200720-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung
1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn Stellungnahme zum Änderungsantrag 200720-2 AA
Kerndaten
- Nummer
- 200720-3 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200720-3 ST Der Oberbürgermeister ederführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn Stellungnahme zum Änderungsantrag 200720-2 AA Beratungsfolge Rat 18.06.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die vorgeschlagenen Beitragstabellen für die Betreuung in Tagespflege und in Kindertageseinrichtungen (Anlage 3) werden nach folgenden Maßgaben geändert: 1. Die vorgeschlagenen Erhöhungen der Elternbeiträge in der Tagespflege für eine Betreuung mit einem Zeitkontingent von 10-15, 16-20 und 21- 25 Wochenstunden werden für alle Einkommensstufen auf maximal 10 % der alten Beiträge begrenzt. (Centbeträge werden kaufmännisch gerundet.) In den drei aufgeführten Zeitkontingenten werden aktuell 32 Kinder der insgesamt ca. 1.250 Kinder in Tagespflege betreut. 26 Familien sind davon aktuell beitragspflichtig. Die zusätzliche Belastung der 26 Familien aufgrund der Anhebung der Beiträge beträgt insgesamt ca. 900 € mtl. 2. Die Elternbeiträge für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen mit 25 Wochenstunden werden auf das Niveau des so ermittelten neuen Beitragssatzes für Kinder in Tagespflegestellen mit 21-25 Wochenstunden gesenkt. Mit diesem Stundenkontingent werden derzeit 35 Kinder der rund 12.000 Kinder in Kindertageseinrichtungen betreut. Davon sind nur 23 Eltern beitragspflichtig.Seite 1 von 2 Seite 2 Für beide Konstellationen gilt, dass durch die Erweiterung des befreiten Personenkreises (2. beitragsfreies Jahr) sich die Anzahl der beitragspflichtigen Eltern mit diesen Stundenkontingenten noch weiter reduzieren wird. Im Fall der Tagespflege haben auch die Eltern bisher schon von den niedrigen Beiträgen profitiert, so dass die Anhebung aus Sicht der Verwaltung keine soziale Härte bedeutet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de