← Vorlagen

200720-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung

1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn Stellungnahme zum Änderungsantrag 200720-2 AA

Nummer
200720-3 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.06.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 200720-2 AA 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 200720

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.056 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200720-3 ST
Der Oberbürgermeister
ederführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
1. Satzung zur Änderung der Satzung zur
Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung,
Erziehung und Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in
offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im
Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn
Stellungnahme zum Änderungsantrag 200720-2
AA
Beratungsfolge
Rat 18.06.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die vorgeschlagenen Beitragstabellen für die Betreuung in Tagespflege und in
Kindertageseinrichtungen (Anlage 3) werden nach folgenden Maßgaben
geändert:
1. Die vorgeschlagenen Erhöhungen der Elternbeiträge in der Tagespflege für
eine Betreuung mit einem Zeitkontingent von 10-15, 16-20 und 21-
25 Wochenstunden werden für alle Einkommensstufen auf maximal 10 % der
alten Beiträge begrenzt. (Centbeträge werden kaufmännisch gerundet.)
In den drei aufgeführten Zeitkontingenten werden aktuell 32 Kinder der
insgesamt ca. 1.250 Kinder in Tagespflege betreut. 26 Familien sind davon
aktuell beitragspflichtig. Die zusätzliche Belastung der 26 Familien aufgrund der
Anhebung der Beiträge beträgt insgesamt ca. 900 € mtl.
2. Die Elternbeiträge für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen mit
25 Wochenstunden werden auf das Niveau des so ermittelten neuen
Beitragssatzes für Kinder in Tagespflegestellen mit 21-25 Wochenstunden
gesenkt.
Mit diesem Stundenkontingent werden derzeit 35 Kinder der rund 12.000
Kinder in Kindertageseinrichtungen betreut. Davon sind nur 23 Eltern
beitragspflichtig.Seite 1 von 2

Seite 2
Für beide Konstellationen gilt, dass durch die Erweiterung des befreiten
Personenkreises (2. beitragsfreies Jahr) sich die Anzahl der beitragspflichtigen
Eltern mit diesen Stundenkontingenten noch weiter reduzieren wird.
Im Fall der Tagespflege haben auch die Eltern bisher schon von den niedrigen
Beiträgen profitiert, so dass die Anhebung aus Sicht der Verwaltung keine
soziale Härte bedeutet.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 01:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de