200729 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung in der Konstantinstraße in Rüngsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 200729
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 13.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 200729 Der Oberbürgermeister Federführung: 68 Amt für Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung in der Konstantinstraße in Rüngsdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Baumersatzpflanzung in der Konstantinstraße in Rüngsdorf“ wird zugestimmt. Begründung Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte in der Konstantinstraße im Bad Godesberger Stadtteil Rüngsdorf. Insgesamt werden 34 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert, bzw. neu hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt. Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte: Bereich Römerplatz bis ca. Konstantinstraße 51: 13 Bäume (Hopfenbuche) Ca. Konstantinstraße 51 bis Einmündung Tannenallee: 21 Bäume (Hainbuche) Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktion möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können. 11 Beetflächen bleiben in der Konstantinstraße als sogenannte Grünbeete ohne Baumbestand bestehen. Dort ist eine Baumpflanzung aufgrund von Hausanschlüssen nicht möglich. Einige Beete sind derzeit auch viel zu klein und aufgrund der örtlichen Verhältnisse für eine Baumpflanzung auch nicht entsprechend zu vergrößern. Für eines dieser Beete besteht eine Patenschaft,Seite 1 von 3 Seite 2 die restlichen Beete sind derzeit in einem ansprechenden Zustand, so dass auf eine Schließung der Standorte verzichtet wird. 9 ehemalige Baumstandorte können nicht erhalten bleiben, da sich diese z.B. unmittelbar vor Ampelanlagen (Sichtbehinderung auf das Verkehrszeichen) oder vor, bzw. im Bereich von Grundstückszufahrten befinden. In sehr vielen Fällen ist auch der auf die Straße ragende Überhang privaten Baumbestandes Grund dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet nicht wiederbepflanzt werden kann. Ein Jungbaum hätte an solchen Stellen aus Gründen der Lichtkonkurrenz keine Zukunftschancen. Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. In seltenen Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach einem Mindeststandard nicht möglich ist. Strauchpflanzungen in zu schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten lassen. So können in der Konstantinstraße 5 Baumstandorte an neuer Stelle etabliert werden. Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten können die neuen und zu sanierenden Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden. Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2- jährige Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, eine 4-jährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die Unterhaltung der Stadt. Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im Juni 2020 ausgeschrieben und nach Beauftragung auch unmittelbar begonnen werden. Die sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten (Standortsanierung) erfolgen dann über die Sommermonate und die eigentliche Baumpflanzung in die fertig hergestellten Baumbeete – je nach Witterungsverlauf – gleich zu Beginn der kommenden Pflanzperiode im November / Dezember 2020. VergabeartSeite 2 von 3 Seite 3 öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen x beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2020- 616 x VOB UVgO VgV Juli 2020-Dezember 2020 143.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12.01 Gemeindestrassen 78.5200 5680712013000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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