200712-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verkehrsführung Trajektknoten
Kerndaten
- Nummer
- 200712-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200712-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Verkehrsführung Trajektknoten Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das durch Beschluss der Unfallkommission beauftragte Ing. Büro Kempen Krause führte Anfang 2019 ein Sicherheitsaudit über den Knotenpunkt Helmut-Schmidt-Platz durch. Im Ergebnis wurde u.a. festgehalten, dass das Defizit der Erkennbarkeit durch eine frühzeitige/geänderte Spuraufteilung verbessert werden könnte. Diese Prüfung hatte die Unfallkommission im Vorfeld auch angeregt. Die entsprechenden Markierungsarbeiten in gelb wurden daraufhin im Februar 2019 durch die Unfallkommission beschlossen und am 21.03.2019 ausgeführt. Da sich die Markierungsarbeiten bewährt hatten, wurde im April 2020 nach Analyse der Unfallsituation durch die Unfallkommission die dauerhafte Markierung in weiß beschlossen/angeregt. Die Unfallkommission ist ein Gremium, das nach den VwV zu § 44 StVO zwingend einzurichten ist. Es besteht aus den ständigen Mitgliedern der Straßenverkehrsbehörde, des Straßenbaulastträgers, der Polizei sowie der Bezirksregierung. Im Zeitraum April 2018 – März 2019 ereigneten sich insgesamt 7 Unfälle der für die Unfallhäufungsstellen maßgeblichen Kategorien (ab schwerer Sachschaden) in Fahrbeziehung Bonn-Bad Godesberg, die im Zusammenhang mit Spurwechseln standen. Im Zeitraum nach veränderter Markierung April 2019 – April 2020 ereigneten sich lediglich 3 Unfälle (des vorgenannten Unfalltyps) Dabei hat man noch nicht eine Eingewöhnungsphase von 3 Monaten mit einberechnet, die bei Änderungen der Verkehrsregelung zu Grunde gelegt wird. Betrachtet man also den Zeitraum ab Juli 2019 bis April 2020 (nach den Markierungsarbeiten inklusive der Eingewöhnungsphase), sinkt die Anzahl dieser Unfälle auf 0. In der Fahrbeziehung Bad Godesberg - Bonn bleibt die Zahl unverändert (niedrig), da hier weiterhin ein Defizit in der Erkennbarkeit gegeben ist, das durch weitere ergänzende Maßnahmen behoben werden soll. Hierbei handelt es sich allerdings vorwiegend um Bagatellschäden. Diese werden nicht als maßgeblich für die Bewertung als Unfallhäufungsstelle herangezogen.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Hauptkonflikte (Kategorien ab schwerer Sachschaden) bestanden in Fahrtrichtung Bad Godesberg. Die Unfallzahlen belegen demnach die Wirksamkeit der bisher in Gelb ausgeführten Markierung. Ursprünglich vorgesehen war daher, die testweise in gelber Folie markierte Verkehrsführung im Zuge anstehender Deckenarbeiten durch endgültige Weißmarkierung zu ersetzen. Hierzu lag eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde vor. Zwischenzeitlich wurden im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 22.04. Diskussionen um den Umfang der wiederherzustellenden Markierung geführt, so dass in die Sitzung des Hauptausschusses am 07.05.2020 eine Beschlussvorlage (DS-Nr.: 200764) eingebracht wurde, die den ursprünglich durch die Verwaltung vorgesehenen Markierungsumfang zum Inhalt hatte. Der entsprechende Beschlussvorschlag wurde ungeändert beschlossen. Gegenüber der Jahresvertragsfirma für Markierungsarbeiten wurde am 23.04. eindeutig und unmissverständlich festgelegt, dass nach den am 28.04. abgeschlossenen Arbeiten an der Fahrbahndecke keinerlei Markierungen aufgebracht werden dürfen, die in irgendeiner Form Fakten schaffen und einer Beschlussfassung des Hauptausschusses vorgreifen. Der als sehr zuverlässig bekannte Vorarbeiter der Firma wurde zusätzlich anhand eines Plans vor Ort am 29.04. nochmals ausdrücklich angewiesen, lediglich einige –nicht in Diskussion stehende- Schmalstriche zu markieren, keinesfalls aber Richtungspfeile oder gar Sperrflächen. Tatsächlich in weiß hergestellt wurde dann jedoch in der Zeit vom 05.05. bis zum 07.05., also noch vor der Sitzung des Hauptausschusses, die erst zur Beschlussfassung anstehende Markierung. Ursache hierfür war, dass der Vorarbeiter unmittelbar nach erfolgter Anweisung durch das Tiefbauamt am 29.04. ausgefallen ist und die Vertretung irrtümlich die verkehrsrechtliche Anordnung vollständig umgesetzt hat. Die Markierungsfirma hat eingeräumt, dass die Ursache für die vorzeitige Ausführung in diesem Sachverhalt begründet liegt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de