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200729 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung in der Konstantinstraße in Rüngsdorf

Nummer
200729
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
13.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
200729
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Baumersatzpflanzung in der Konstantinstraße in
Rüngsdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung
„Baumersatzpflanzung in der Konstantinstraße in Rüngsdorf“ wird zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte in der
Konstantinstraße im Bad Godesberger Stadtteil Rüngsdorf.
Insgesamt werden 34 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert, bzw.
neu hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt.
Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:
Bereich Römerplatz bis ca. Konstantinstraße 51:
13 Bäume (Hopfenbuche)
Ca. Konstantinstraße 51 bis Einmündung Tannenallee:
21 Bäume (Hainbuche)
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass
sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktion
möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können.
11 Beetflächen bleiben in der Konstantinstraße als sogenannte Grünbeete
ohne Baumbestand bestehen. Dort ist eine Baumpflanzung aufgrund von
Hausanschlüssen nicht möglich. Einige Beete sind derzeit auch viel zu klein
und aufgrund der örtlichen Verhältnisse für eine Baumpflanzung auch nicht
entsprechend zu vergrößern. Für eines dieser Beete besteht eine Patenschaft,Seite 1 von 3

Seite 2
die restlichen Beete sind derzeit in einem ansprechenden Zustand, so dass auf
eine Schließung der Standorte verzichtet wird.
9 ehemalige Baumstandorte können nicht erhalten bleiben, da sich diese z.B.
unmittelbar vor Ampelanlagen (Sichtbehinderung auf das Verkehrszeichen)
oder vor, bzw. im Bereich von Grundstückszufahrten befinden.
In sehr vielen Fällen ist auch der auf die Straße ragende Überhang privaten
Baumbestandes Grund dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet nicht
wiederbepflanzt werden kann. Ein Jungbaum hätte an solchen Stellen aus
Gründen der Lichtkonkurrenz keine Zukunftschancen.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht
mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe
geprüft. In seltenen Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden.
Dies ist notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten
oder anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den
fließenden Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das
Platzangebot im Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine
Nachpflanzung auch nach einem Mindeststandard nicht möglich ist.
Strauchpflanzungen in zu schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind
relativ problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich
beanspruchen, meist breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum
stark belaubt sind. Im Zuge der Planung von Ersatzpflanzungen in einem
Abschnitt oder einer Straße wird generell auch überprüft, ob sich an anderen
Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten lassen. So können in der
Konstantinstraße 5 Baumstandorte an neuer Stelle etabliert werden.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme
wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten
können die neuen und zu sanierenden Baumbeete zum größten Teil erheblich
aufgeweitet werden.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung
der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von
Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an
der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der
Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des
Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung
selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-
jährige Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, eine 4-jährige Wässerung und
nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die
Unterhaltung der Stadt.
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im Juni 2020
ausgeschrieben und nach Beauftragung auch unmittelbar begonnen werden.
Die sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten
(Standortsanierung) erfolgen dann über die Sommermonate und die eigentliche
Baumpflanzung in die fertig hergestellten Baumbeete – je nach
Witterungsverlauf – gleich zu Beginn der kommenden Pflanzperiode im
November / Dezember 2020.
VergabeartSeite 2 von 3

Seite 3
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
x beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2020-
616
x VOB UVgO VgV Juli 2020-Dezember
2020
143.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.01 Gemeindestrassen 78.5200 5680712013000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 01:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de