200718-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verbesserung des Radverkehrs auf dem Kaiser-Karl-Ring
Kerndaten
- Nummer
- 200718-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200718-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verbesserung des Radverkehrs auf dem Kaiser-Karl-Ring Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat die Situation mit folgendem Ergebnis geprüft: Der Schutzstreifen mit Trennstreifen zum ruhenden Verkehr ist richtlinienkonform angelegt. Verkehrsplanerisch kann der angezeigte Zustand nicht geändert werden. Das Schrägparken, durch das der Schutzstreifen regelwidrig belegt wird, wird verstärkt ordnungsrechtlich sanktioniert werden, um eine Respektierung des Schutzstreifens zu erreichen. Der Grünpfeil für Radfahrer wurde kürzlich in die StVO aufgenommen und wird auch von Seiten der Verwaltung positiv aufgenommen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass dieser an jeder Einmündung auch Sinn ergibt. Auch sind dabei Konflikte zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird die Anregung, einen Grünpfeil für Radfahrer an der Kreuzung Kaiser-Karl-Ring/ Dorotheenstraße anzubringen, in die derzeit anstehenden Untersuchungen für eine Gesamtkonzeption einbeziehen. Dabei erfolgt eine gesamtstädtische Auswertung potentieller Stellen und die entsprechende Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit der Polizei. Die Verwaltung möchte damit proaktiv Verbesserungen für den Radverkehr im gesamten Stadtgebiet erreichen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Antrag wird bezogen auf die für den Schutzstreifen beantragten Maßnahmen (Verbreiterung und Einfärbung) abgelehnt. Soweit die Anregung zum Grünen Pfeil angesprochen ist, wird der Antragstellende über die weitere Vorgehensweise (Einbeziehung in Gesamtkonzeption) informiert. Damit ist das formelle in § 24 GO NRW vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de