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200733 · Dringlichkeitsantrag

Fragen zu den Residualkosten bei der Bebauung auf dem Nordfeld

Nummer
200733
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
24.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 24.04.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 27.04.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 27.04.2020 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
200733
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Tim Achtermeyer
24.04.2020
Fragen zu den Residualkosten bei der Bebauung
auf dem Nordfeld
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 27.04.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Fraktion B90/GRÜNE im Rat der Stadt Bonn hatte die Fragen bereits
Anfang der Woche an die Verwaltung mit Bitte um Beantwortung versandt.
Um die Fragen und ihre Beantwortung auch im Allris zu dokumentieren, werden
die Fragen nun noch einmal in Form eines Dringlichkeitsantrages formalisiert.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Verwaltung wird gebeten, zur Sitzung des RPA am 27.04.20 folgende
Fragen zu beantworten:
1. Der RPA hatte im Rahmen der Beratung des Berichte „Prüfung
ausgewählter Fälle des Liegenschaftsmanagements diese am 26 .9.
2018 mit der Maßgabe vertagt, die Verwaltung solle ein abgestimmtes
Konzept zu strukturellen, organisatorischen und personellen
Verbesserungen für den Liegenschaftsbereich vorlegen.
a. Wie sieht dieses Konzept aus und in wie weit wurde es
umgesetzt?
2. Wie waren die Vertragsverhandlungen für die Bebauung Nordfeld
strukturiert?
a. Wer hatte die Verhandlungsführung?
b. Wie wurde das Vier-Augen-Prinzip sichergestellt?
c. Wie wurden die Vertragsverhandlungen von der Amtsleitung
begleitet?
d. Wie wurden die Vertragsverhandlungen von der
Dezernatsleitung/OB begleitet?
e. In welcher Weise war der Projektsteuerer eingebunden? Wie
wurde sichergestellt, dass – insbesondere kritische –
Einschätzungen auch Amts- und Dezernatsleitung erreichten?
f. In welcher Weise war die mandatierte Kanzlei eingebunden?
Wie wurde sichergestellt, das – insbesondere kritische –Seite 1 von 3

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Einschätzungen der Kanzlei auch Amts- und Dezernatsleitung
erreichten?
g. Wir wurde die zeitnahe und ausreichende Begleitung durch das
RPA sichergestellt?
3. Wie war der Ablauf der Vertragsverhandlungen?
a. Wann wurde deutlich, dass sich die von der Verwaltung
vorgeschlagene Deckelung der Residualkosten vertraglich nicht
durchsetzen ließ? Welchen Betrag zur Deckelung hatte die
Verwaltung vorgeschlagen? Wer wurde darüber wann in
Kenntnis gesetzt?
b. Wann wurde deutlich, dass sich die hinreichende
Konkretisierung der Residualkosten vertraglich nicht
durchsetzen ließ? Wer wurde darüber wann in Kenntnis gesetzt?
c. Wann wurde deutlich, dass sich klare sowie insbesondere
prüfbare Anforderungen an die Nachweisführung und
Abrechnung der geltend gemachten Kosten durch den Investor
nicht vertraglich durchsetzen ließen? Wer wurde darüber wann
in Kenntnis gesetzt?
d. Wann wurde deutlich, dass sich insbesondere die wesentliche
Vorgabe, dass Abrechnungen gemäß den Vorgaben der VOB/B
zu erfolgen haben, nicht vertraglich durchsetzen ließ? Wer
wurde darüber wann in Kenntnis gesetzt?
e. Wie wurde das RPA über diese Entwicklung informiert und
eingebunden?
4. Wie beurteilt die Verwaltung die Frage, dass die vom Investor geltend
gemachten Kosten im Wesentlichen auf Rechnungen des von dort
beauftragten Generalunternehmers beruhen, die einem gemeinsamen
Konzernverbund angehören?
a. Wie konnten mögliche Interessenverpflichtungen
ausgeschlossen werden?
b. Wie ist in dieser Hinsicht der vom Investor gebotene Kaufpreis
zu bewerten?
5. Ist der Projektsteuer aus Sicht der Verwaltung seinen Pflichten
insbesondere während der Vertragsverhandlung bis Vertragsabschluss
vollumfänglich nachgekommen?
6. Ist die mandatierte Kanzlei ihren Pflichten insbesondere während der
Vertragsverhandlung bis Vertragsabschluss vollumfänglich
nachgekommen?
7. Wer hat entschieden, dass die Ratsgremien nicht über die oben
genannten Risiken informiert und ihnen eine Entscheidung zum
Vertragsabschluss unter diesen Bedingungen nicht erneut vorgelegt
wurde?Seite 2 von 3

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8. Wird seitens der Verwaltung die Einschätzung des RPA geteilt, wonach
der damalig verantwortliche Abteilungsleiter den Vertrag unter
Risikogesichtspunkten nicht hätte abschließen dürfen?
a. Wenn ja,
i. werden daraus personalrechtliche Konsequenzen
gezogen?
ii. werden daraus Konsequenzen im Sinne von
Schadenersatzforderungen gezogen?
9. Wer hat entschieden, dass der Vertrag trotz der erkennbaren
erheblichen Risiken für die Stadt abgeschlossen wurde und ist damit für
den Vertrag verantwortlich?
Begründung
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de