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200712-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verkehrsführung Trajektknoten

Nummer
200712-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200712 Verkehrsführung Trajektknoten

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200712-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Verkehrsführung Trajektknoten
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.05.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das durch Beschluss der Unfallkommission beauftragte Ing. Büro
Kempen Krause führte Anfang 2019 ein Sicherheitsaudit über den
Knotenpunkt Helmut-Schmidt-Platz durch. Im Ergebnis wurde u.a.
festgehalten, dass das Defizit der Erkennbarkeit durch eine
frühzeitige/geänderte Spuraufteilung verbessert werden könnte. Diese
Prüfung hatte die Unfallkommission im Vorfeld auch angeregt.
Die entsprechenden Markierungsarbeiten in gelb wurden daraufhin im
Februar 2019 durch die Unfallkommission beschlossen und am
21.03.2019 ausgeführt. Da sich die Markierungsarbeiten bewährt hatten,
wurde im April 2020 nach Analyse der Unfallsituation durch die
Unfallkommission die dauerhafte Markierung in weiß
beschlossen/angeregt.
Die Unfallkommission ist ein Gremium, das nach den VwV zu § 44 StVO
zwingend einzurichten ist. Es besteht aus den ständigen Mitgliedern der
Straßenverkehrsbehörde, des Straßenbaulastträgers, der Polizei sowie
der Bezirksregierung.
Im Zeitraum April 2018 – März 2019 ereigneten sich insgesamt 7 Unfälle
der für die Unfallhäufungsstellen maßgeblichen Kategorien (ab schwerer
Sachschaden) in Fahrbeziehung Bonn-Bad Godesberg, die im
Zusammenhang mit Spurwechseln standen.
Im Zeitraum nach veränderter Markierung April 2019 – April 2020 ereigneten
sich lediglich 3 Unfälle (des vorgenannten Unfalltyps)
Dabei hat man noch nicht eine Eingewöhnungsphase von 3 Monaten mit
einberechnet, die bei Änderungen der Verkehrsregelung zu Grunde gelegt wird.
Betrachtet man also den Zeitraum ab Juli 2019 bis April 2020 (nach den
Markierungsarbeiten inklusive der Eingewöhnungsphase), sinkt die
Anzahl dieser Unfälle auf 0.
In der Fahrbeziehung Bad Godesberg - Bonn bleibt die Zahl unverändert
(niedrig), da hier weiterhin ein Defizit in der Erkennbarkeit gegeben ist, das
durch weitere ergänzende Maßnahmen behoben werden soll. Hierbei handelt
es sich allerdings vorwiegend um Bagatellschäden.
Diese werden nicht als maßgeblich für die Bewertung als Unfallhäufungsstelle
herangezogen.Seite 1 von 2

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Die Hauptkonflikte (Kategorien ab schwerer Sachschaden) bestanden in
Fahrtrichtung Bad Godesberg.
Die Unfallzahlen belegen demnach die Wirksamkeit der bisher in Gelb
ausgeführten Markierung.
Ursprünglich vorgesehen war daher, die testweise in gelber Folie markierte
Verkehrsführung im Zuge anstehender Deckenarbeiten durch endgültige
Weißmarkierung zu ersetzen. Hierzu lag eine verkehrsrechtliche Anordnung der
Straßenverkehrsbehörde vor.
Zwischenzeitlich wurden im Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz am 22.04. Diskussionen um den Umfang der
wiederherzustellenden Markierung geführt, so dass in die Sitzung des
Hauptausschusses am 07.05.2020 eine Beschlussvorlage (DS-Nr.: 200764)
eingebracht wurde, die den ursprünglich durch die Verwaltung vorgesehenen
Markierungsumfang zum Inhalt hatte. Der entsprechende Beschlussvorschlag
wurde ungeändert beschlossen.
Gegenüber der Jahresvertragsfirma für Markierungsarbeiten wurde am 23.04.
eindeutig und unmissverständlich festgelegt, dass nach den am 28.04.
abgeschlossenen Arbeiten an der Fahrbahndecke keinerlei Markierungen
aufgebracht werden dürfen, die in irgendeiner Form Fakten schaffen und einer
Beschlussfassung des Hauptausschusses vorgreifen. Der als sehr zuverlässig
bekannte Vorarbeiter der Firma wurde zusätzlich anhand eines Plans vor Ort
am 29.04. nochmals ausdrücklich angewiesen, lediglich einige –nicht in
Diskussion stehende- Schmalstriche zu markieren, keinesfalls aber
Richtungspfeile oder gar Sperrflächen.
Tatsächlich in weiß hergestellt wurde dann jedoch in der Zeit vom 05.05. bis
zum 07.05., also noch vor der Sitzung des Hauptausschusses, die erst zur
Beschlussfassung anstehende Markierung.
Ursache hierfür war, dass der Vorarbeiter unmittelbar nach erfolgter Anweisung
durch das Tiefbauamt am 29.04. ausgefallen ist und die Vertretung irrtümlich
die verkehrsrechtliche Anordnung vollständig umgesetzt hat. Die
Markierungsfirma hat eingeräumt, dass die Ursache für die vorzeitige
Ausführung in diesem Sachverhalt begründet liegt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de