurden in der ersten Förderrunde Mittel in Höhe von 1.584.900,- Euro bewilligt.
• Eine Übersicht über die erste Förderrunde ist diesem Antrag beigefügt.
• Der weitere Zeitplan des Förderprogramms sieht vor, in einer zweiten Förderrunde Mitte des Jah-
res weitere 10-12 Anträge mit einem Fördervolumen von rd. 2,0 Mio. Euro zu priorisieren.
• Die dann noch verbleibenden oder ggf. noch eingehenden Anträge werden zu einem späteren
Zeitpunkt priorisiert.
Bernd Seibert
Geschäftsführer SSB BonnSeite 3 von 4

Stadtsportbund Bonn e.V. Förderprogramm "Moderne Sportstätte 2022"
1. Förderrunde 19.03.2020 / Bewilligung 07.04./21.04.2020
Stand: 27.04.2020
Verein Projektbeschreibung förderfähige
Gesamtkosten
Fördermittel
Moderne Sportstätte 2020
Fördermittel aus städt.
Sportfördermitteln 2020
1. BADMINTON-CLUB BEUEL 1955 E.V. Erweiterung Räumlichkeiten 1.854.000,00 930.000,00 -
BONNER RUDER-VEREIN 1882 E.V. Grundsanierung Bootshaus 72.932,92 54.700,00 -
ESV BLAU-ROT BONN E.V. Sanierung Vereinsheim 30.000,00 22.500,00 -
GODESBERGER KANU-CLUB 1932 E.V. Dachsanierung und Inventar Klubhaus 40.690,02 30.500,00 -
KANU-CLUB MEHLEM 1928 E.V. Modernisierung Bootshaus 23.665,00 17.750,00 -
POST-SPORTVEREIN BONN 1926 E.V. Modernisierung Räumlichkeiten 59.233,38 44.500,00 -
SCHWIMM-UND SPORTFREUNDE BONN 05 E.V. Modernisierung Bootshaus / Fitnessstudio 183.056,81 137.300,00 -
SPORT-SCHÜTZEN BEUEL 1965 E.V. energetische Sanierung Schützenhaus 142.883,29 107.200,00 -
TC TUS PÜTZCHEN 1905 E.V. Sanierung Plätze 1-3; Beregnung 84.131,09 42.100,00 21.032,77
TENNIS-CLUB GRÜN-WEIß AM KREUZBERG BONN-LENGSDORF 1967 E.V. Grün-Weiss geht Grün; energetische San. 187.727,81 136.750,00 -
WASSERSPORTVEREIN GODESBERG 1909/11 E.V. energetische Sanierung Bootshaus 82.080,25 61.600,00 -
2.760.400,57 1.584.900,00 21.032,77Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de