200719-1 · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einbahnstraßenregelung Schloßstraße zwischen Argelanderstraße und Wilhelm-Levison-Straße - Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 200719-1
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.321 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200719-1 Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I 20.04.2020 Bürgerantrag: Einbahnstraßenregelung Schloßstraße zwischen Argelanderstraße und Wilhelm-Levison-Straße - Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Nach Information der Polizei wurde im gesamten Straßenzug Schloßstraße in den vergangenen Jahren lediglich ein meldepflichtiger Verkehrsunfall erfasst. Aufgrund des Antrages hat die Verwaltung die Situation vor Ort geprüft. Abgesehen vom üblichen Lieferverkehr handelt es sich mehrheitlich um den KFZ-Verkehr der Bewohner der anliegenden Häuser. Bedingt durch den vorhandenen Straßenquerschnitt und der dortigen Parkregelung ist ein vernünftiger Begegnungsverkehr nur eingeschränkt möglich. Nach Einführung einer Einbahnstraßenregelung in dem Teilbereich der Schloßstraße zwischen Argelanderstraße und Wilhelm-Levison-Straße müsste aufgrund der dortigen Verhältnisse nicht zwingend mit erhöhten Fahrgeschwindigkeiten und größeren Blockumfahrten gerechnet werden. Ob die Mehrzahl der betroffenen Anlieger der Einführung einer Einbahnstraßenregelung positiv gegenüberstehen, kann von Seiten der Verwaltung nicht beurteilt werden. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung auf der Schloßstraße hinter der Einmündung Wilhelm-Levison-Straße in Fahrtrichtung Argelanderstraße das Verkehrszeichen 267 („Verbot der Einfahrt“) mit dem Zusatz 1022-10 („Radverkehr frei“) und an der Einmündung Argelanderstraße in Richtung Kurfürstenstraße das Verkehrszeichen 220 („Einbahnstraße“) anordnen. Aufgrund dieser Beschilderung würde es sich dann bei diesem Teilstück um eine echte Einbahnstraße handeln, wo mit Ausnahme des Radverkehrs der Verkehr im gesamten Bereich nur in eine Fahrtrichtung gestattet ist. Weiterhin schlägt die Verwaltung bei Annahme des Antrages vor, die Anwohner mit einem Bürgerbrief zu informieren. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:Seite 1 von 2 Seite 2 Der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen der Verwaltung und unter Einbeziehung des Beratungsergebnisses informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de