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200710 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des Betretungsverbotes aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coroanvirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 20.04.2020

Nummer
200710
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
28.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 18.06.2020 Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
200710
Der Oberbürgermeister
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des
Betretungsverbotes aufgrund der Verordnung zum
Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coroanvirus
SARS-CoV-2 2 im Bereich der
Betreuungsinfrastruktur
(Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO)
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und
Soziales NRW vom 20.04.2020
Beratungsfolge
Rat 18.06.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Art und Umfang des Betretungsverbotes wurden erst mit Rechtsverordnung
vom 20.04.2020 bekannt, daher konnte diese Vorlage nur sehr kurzfristig
erstellt werden. Um den Einzug der Elternbeiträge rechtzeitig stoppen zu
können und damit einen erheblichen Erstattungsaufwand bei der Stadtkasse zu
vermeiden, ist ein Beschluss bis zum 28.04.2020 notwendig. Eine
Beschlussfassung durch die politischen Gremien kann bis dahin nicht
herbeigeführt werden.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
1. Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund des Betretungsverbotes auf
die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von öffentlich
geförderten Tagespflegestellen, Kitas und OGS für den Monat Mai
2020.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, über den Städtetag mit dem Land NRW
eine Vereinbarung zur mindestens hälftigen Übernahme der
ausfallenden Elternbeiträge auch für den Monat Mai und ggf. darüber
hinaus zu verhandeln.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Vorschlag mit einem
differenzierten Verfahren zur Erhebung von Elternbeiträgen zu
entwickeln und zum Beschluss vorzulegen, wenn das Betretungsverbot
über den Monat Mai 2020 verlängert wird.Seite 1 von 3

Seite 2
Begründung
Durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom
13.03.2020 und Verordnung vom 20.04.2020 wurde der Zutritt zu allen
Kindertagesbetreuungseinrichtungen, Kindertagespflegestellen für die Zeit vom
16.03.2020 bis 03.05.2020 für alle Kinder und deren Erziehungsberechtigte
untersagt. Für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen waren Erlass und
Verordnung analog anzuwenden. Ausgenommen sind nur Kinder, deren Eltern
oder Elternteile in einer unentbehrlichen Schlüsselposition arbeiten.
Da in dem Zeitraum vom 16.03.- 19.04.2020 für die überwiegende Anzahl der
ca. 15.000 Familien mit ca. 21.000 Kindern keine Betreuungsmöglichkeit zur
Verfügung stand, wurde bereits mit Dringlichkeitsentscheidung vom 27.03.2020
auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den April verzichtet.
Die Elternbeitragssatzung der Bundesstadt Bonn sieht bei Betreuungsausfall
grundsätzlich keine Erstattung der Elternbeiträge vor. Die derzeitige Krisenlage
mit einem staatlich verordneten Betretungsverbot in Kindertageseinrichtungen,
Tagespflegestellen und OGS dürfte beim Beschluss der Satzung allerdings
nicht im Fokus von Politik und Verwaltung gestanden sein. Die Corona-Krise
stellt die Stadtgesellschaft vor bisher ungeahnte Herausforderungen. Die
Bonnerinnen und Bonner habe zahlreiche Situationen zu bewältigen, für die es
keine Handreichungen gibt. Eltern müssen auf Einkommen verzichten, um die
Kinderbetreuung sicherstellen zu können.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung die Erstattung der
Elternbeiträge sowie die Essensbeiträge für städtische Einrichtungen für den
Monat Mai für alle Eltern.
Im Nachgang zur letzten Dringlichkeitsentscheidung hat das Land NRW
zugesagt,
50 % der entgehenden Elternbeiträge an die Kommunen zurückzuerstatten.
Dies gilt auch für die Beiträge der Eltern, die derzeit die Betreuung in Anspruch
nehmen. Dies sind aktuell ca. 5 % der gesamten Elternschaft.
Sollte das Betretungsverbot über den Monat Mai hinaus verlängert werden,
wird die Verwaltung einen neuen Vorschlag mit einem differenzierten Verfahren
zum Verzicht auf weitere Elternbeiträge zum Beschluss vorlegen.
Die finanziellen Folgen belaufen sich auf Mindereinnahmen von ca. 2.500.000
€/mtl., sofern das Land eine weitere Beteiligung in Aussicht stellt, wird sich der
Betrag entsprechend reduzieren.
Finanzielle Auswirkungen:Seite 2 von 3

Seite 3
Produktgruppe
1.06.01
1.06.02
1.03
Produktgruppenbezeichnung
Förderung von Kindern in Tagespflege
Tageseinrichtungen für Kinder
Schulträgeraufgaben
Produkt
1.51.10.06.01.02
1.51.10.06.02.06
1.51.10.06.02.07
1.40.00.03.01.01
Produktbezeichnung
Förderung von Kindern in
Tagespflege
Städt. Kindertageseinrichtungen
Tageseinrichtungen freier Träger
Grundschulen
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
-2.500.000,00 € 151000601/63.1000
151000602/63.1000
151000602/64.1000
140000301/63.1000
140000301/64.1000
Haushaltsbelastung
jährlich
2.500.000,00 €
27.04.2020 / 28.04.2020 gez. Sridharan gez. Schröder
Datum Oberbürgermeister Stadtverordneter
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de