200719 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Einbahnstraßenregelung Schloßstraße zwischen Argelanderstraße und Wilhelm-Levison-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 200719
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 23.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 200719 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 20.04.2020 Bürgerantrag: Einbahnstraßenregelung Schloßstraße zwischen Argelanderstraße und Wilhelm-Levison-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach einer Einbahnstraßenregelung im Bereich Schloßstraße zwischen Argelanderstraße und Wilhelm-Levison-Straße. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten... 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Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 20.04.2020 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Einbahnstraßenregelung Schloßstraße zwischen Argelander- & Wilhelm-Levison-Straße Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_000111_000000222 wSnHH333rj 222000...000444...222000 000999:::444222Seite 2 von 3 Ihr Antrag Die Straßen im Gründerzeitvierte der Bonner Südstadt sind generell schmal, und mit parkenden Autos gesäumt. Dies führt in dem Wohngebiet häufig dazu, dass sich 2 Autos unmittelbar gegenüber stehen und ein Ausweichen an den Rand (z.B. an eine Garageneinfahrt) baubedingt nicht möglich ist. Solche Verkehrssituationen beobachte ich als Anwohner der "vorderen" Schloßstraße täglich. Auf dem Abschnitt zwischen Argelander- & Wilhelm-Levison-Straße ist es nahezu unmöglich, dass zwei PKW nebeneinander, ohne die am Straßenrand geparkten Fahrzeuge, bzw. die Kastanienbäume zu beschädigen, die Straße passieren können. Regelmäßig finden Sie Splitter von abgefahrenen Seitenspiegeln auf diesem Straßenstück. Deshalb schlage ich vor, diesen Abschnitt der Schloßstraße zu einer für Kraftfahrzeuge einseitig befahrbarer Straße zu machen. Die Schloßstraße sollte nur noch von der Argelanderstraße einfahrbar sein. Autos, die aus Richtung Kurfürstenstraße auf der Schloßstraße fahren, sollten durch die Wilhelm-Levison-Straße (schon heute eine Einbahnstraße) abgeleitet werden. Generell handelt es sich zwar hierbei um wenige Autos täglich, da es keine Durchgangsstraße ist, aber trotzdem ist der Vorschlag aus meiner Sicht sinnvoll. Durch diese Maßnahme entstünde für diese Autofahrer, die durch die Wilhelm-Levison-Straße fahren müssten ein minimaler Umweg (ca. 200m), aber es würde für deutlich mehr Verkehrssicherheit auf dem "vorderen" Teilstück der Schloßstraße sorgen. Selbstverständlich sollte die Einbahnstraßenregelung nicht für Fahrräder gelten, um dem Radverkehr auch weiterhin die kürzesten Routen zu ermöglichen. Ich bitte Sie, sich die Situation sowohl mittels Kartenmaterial, aber auch gerne vor Ort anzusehen. Mit einer solchen Maßnahme würden Sie den Radverkehr in der Bonner Südstadt stärken, und zugleich zur Verkehrssicherheit auf den engen Straßen beitragen. Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de