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200720-2 AA · Änderungsantrag

1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 200720

Nummer
200720-2 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
10.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
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Änderungsantrag
öffentlich
200720-2 AA
Antragsteller/in:
DIE LINKE.
Dr. Michael Faber
Tobias Haßdenteufel
10.06.20
1. Satzung zur Änderung der Satzung zur
Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung,
Erziehung und Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in
offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im
Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 200720
Beratungsfolge
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die vorgeschlagenen Beitragstabellen für die Betreuung in Tagespflege und in
Kindertageseinrichtungen (Anlage 3) werden nach folgenden Maßgaben
geändert:
1. Die vorgeschlagenen Erhöhungen der Elternbeiträge in der Tagespflege für
eine Betreuung mit einem Zeitkontingent von 10-15, 16-20 und 21-25
Wochenstunden werden für alle Einkommensstufen auf maximal 10 % der alten
Beiträge begrenzt. (Centbeträge werden kaufmännisch gerundet.)
2. Die Elternbeiträge für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen mit
25 Wochenstunden werden auf das Niveau des so ermittelten neuen
Beitragssatzes für Kinder in Tagespflegestellen mit 21-25 Wochenstunden
gesenkt.
Begründung
Die Novelle des Kinderbildungsgesetzes fordert die Anpassung der
Elternbeiträge zwischen Kita und Tagespflege. Durch die von der Verwaltung
vorgeschlagene Umsetzung ergeben sich dadurch jedoch in den unter 1.
genannten Zeitkontingenten bis 25 Wochenstunden Erhöhungen der
Elternbeiträge in der Tagespflege von bis zu 20 %. Die Linksfraktion schlägt
vor, die Beitragserhöhungen auf 10 % zu begrenzen und stattdessen die
Elternbeiträge U3 in Kindertageseinrichtungen im entsprechenden
Stundenbereich zu senken, um auf diesem Weg die geforderte Anpassung der
Elternbeiträge zwischen Kita und Tagespflege zu erreichen.Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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