200733 · Dringlichkeitsantrag
Fragen zu den Residualkosten bei der Bebauung auf dem Nordfeld
Kerndaten
- Nummer
- 200733
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 24.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 200733 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Tim Achtermeyer 24.04.2020 Fragen zu den Residualkosten bei der Bebauung auf dem Nordfeld Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 27.04.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Fraktion B90/GRÜNE im Rat der Stadt Bonn hatte die Fragen bereits Anfang der Woche an die Verwaltung mit Bitte um Beantwortung versandt. Um die Fragen und ihre Beantwortung auch im Allris zu dokumentieren, werden die Fragen nun noch einmal in Form eines Dringlichkeitsantrages formalisiert. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Verwaltung wird gebeten, zur Sitzung des RPA am 27.04.20 folgende Fragen zu beantworten: 1. Der RPA hatte im Rahmen der Beratung des Berichte „Prüfung ausgewählter Fälle des Liegenschaftsmanagements diese am 26 .9. 2018 mit der Maßgabe vertagt, die Verwaltung solle ein abgestimmtes Konzept zu strukturellen, organisatorischen und personellen Verbesserungen für den Liegenschaftsbereich vorlegen. a. Wie sieht dieses Konzept aus und in wie weit wurde es umgesetzt? 2. Wie waren die Vertragsverhandlungen für die Bebauung Nordfeld strukturiert? a. Wer hatte die Verhandlungsführung? b. Wie wurde das Vier-Augen-Prinzip sichergestellt? c. Wie wurden die Vertragsverhandlungen von der Amtsleitung begleitet? d. Wie wurden die Vertragsverhandlungen von der Dezernatsleitung/OB begleitet? e. In welcher Weise war der Projektsteuerer eingebunden? Wie wurde sichergestellt, dass – insbesondere kritische – Einschätzungen auch Amts- und Dezernatsleitung erreichten? f. In welcher Weise war die mandatierte Kanzlei eingebunden? Wie wurde sichergestellt, das – insbesondere kritische –Seite 1 von 3 Seite 2 Einschätzungen der Kanzlei auch Amts- und Dezernatsleitung erreichten? g. Wir wurde die zeitnahe und ausreichende Begleitung durch das RPA sichergestellt? 3. Wie war der Ablauf der Vertragsverhandlungen? a. Wann wurde deutlich, dass sich die von der Verwaltung vorgeschlagene Deckelung der Residualkosten vertraglich nicht durchsetzen ließ? Welchen Betrag zur Deckelung hatte die Verwaltung vorgeschlagen? Wer wurde darüber wann in Kenntnis gesetzt? b. Wann wurde deutlich, dass sich die hinreichende Konkretisierung der Residualkosten vertraglich nicht durchsetzen ließ? Wer wurde darüber wann in Kenntnis gesetzt? c. Wann wurde deutlich, dass sich klare sowie insbesondere prüfbare Anforderungen an die Nachweisführung und Abrechnung der geltend gemachten Kosten durch den Investor nicht vertraglich durchsetzen ließen? Wer wurde darüber wann in Kenntnis gesetzt? d. Wann wurde deutlich, dass sich insbesondere die wesentliche Vorgabe, dass Abrechnungen gemäß den Vorgaben der VOB/B zu erfolgen haben, nicht vertraglich durchsetzen ließ? Wer wurde darüber wann in Kenntnis gesetzt? e. Wie wurde das RPA über diese Entwicklung informiert und eingebunden? 4. Wie beurteilt die Verwaltung die Frage, dass die vom Investor geltend gemachten Kosten im Wesentlichen auf Rechnungen des von dort beauftragten Generalunternehmers beruhen, die einem gemeinsamen Konzernverbund angehören? a. Wie konnten mögliche Interessenverpflichtungen ausgeschlossen werden? b. Wie ist in dieser Hinsicht der vom Investor gebotene Kaufpreis zu bewerten? 5. Ist der Projektsteuer aus Sicht der Verwaltung seinen Pflichten insbesondere während der Vertragsverhandlung bis Vertragsabschluss vollumfänglich nachgekommen? 6. Ist die mandatierte Kanzlei ihren Pflichten insbesondere während der Vertragsverhandlung bis Vertragsabschluss vollumfänglich nachgekommen? 7. Wer hat entschieden, dass die Ratsgremien nicht über die oben genannten Risiken informiert und ihnen eine Entscheidung zum Vertragsabschluss unter diesen Bedingungen nicht erneut vorgelegt wurde?Seite 2 von 3 Seite 3 8. Wird seitens der Verwaltung die Einschätzung des RPA geteilt, wonach der damalig verantwortliche Abteilungsleiter den Vertrag unter Risikogesichtspunkten nicht hätte abschließen dürfen? a. Wenn ja, i. werden daraus personalrechtliche Konsequenzen gezogen? ii. werden daraus Konsequenzen im Sinne von Schadenersatzforderungen gezogen? 9. Wer hat entschieden, dass der Vertrag trotz der erkennbaren erheblichen Risiken für die Stadt abgeschlossen wurde und ist damit für den Vertrag verantwortlich? Begründung Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de