200710 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des Betretungsverbotes aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coroanvirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 20.04.2020
Kerndaten
- Nummer
- 200710
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 28.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 200710 Der Oberbürgermeister Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des Betretungsverbotes aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coroanvirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 20.04.2020 Beratungsfolge Rat 18.06.2020 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Art und Umfang des Betretungsverbotes wurden erst mit Rechtsverordnung vom 20.04.2020 bekannt, daher konnte diese Vorlage nur sehr kurzfristig erstellt werden. Um den Einzug der Elternbeiträge rechtzeitig stoppen zu können und damit einen erheblichen Erstattungsaufwand bei der Stadtkasse zu vermeiden, ist ein Beschluss bis zum 28.04.2020 notwendig. Eine Beschlussfassung durch die politischen Gremien kann bis dahin nicht herbeigeführt werden. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW 1. Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund des Betretungsverbotes auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von öffentlich geförderten Tagespflegestellen, Kitas und OGS für den Monat Mai 2020. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, über den Städtetag mit dem Land NRW eine Vereinbarung zur mindestens hälftigen Übernahme der ausfallenden Elternbeiträge auch für den Monat Mai und ggf. darüber hinaus zu verhandeln. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Vorschlag mit einem differenzierten Verfahren zur Erhebung von Elternbeiträgen zu entwickeln und zum Beschluss vorzulegen, wenn das Betretungsverbot über den Monat Mai 2020 verlängert wird.Seite 1 von 3 Seite 2 Begründung Durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 13.03.2020 und Verordnung vom 20.04.2020 wurde der Zutritt zu allen Kindertagesbetreuungseinrichtungen, Kindertagespflegestellen für die Zeit vom 16.03.2020 bis 03.05.2020 für alle Kinder und deren Erziehungsberechtigte untersagt. Für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen waren Erlass und Verordnung analog anzuwenden. Ausgenommen sind nur Kinder, deren Eltern oder Elternteile in einer unentbehrlichen Schlüsselposition arbeiten. Da in dem Zeitraum vom 16.03.- 19.04.2020 für die überwiegende Anzahl der ca. 15.000 Familien mit ca. 21.000 Kindern keine Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung stand, wurde bereits mit Dringlichkeitsentscheidung vom 27.03.2020 auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den April verzichtet. Die Elternbeitragssatzung der Bundesstadt Bonn sieht bei Betreuungsausfall grundsätzlich keine Erstattung der Elternbeiträge vor. Die derzeitige Krisenlage mit einem staatlich verordneten Betretungsverbot in Kindertageseinrichtungen, Tagespflegestellen und OGS dürfte beim Beschluss der Satzung allerdings nicht im Fokus von Politik und Verwaltung gestanden sein. Die Corona-Krise stellt die Stadtgesellschaft vor bisher ungeahnte Herausforderungen. Die Bonnerinnen und Bonner habe zahlreiche Situationen zu bewältigen, für die es keine Handreichungen gibt. Eltern müssen auf Einkommen verzichten, um die Kinderbetreuung sicherstellen zu können. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung die Erstattung der Elternbeiträge sowie die Essensbeiträge für städtische Einrichtungen für den Monat Mai für alle Eltern. Im Nachgang zur letzten Dringlichkeitsentscheidung hat das Land NRW zugesagt, 50 % der entgehenden Elternbeiträge an die Kommunen zurückzuerstatten. Dies gilt auch für die Beiträge der Eltern, die derzeit die Betreuung in Anspruch nehmen. Dies sind aktuell ca. 5 % der gesamten Elternschaft. Sollte das Betretungsverbot über den Monat Mai hinaus verlängert werden, wird die Verwaltung einen neuen Vorschlag mit einem differenzierten Verfahren zum Verzicht auf weitere Elternbeiträge zum Beschluss vorlegen. Die finanziellen Folgen belaufen sich auf Mindereinnahmen von ca. 2.500.000 €/mtl., sofern das Land eine weitere Beteiligung in Aussicht stellt, wird sich der Betrag entsprechend reduzieren. Finanzielle Auswirkungen:Seite 2 von 3 Seite 3 Produktgruppe 1.06.01 1.06.02 1.03 Produktgruppenbezeichnung Förderung von Kindern in Tagespflege Tageseinrichtungen für Kinder Schulträgeraufgaben Produkt 1.51.10.06.01.02 1.51.10.06.02.06 1.51.10.06.02.07 1.40.00.03.01.01 Produktbezeichnung Förderung von Kindern in Tagespflege Städt. Kindertageseinrichtungen Tageseinrichtungen freier Träger Grundschulen Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge -2.500.000,00 € 151000601/63.1000 151000602/63.1000 151000602/64.1000 140000301/63.1000 140000301/64.1000 Haushaltsbelastung jährlich 2.500.000,00 € 27.04.2020 / 28.04.2020 gez. Sridharan gez. Schröder Datum Oberbürgermeister Stadtverordneter Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de